Berechnung. Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten, es sei denn, es wurden vorher andere Absprachen getroffen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der ver- einbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird ein Schadensersatz gemäß Punkt 6 dieser AGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
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Berechnung. Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Der Abholtag und der Rückgabetag werden je als halber Tag gerechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten, es sei denn, es wurden vorher andere Absprachen absprachen getroffen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der ver- einbarten vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird ein Schadensersatz Schadenersatz gemäß Punkt § 6 dieser der AGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
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Berechnung. Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten, es sei dennvereinbarten Rückgabezeiten, es wurden vorher andere Absprachen getroffen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der ver- einbarten vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird ein Schadensersatz Schadenersatz gemäß Punkt § 6 dieser der AGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
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Berechnung. Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten, es sei denn, es wurden vorher andere Absprachen getroffen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der ver- einbarten vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird ein Schadensersatz Schadenersatz gemäß Punkt § 6 dieser der AGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
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