Bericht über den Beschäftigtenstand - Monatsmeldung. Der Förderungsnehmer ist verpflichtet, monatlich (spätestens bis zum 3. Werktag im Folgemonat) die aktuellen Ein- und Austrittsdaten der Transitarbeitskräfte per vorgegebenem Formblatt „GBP-Monatsmeldung“ dem Arbeitsmarktservice Steiermark, Abteilung AMF, und der zuständigen Regionalen Geschäftsstelle per eAMS zu übersenden.
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