Berechnung. 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. 2. Für die Berechnung der Ferien ist die Arbeitsdauer im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber massgebend.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Berechnung. 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses Ar- beitsverhältnisses zu gewähren.
2. Für die Berechnung der Ferien ist die Arbeitsdauer im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber massgebend.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag