Bereitstellung der Abrechnungen / Benachrichtigungs-E-Mail Musterklauseln

Bereitstellung der Abrechnungen / Benachrichtigungs-E-Mail. Die Bank benachrichtigt den Karteninhaber per E-Mail, wenn eine neue Kreditkartenabrechnung unter seinem Benutzernamen für ihn bereitsteht. Der Kunde muss hierzu eine E-Mail-Adresse im Anmeldeformular angeben. Ohne diese Angabe ist eine Anmeldung für den Service nicht möglich. Änderungen der E-Mail-Adresse für die Benachrichtigungen hat der Kunde unverzüglich unter seinem Benutzernamen vorzunehmen. Die Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt im Format PDF. Die Abrechnungen werden zurzeit jeweils zwölf Monate lang online bereitgestellt. Eine darüber hinausgehende Speicherung der Daten durch die Bank erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Bereitstellung der Abrechnungen / Benachrichtigungs-E-Mail. Die Bank benachrichtigt den Kunden per E-Mail, wenn eine neue Kreditkartenabrechnung unter seinem Benutzernamen für ihn bereitsteht. Der Kunde muss hierzu eine E-Mail-Adresse im Anmeldeformular angeben. Ohne diese Angabe ist eine Anmeldung für den Service nicht möglich. Änderungen der E-Mail-Adresse für die Benachrichtigungen hat der Kunde unverzüglich unter seinem Benutzernamen vorzunehmen. Die Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt im Format PDF. Die Abrechnungen werden zurzeit jeweils zwölf Monate lang online bereitgestellt. Eine darüber hinausgehende Speicherung der Daten durch die Bank erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde erklärt sich mit seiner Anmeldung zur Kreditkarteninfo online damit einverstanden, die Abrechnungen zu den von ihm registrierten Karten nicht mehr papierhaft auf postalischem Wege, sondern stattdessen ausschließlich elektronisch zum Abruf über das Internet von der Bank zu erhalten. Diese Verzichtserklärung des Kunden wird wirksam, wenn sich der Kunde online zum Service Kreditkarteninfo online anmeldet und im Rahmen der Anmeldung die Bedingungen für Kreditkarteninfo online akzeptiert. Der Karteninhaber ist dazu verpflichtet, seine unter seinem Benutzernamen zur Verfügung gestellten Abrechnungen unverzüglich nach deren Bereitstellung durch die Bank – mindestens jedoch einmal pro Monat – abzurufen und zu überprüfen. Er kann sich über den Eingang neuer Abrechnungen automatisch per E-Mail informieren lassen. Bezüglich der Prüfungs-, Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten sowie der Regelungen zu Einwänden und Reklamation gelten die zwischen Kunden und Bank im Kreditkartenvertrag getroffenen Regelungen unverändert auch für die Kreditkarteninfo online.
Bereitstellung der Abrechnungen / Benachrichtigungs-E-Mail. Die Bank benachrichtigt den Kunden auf Wunsch per E-Mail, wenn eine neue Kreditkartenabrechnung unter seinem Benutzernamen für ihn bereitsteht. Der Kunde muss hierzu eine E-Mail-Adresse im Anmeldeformular angeben. Ohne diese Angabe ist eine Anmeldung für den Service nicht möglich. Änderungen der E-Mail-Adresse für die Benachrichtigungen hat der Kunde unverzüglich unter seinem Benutzernamen vorzunehmen. Die Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt im Format PDF. Die Abrechnungen werden zurzeit jeweils zwölf Monate lang online bereitgestellt. Eine darüber hinausgehende Speicherung der Daten durch die Bank erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Falls der Kunde seine Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer Frist von 35 Tagen seit Bereitstellung online abruft, wird die Bank ihm diese Abrechnung gegen ein gesondertes Entgelt und Auslagenersatz in Papierform zusenden. Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.

Related to Bereitstellung der Abrechnungen / Benachrichtigungs-E-Mail

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Weitere Feststellungen Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.