Bereitstellung notwendiger Leistungen. Der Kunde stellt Deutsche Glasfaser die für Installation und Betrieb des Teilneh- meranschlusses erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funkti- onsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand.
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Bereitstellung notwendiger Leistungen. Der Kunde stellt Deutsche Glasfaser die für Installation und Betrieb des Teilneh- meranschlusses Teil- nehmeranschlusses erforderlichen Informationen, eigene notwendige EinrichtungenEinrich- tungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich unentgelt- lich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funkti- onsfähigen funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand.
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Bereitstellung notwendiger Leistungen. Der Kunde stellt Deutsche Glasfaser die für Installation und Betrieb des Teilneh- meranschlusses Teilnehmeranschlusses erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität Elek- trizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funkti- onsfähigen funktionsfähigen und ordnungsgemäßen ord- nungsgemäßen Zustand.
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