Bereitstellung eines Chauffeurs. Wird der Versicherte bei einem Verkehrsunfall verletzt und ist er nicht zum Lenken des Fahrzeuges in der Lage oder wird ihm der Führerschein entzogen und keiner der eventuellen Insassen kann ihn aus objektiven Gründen ersetzen, stellt die Organisationsstruktur einen Chauffeur für die Überführung des Fahrzeugs und eventuell der Insassen auf kürzestem Wege an den Wohnort des Ver- sicherten zur Verfügung. Die Kosten für den Chauffeur werden von der Gesellschaft getragen. Die Kosten für Benzin und allfällige Gebühren (Autobahn, Fähre usw.) trägt in jedem Fall der Versicherte. Die Versi- cherung ist gültig, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten ereignet (auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitz- gemeinde).
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen, KFZ Haftpflichtversicherung
Bereitstellung eines Chauffeurs. Wird der Versicherte bei einem Verkehrsunfall verletzt und ist er nicht zum Lenken des Fahrzeuges in der Lage oder wird ihm der Führerschein entzogen und keiner der eventuellen Insassen kann ihn aus objektiven Gründen ersetzen, stellt die Organisationsstruktur einen Chauffeur für die Überführung des Fahrzeugs Fahrzeuges und eventuell der Insassen auf kürzestem Wege an den Wohnort des Ver- sicherten zur Verfügung. Die Kosten für den Chauffeur werden von der Gesellschaft getragen. Die Kosten für Benzin und allfällige Gebühren (Autobahn, Fähre usw.) trägt in jedem Fall der Versicherte. Die Versi- cherung ist gültig, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten ereignet (auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitz- gemeinde).Versi-
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Motorräder Und Kleinkrafträder, Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder
Bereitstellung eines Chauffeurs. Wird Wenn der Versicherte bei einem Verkehrsunfall verletzt und ist das Fahrzeug nicht lenken kann aufgrund • einer Verletzung, die er nicht zum Lenken des Fahrzeuges in der Lage infolge eines Verkehrsunfalles erlitten hat, oder wird ihm der Führerschein entzogen wegen • Führerscheinentzug und keiner der eventuellen Insassen kann ihn Fahrzeuginsassen aus objektiven Gründen in der Lage ist, ihn zu ersetzen, stellt die Organisationsstruktur Organisationszentrale einen Chauffeur für die Überführung des Fahrzeugs und eventuell der Insassen auf kürzestem Wege Weg an den Wohnort des Ver- sicherten Versicherten zur Verfügung. Die Kosten für den Chauffeur werden von der Gesellschaft getragen. Die Kosten für Benzin und allfällige Gebühren (Autobahn, Fähre usw.) trägt in jedem Fall der Versicherte. Die Versi- cherung ist gültigDer Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten ereignet (und auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitz- gemeinde)Wohnsitzgemeinde ereignet.
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Samples: Insurance Agreement
Bereitstellung eines Chauffeurs. Wird der Versicherte bei einem Verkehrsunfall verletzt und ist er nicht zum Lenken des Fahrzeuges in der Lage oder wird ihm der Führerschein entzogen und keiner der eventuellen Insassen kann ihn aus objektiven Gründen ersetzen, stellt die Organisationsstruktur einen Chauffeur für die Überführung des Fahrzeugs und eventuell der Insassen auf kürzestem Wege an den Wohnort des Ver- sicherten zur Verfügung. Die Kosten für den Chauffeur werden von der Gesellschaft getragen. Die Kosten für Benzin und allfällige Gebühren (Autobahn, Fähre usw.) trägt in jedem Fall der Versicherte. Die Versi- cherung ist gültig, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten ereignet (auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitz- gemeinde).. Versicherungsbedingungen - S. 31 von 38
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Bereitstellung eines Chauffeurs. Wird der Versicherte bei einem Verkehrsunfall verletzt und ist er nicht zum Lenken des Fahrzeuges in der Lage oder wird ihm der Führerschein entzogen und keiner der eventuellen Insassen kann ihn aus objektiven Gründen ersetzener- setzen, stellt die Organisationsstruktur Einsatzzentrale einen Chauffeur für die Überführung des Fahrzeugs Fahrzeuges und eventuell der Insassen auf kürzestem Wege an den Wohnort des Ver- sicherten Versicherten zur Verfügung. Die Kosten für den Chauffeur werden von der Gesellschaft getragen. Die Kosten für Benzin und allfällige Gebühren (Autobahn, Fähre usw.) trägt in jedem Fall der Versicherte. Die Versi- cherung Versicherung ist gültiggül- tig, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung Entfer- nung vom Wohnort des Versicherten ereignet (auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitz- gemeindeWohnsitzgemeinde).
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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder
Bereitstellung eines Chauffeurs. Wird der Versicherte bei einem Verkehrsunfall verletzt und ist er nicht zum Lenken des Fahrzeuges in der Lage oder wird ihm der Führerschein entzogen und keiner der eventuellen Insassen kann ihn aus objektiven Gründen ersetzen, stellt die Organisationsstruktur einen Chauffeur für die Überführung des Fahrzeugs und eventuell der Insassen auf kürzestem Wege an den Wohnort des Ver- sicherten zur Verfügung. Die Kosten für den Chauffeur werden von der Gesellschaft getragen. Die Kosten für Benzin und allfällige Gebühren (Autobahn, Fähre usw.) trägt in jedem Fall der Versicherte. Die Versi- cherung ist gültig, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten ereignet (auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitz- gemeinde).. Versicherungsbedingungen - S. 31 von 37
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