Berichterstattung an die Bundesministerin Musterklauseln

Berichterstattung an die Bundesministerin. Die FFG hat gemäß den im Ausführungsvertrag festgelegten Details der richtlinienverantwort- lichen Bundesministerin in aggregierter Form Berichte über die auf Basis dieser Richtlinie ver- gebenen Förderungen/Ablehnungen sowie über die Projektfortschritte und -ergebnisse zu legen, um eine bestmögliche Verwertung im öffentlichen Interesse und eine Integration der Ergebnisse in die weitere Förderungsgestaltung zu ermöglichen.