Rückstellungen. 1. Steuerrückstellungen 68.696,88 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 268.359,86 161.526,74 337.056,74 161.526,74
Rückstellungen a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 361.077.376,00 313.984
b) Steuerrückstellungen 1.052.841,04 −
c) andere Rückstellungen 33.882.573,76 34.852 396.012.790,80 348.836
Rückstellungen. Xxxxx erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst. Als Abzinsungssatz wurde der von der Deutschen Bun- desbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung veröffentlichte fristenkongruente Zinssatz zugrunde gelegt. Für Jubiläumsrückstellungen und andere Rückstellungen, die auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten berechnet werden, wurde die Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angewandt. Aus der Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ergab sich per 31.12.2015 eine Überdotierung bei einigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt 4 T€. Da diese Überdotierungen voraussichtlich bis spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden müssen, wurde auf entsprechende Rückstellungsminderungen verzichtet. Die Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen wur- den nach aktualisierten Grundlagen (Heubeck-Richttafeln 2005 G) unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Sie wurden unter Wahrnehmung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB und des Artikels 75 Abs. 7 EGHGB mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Abzinsungssatz beträgt 4,3 %. Darüber hinaus wurden eine Gehaltssteigerung von 2,6 %, eine Rentensteigerung von 1,6 % und eine Steigerung der sozialversicherungsrechtlichen Bemes- sungsgröße von 1,5 % p. a. zugrunde gelegt. In Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen ergebende Zuführungsbetrag bis spätestens zum 31.12.2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel angesammelt. Zum 31.12.2015 betrug der noch zuzuführende Betrag 45,4 Mio. €. Der sich aus der Inanspruchnahme des Änderungswahlrechts aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB n. F. ergebende Unterschiedsbetrag betrug zum 31.12.2015 22,1 Mio. €. Der gesonderte Ausweis der Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen erfolgte aus Gründen der Über- sichtlichkeit und Klarheit im Anhang. Die Aufwendungen für Auf- zinsungen von bankgeschäftsbezogene...
Rückstellungen. 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 171.685,00
2. Sonstige Rückstellungen 22.398.885,51
Rückstellungen. 1. Steuerrückstellungen 50.000 0
2. sonstige Rückstellungen 185.261 235.261 139.375
Rückstellungen. Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 253 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Für die Ermittlung dieses Wertes wurden versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Die Rückstellungsbildung für die Pensionsanwartschaften der aktiven Mitarbeiter erfolgt gemäß dem Bewertungsverfahren der Projected Unit Credit Method (Anwartschaftsbarwertverfahren nach der PUC-Methode), das die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bestmöglich abbildet und auch für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften vorgeschrieben ist. Diese Berechnungsmethode basiert auf dem ratierlichen arbeitsrechtlichen Erdienen der Pensionsansprüche bei unverfallbaren Anwartschaften. Die Diskontierung der zukünftig zu erbringenden Pensionsleistungen erfolgt pauschal über eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der für diese Restlaufzeit anzuwendende Marktzinssatz wurde auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rückstellungs- abzinsungsverordnung als durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eingeschätzt und beträgt 3,88% p.a. für den Abschluss zum 31.12.2015. Nachfolgend sind die weiteren Parameter genannt, auf denen die Ermittlung der Pensionsrückstellungen basiert: Gehaltstrend 3,00% p.a., Rententrend 1,50% p.a., Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung 2,60% p.a., Fluktuationswahrscheinlichkeit 2,00% p.a. bis Lebensalter 50 Jahre; über dieses Alter hinaus 1,00% p.a. Für das rechnungsmäßige Pensionsalter wurde das frühestmögliche Alter zum Bezug von Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz unterstellt. Die von Xx. Xxxxx Xxxxxxx im Jahr 2005 veröffentlichten „Richttafeln 2005 G“ wurden als maßgebliche Sterbetafeln für die Rückstellungsermittlung zugrunde gelegt (sogenannte Generationentafeln). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Feldesräumung und Bohrlochverfüllung werden aufgrund bergrechtlicher Vorschriften gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die Ermittlung der Erfüllungsbeträge erfolgt entsprechend der vom WEG (Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V., Hannover) angesetzten Verfüllungspauschalen für Bohrungen bzw. der Größe und ...
Rückstellungen. Rückstellungen werden nach den Prognosen des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereini- gung Nordrhein quartalsweise in der angenommenen ausreichenden Höhe aus der MGV gebildet. Die Rückstellungsbereiche sind untereinander ausgleichsfähig.
Rückstellungen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Rückstellungen. Unter den sonstigen Rückstellungen (T€ 57.146, VJ T€ 35.167) sind Rückstellungen für öffentlich rechtliche Verpflichtungen (T€ 37.936, VJ T€ 25.334) passiviert, unter anderem im Zusammenhang mit der zum 31. Dezember 2021 vorgenommenen Bilanzierung der CO2-Zertifikate, Rekultivierung und Abwasserabgaben. Weiterhin sind wesentliche Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (T€ 8.751; VJ T€ 0), für Reklamationen, Boni und Rabatte (T€ 5.064, VJ T€ 3.274) und für Perso- nalaufwendungen (T€ 1.969, VJ T€ 3.687) ausgewiesen.
Rückstellungen. Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR 31.12.2023 31.12.2022 Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen 1.328 1.067 Sonstige langfristige Rückstellungen 50 50 Sonstige kurzfristige Rückstellungen 7.366 4.750 Rückstellungen 8.743 5.867 Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: Rückstellungen 31.12.2022 1.067 50 4.749 5.866 Änderungen Konsolidierungskreis 0 0 31 31 Zuführungen 569 0 4.008 4.577 Verbrauch -148 0 -1.337 -1.484 Auflösung -161 0 -86 -247 Rückstellungen 31.12.2023 1.328 50 7.365 8.743 Rückstellungen 31.12.2021 919 50 3.863 4.832 Währungsänderungen 0 0 -7 -7 Zuführungen 301 0 2.019 2.320 Verbrauch -85 0 -1.029 -1.114 Auflösung -68 0 -96 -164 Rückstellungen 31.12.2022 1.067 50 4.749 5.866 Für italienische Arbeitnehmer werden laufend, ab dem Unternehmenseintritt, Abfertigungsrückstellungen eingestellt, die den Arbeit- nehmern spätestens bei Unternehmensaustritt auszubezahlen sind. Für österreichische Arbeitnehmer in Hotelbetrieben werden Jubiläumsgeldrückstellungen gebildet. Die Bewertung der Abfertigungsrückstellungen sowie der Jubiläumsgeldrückstellungen erfolgen nach finanzmathematischen Grundsätzen und werden aufgrund von Unwesentlichkeit nicht nach den in IAS 19 geforderten versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Die sonstige langfristige Rückstellung von TEUR 50 bezieht sich auf die Bildung einer Rückbauverpflichtung der KR Golfanlagen GmbH, Österreich. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen bestehen zum Großteil für Konzessionsgebühren der kroatischen Resorts und sonstigen Rückstellungen, die aufgrund von Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag gebildet wurden. In den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen beziehen sich die Änderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2023 iHv TEUR 31 auf die Punta Skala d.o.o. (siehe dazu auch Abschnitt C (c) Konsolidierungskreis).