Bereitstellung und Installation Musterklauseln

Bereitstellung und Installation. Zur Installation nutzt EnBW die vom Kunden im Auftrag übermittelten Daten. Der Kunde steht dafür ein, dass diese Daten korrekt und vollständig sind. Zur Realisierung der Datenanbindung beauftragt EnBW beim jeweiligen Betreiber des Leitungsnetzes die Bereitstellung einer Teilnehmeranschlussleitung („TAL“). Unmittelbar neben die beim Kunden bereits bestehende Teilnehmeranschluss- einheit („TAE“) des Teilnehmernetzbetreibers wird eine neue TAE installiert. Dies gilt nicht, wenn am Kunden- standort zwar eine freie Kupferdoppelader bis zum Abschlusspunkt Linientechnik („APL“) vorhanden ist, jedoch zwischen dem APL des Netzbetreibers im vom Kunden genutzten Gebäude (üblicherweise im Unter- geschoss) und den vom Kunden genutzten Räumlich- keiten keine bestehende Leitung („Endleitung“) genutzt werden kann. Ist beim Kunden keine Endleitung vorhan- den, ist der Kunde für deren Installation verantwortlich. Will der Kunde diese nicht vornehmen (lassen), kann er den Vertrag gemäß Ziffer 5.2 kündigen. Bereitstellungen werden während der Servicebereitschaft gemäß Ziffer 4.1 durchgeführt. Die Betriebsfähigkeit liegt spätestens ab dem zweiten (2.) Kalendertag nach Installation der TAL oder mit Herstellung der IP-Verbindung vor. EnBW be- rechnet die Leistung ab Betriebsfähigkeit.
Bereitstellung und Installation der Standardsoftware*
Bereitstellung und Installation. Die nach dem Vertrag festgelegten Geräte werden in der Regel innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Vertragsschluss vom DRK- Vertragspartner bereitgestellt und installiert, sofern beim Teilnehmer die notwendigen technischen Voraussetzungen gegeben sind. Voraussetzung für die Teilnahme am Hausnotruf ist die Schaffung eines geeigneten Anschlusses für das Hausnotrufgerät und ein evtl. erforderlicher Internetzugang über einen entsprechenden Anbieter (sog. „Provider“). Diese sind auf Kosten des Teilnehmens zu schaffen.
Bereitstellung und Installation der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: Abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. zu installieren.
Bereitstellung und Installation. Die nach dem Vertrag festgelegten Geräte werden in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Ver- tragsschluss vom DRK bereitgestellt und installiert, sofern beim Teilnehmer die notwendigen technischen Voraussetzungen gegeben sind und keine anderen Regelungen mit dem Teilnehmer getroffen worden. Voraussetzung für die Teilnahme am Hausnotruf ist die Schaffung eines geeigneten Anschlusses für das Hausnotrufgerät und ein evtl. erforderlicher Internetzugang über einen entsprechenden Anbieter (sog. „Provi- der“). Diese sind auf Kosten des Teilnehmers zu schaffen. Ausgenommen sind Hausnotrufanschlüsse mittels des GSM-Paketes. Hierfür bedarf es nur eines permanenten Haushaltsstromanschlusses.
Bereitstellung und Installation