Berechnung des Mietzinses Musterklauseln

Berechnung des Mietzinses. 1. Der Mietzins wird werktäglich als Tagesmietzins auf der Basis unserer Mietpreisliste berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. 2. Für die Berechnung des Mietzinses ist als Betriebszeit die normale Schichtzeit von täglich acht Stunden, bei durchschnittlich fünf Arbeitstagen in der Woche und 20 Arbeitstagen im Monat zugrunde gelegt. Bei Überschreitung dieser Betriebszeit wird jeweils für eine Überstunde 1/8 des Tagesmietzinses in Rechnung gestellt. Ein kalendertäglicher Tagesmietzins ist für Geräte zu zahlen, die auch an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden. Der Mietzins ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird oder fünf Arbeitstage in der Woche oder 20 Arbeitstage im Monat nicht erreicht werden. 3. Während der Durchführung von notwendigen Inspektions- sowie von bis zu drei Tagen dauernden Reparatur- und Wartungsarbeiten ist vom Mieter nur ¼ des Mietzinses zu bezahlen, sofern die Reparatur auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Dauern derartige Reparaturarbeiten länger als drei Tage, hat der Mieter ab dem vierten Tag ¾ des Mietzinses bis zum Abschluss der Reparatur an uns zu bezahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Mietausfallschaden entstanden ist. 4. Für den Fall, dass der Mietgegenstand erst nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird, gelten für den Zeitraum zwischen dem Ende des Mietvertrages und dem Tag, an dem der Mietgegenstand wieder an unserer jeweiligen Betriebsstätte oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, die Mietzinse gemäß dann gültiger Mietpreisliste als Nutzungsentgelt vereinbart. Wir sind berechtigt, bei Verschulden des Mieters über das Nutzungsentgelt hinaus den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen. 5. Der Mietzins ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Alle weiteren Kosten für Hin- und Rücktransport, Verpackung, Befestigung, Verschleißmaterialien, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung und Versicherung (vgl. unten Abschnitt IX.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
Berechnung des Mietzinses. 1) Die Pflicht zur Zahlung des Mietzinses beginnt mit dem Tag, an dem der Mieter die Mietsache erhalten hat. Der Tag der Anlieferung wird als Xxxxxxx voll berechnet. 2) Die Pflicht zur Zahlung des Mietzinses endet mit dem Tag, an dem oder für den der Mieter der LGH die Mietsache frei meldet. Die Freimeldung hat schriftlich zu erfolgen. Die Freimeldung ist frühestens am Tag des Eingangs bei LGH wirksam. Der Tag der Freimeldung wird als Miettag noch voll berechnet. 3) Hat der Mieter die Mietsache zurück zu senden, so muss die Mietsache spätestens am Tag der Freimeldung versandt werden. 4) Meldet der Mieter die Mietsache nicht frei oder sendet er sie nicht spätestens am Tag der Freimeldung zurück, so wird die Mietzeit bis zum Tag des Eingangs der Mietsache im Werk Essen der LGH be-rechnet.
Berechnung des Mietzinses. 1. Der Mietzins wird werktäglich als Tagesmietzins auf der Basis unserer Mietpreisliste berechnet. Die Mindestmietzeit ist ein Tag. 2. Für die Berechnung des Mietzinses ist als Betriebszeit die normale Schichtzeit von täglich acht Stunden, bei durchschnittlich fünf Arbeitstagen in der Woche und 20 Arbeitstagen im Monat zugrunde gelegt. Bei Überschreitung dieser Betriebszeit wird jeweils für eine Überstunde 1/8 des Tagesmietzinses in Rechnung gestellt. Ein kalendertäglicher Tagesmietzins ist für Geräte zu zahlen, die auch an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden. Der Mietzins ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird oder fünf Arbeitstage in der Woche oder 20 Arbeitstage im Monat nicht erreicht werden. 3. Während der Durchführung von notwendigen Inspektions- sowie von bis zu drei Tagen dauernden Reparatur- und Wartungsarbeiten ist vom Mieter nur ¼ des Mietzinses zu bezahlen, sofern die Reparatur auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Dauern derartige Reparaturarbeiten länger als drei Tage, hat der Mieter ab dem vierten Tag ¾ des Mietzinspreises bis zum Abschluss der Reparatur an uns zu bezahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Mietausfallschaden entstanden ist. 4. Für den Fall, dass der Mietgegenstand erst nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird, gelten für den Zeitraum zwischen dem Ende des Mietvertrages und dem Tag, an dem der Mietgegenstand wieder an unserer jeweiligen Betriebsstätte oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, die Mietzinse gemäß dann gültiger Mietpreisliste als Nutzungsentgelt vereinbart. Wir sind berechtigt, bei Verschulden des Mieters über das Nutzungsentgelt hinaus den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen. 5. Der Mietzins ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Alle weiteren Kosten für Hin- und Rücktransport, Verpackung, Befestigung, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung und Versicherung (vergleiche unten Abschnitt IX.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
Berechnung des Mietzinses. 6.1 Die Pflicht zur Zahlung des Mietzinses beginnt mit dem Tag, an dem der Mieter die Mietsache erhalten hat. Der Tag der Anlieferung wird als Xxxxxxx voll berechnet. 6.2 Die Pflicht zur Zahlung des Mietzinses endet mit dem Tag, an dem oder für den der Mieter der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH die Mietsache frei meldet. Die Freimeldung hat schriftlich zu erfolgen (siehe 5 Nr. 5.2). Die Freimeldung ist frühestens am Tag des Eingangs bei Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH wirksam. Der Tag der Freimeldung wird als Miettag noch voll berechnet. 6.3 Hat der Mieter die Mietsache zurück zu senden, so muss die Mietsache spätestens am Tag der Freimeldung versandt werden. 6.4 Meldet der Mieter die Mietsache nicht frei oder sendet er sie nicht spätestens am Tag der Freimeldung zurück, so wird die Mietzeit bis zum Tag des Eingangs der Mietsache im Werk Essen der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH berechnet.
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  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

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