Common use of Berufsfachschulen Clause in Contracts

Berufsfachschulen. Intensive Kooperation mit den jeweiligen Lehrern • Beschaffung und Pflege von Schul- und Lernmitteln • Individuelle Anleitung, Unterstützung und Kontrolle bei den Hausaufgaben • Teilnahme an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Elternsprechtagen • Einleitung von spezieller Förderung/Nachhilfe (siehe 6.3.) • Individuelle Lernbedingungen schaffen (Raum, Zeit, Ort, Medien, Personal) • Unterstützung des Jugendlichen bei der Berufsorientierung und Berufsfindung, Suche nach individuell angepassten Berufsfindungs- und Berufsförderungslehrgängen • Hilfe bei der Praktikumsstellensuche, der Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzsuche • Zusammenarbeit mit Lehrbetrieben und Berufsschulen • Begleitung und Unterstützung bei Antragstellungen insbes. gegenüber der Agentur für Arbeit • Hilfen bei der Inanspruchnahme Berufsvorbereitender Angebote (Agentur für Arbeit, Xxxxxx der Berufsbildung) • Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten, ggf. Entschärfen von Konflikten am Arbeits- und Ausbildungsplatz Im Rahmen der Kinderdorf-Wohngruppe werden Jugendliche und junge Erwachsene, die im Kinderdorf beheimatet sind, auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet. Das Konzept der Kinderdorf-Wohngruppe sieht einen sukzessiven und individuellen Übergang aus der Wohngruppe in ein betreutes Wohnen bis hin zur vollständigen Selbständigkeit vor. Um die Beziehungskontinuität zu erhalten, findet häufig die Betreuung durch pädagogische Mitarbeiter der Kinderdorf-Wohngruppe statt. Die mit der Betreuung beauftragten Mitarbeiter haben entweder durch Unterbelegung der Gruppe Kapazitäten für die Betreuung oder es werden mit ihnen gesonderte Vereinbarungen für die Außenbetreuung getroffen. Im ersten Schritt nach dem Auszug findet in der Regel ein Wohntraining statt. In dieser Trainingsphase bleibt der Platz des Jugendlichen/junge Erwachsenen in der Gruppe noch eine Zeitlang erhalten. Anschließend wird sukzessive die Betreuungsintensität reduziert. Die noch notwendigen Hilfen werden dann stundenweise über Fachleistungsstunden vereinbart. Verselbständigungs-Leistungen der Kinderdorf-Wohngruppe: • Vorbereitung auf eine selbständige Lebensführung im hauswirtschaftlichen, finanziellen, sozialen Bereich • Unterstützung eigener Entscheidungen und Übernahme von Verantwortung • Hilfe bei der Antragstellung auf Hilfe für junge Volljährige nach §41 KJHG durch den jungen Erwachsenen • Hilfestellung bei der Antragstellung auf Hilfe zur Berufsausbildung (BAB) • Klärung der Schritte der Verselbständigung (Apartment im Kinderdorf, eigene Wohnung außerhalb) und der zeitlichen Abläufe mit dem Jugendlichen und im Hilfeplan mit allen Beteiligten • Der Übergang aus dem Kinderdorf in die eigene Wohnung wird durch das Sozialpädagogisch betreute Wohnen (SBW) begleitet. • Für Kinder und Jugendliche, die in die Herkunftsfamilie zurückgeführt werden, besteht die Möglichkeit, im Rahmen von ambulanten Hilfen im Rahmen von Fachleistungsstunden eine Nachbetreuung durchzuführen. • Nach dem Erreichen der Selbständigkeit und dem Ende der Jugendhilfe bestehen in vielen Fällen die Beziehungen zwischen dem jungen Erwachsenen und seinen/ihren Bezugspersonen im Kinderdorf weiter. Diese Kontakte sind für viele „Ehemalige“ eine langjährige „Ressource“ , die ihn/sie auf dem weiteren Weg stützt und begleitet.

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Samples: Leistungs , Entgelt Und Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Berufsfachschulen. Intensive Kooperation mit den jeweiligen Lehrern • Beschaffung und Pflege von Schul- und Lernmitteln • Individuelle Anleitung, Unterstützung und Kontrolle bei den Hausaufgaben • Teilnahme an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Elternsprechtagen • Übernahme von Aufgaben im Bereich der Klassen-, Schulpflegschaft • Einleitung von spezieller Förderung/Nachhilfe (siehe 6.3.) • Individuelle Schaffung individueller Lernbedingungen schaffen (Raum, Zeit, Ort, Medien, Personal) • Hospitationen und Teilnahme am Unterricht zur schulischen Integration und Förderung • Unterstützung des Jugendlichen bei der Berufsorientierung und Berufsfindung, Suche nach individuell angepassten Berufsfindungs- und Berufsförderungslehrgängen • Hilfe bei der Praktikumsstellensuche, der Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzsuche Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsstellensuche • Zusammenarbeit mit Lehrbetrieben und Berufsschulen Berufsschulen: Kontinuierlicher Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten, ggf. Entschärfen von Konflikten am Arbeits- und Ausbildungsplatz • Begleitung und Unterstützung bei Antragstellungen insbes. gegenüber der Agentur für Arbeit • Hilfen bei der Inanspruchnahme Berufsvorbereitender Angebote (Agentur für Arbeit, Xxxxxx der Berufsbildung) • Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten, ggf. Entschärfen von Konflikten am Arbeits- und Ausbildungsplatz Im Rahmen der Kinderdorf-Wohngruppe Kinderdorffamilie werden Jugendliche und junge Erwachsene, die im Kinderdorf Kin- derdorf beheimatet sind, auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet. Das familiäre Konzept der Kinderdorf-Wohngruppe Kinderdorffamilie sieht einen sukzessiven und individuellen Übergang aus der Wohngruppe Kinderdorffamilie in ein betreutes Wohnen bis hin zur vollständigen Selbständigkeit vor. Um die Beziehungskontinuität zu erhalten, findet häufig in der Regel die Betreuung außerhalb der Kinderdorffamilie durch pädagogische Mitarbeiter der Kinderdorf-Wohngruppe Kinderdorffamilie statt. Die mit der Betreuung beauftragten Mitarbeiter haben entweder durch Unterbelegung der Gruppe Kapazitäten für die Betreuung oder es werden mit ihnen gesonderte Vereinbarungen für die Außenbetreuung getroffen. Im ersten Schritt nach dem Auszug findet in der Regel ein Wohntraining statt. In dieser Trainingsphase bleibt der Platz des Jugendlichen/junge Erwachsenen in der Gruppe noch eine Zeitlang erhalten. Anschließend wird sukzessive die Betreuungsintensität reduziert. Die noch notwendigen Hilfen werden dann stundenweise über Fachleistungsstunden vereinbart. Verselbständigungs-Leistungen der Kinderdorf-WohngruppeKinderdorffamilie: • Vorbereitung auf eine selbständige Lebensführung im hauswirtschaftlichen, finanziellen, sozialen Bereich • Gezielte, altersgerechte Anleitung des Umgangs mit dem eigenen Geld (Taschengeld, Sparmöglichkeiten, Erweitern der eigenen Geldmittel z.B. durch Ferienjobs) • Unterstützung eigener Entscheidungen Entscheidungsfähigkeit und Übernahme von Verantwortung Verantwortlichkeit • Hilfe bei der Antragstellung auf Hilfe für junge Volljährige nach §41 KJHG durch den jungen jun- gen Erwachsenen • Hilfestellung bei der Antragstellung auf Hilfe zur Berufsausbildung (BAB) • Klärung der Schritte der Verselbständigung (Apartment im Kinderdorf, eigene Wohnung außerhalb) und der zeitlichen Abläufe mit dem Jugendlichen und im Hilfeplan mit allen Beteiligten • Für den ersten Schritt aus der Kinderdorffamilie hinaus kann es notwendig sein, ein Wohntraining innerhalb des Kinderdorfes zu absolvieren, um erste Erfahrungen mit der eigenen Verantwortung zu machen (siehe Leistungsbeschreibung Wohntraining). • Der Übergang aus dem Kinderdorf in die eigene Wohnung wird durch das Sozialpädagogisch Sozialpädago- gisch betreute Wohnen (SBW) begleitet. • Für Kinder und Jugendliche, die in die Herkunftsfamilie zurückgeführt werden, besteht die Möglichkeit, im Rahmen von ambulanten Hilfen im Rahmen von Fachleistungsstunden eine Nachbetreuung durchzuführen. • Nach dem Erreichen der Selbständigkeit und dem Ende der Jugendhilfe bestehen in vielen Fällen die Beziehungen zwischen dem jungen Erwachsenen und seinen/ihren Bezugspersonen im Kinderdorf weiter. Diese Kontakte sind für viele „Ehemalige“ eine langjährige „Ressource“ , die ihn/sie auf dem weiteren Weg stützt und begleitetbegleitet (siehe Leistungsbeschreibung SBW).

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Samples: Leistungs , Entgelt Und Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Berufsfachschulen. Intensive Kooperation mit den jeweiligen Lehrern • Beschaffung und Pflege von Schul- und Lernmitteln • Individuelle Anleitung, Unterstützung und Kontrolle bei den Hausaufgaben • Teilnahme an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Elternsprechtagen • Einleitung von spezieller Förderung/Nachhilfe (siehe 6.3.) • Individuelle Lernbedingungen schaffen (Raum, Zeit, Ort, Medien, Personal) • Unterstützung des Jugendlichen bei der Berufsorientierung und Berufsfindung, Suche nach individuell angepassten Berufsfindungs- und Berufsförderungslehrgängen • Hilfe bei der Praktikumsstellensuche, der Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzsuche • Zusammenarbeit mit Lehrbetrieben und Berufsschulen • Begleitung und Unterstützung bei Antragstellungen insbes. gegenüber der Agentur für Arbeit • Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten, ggf. Entschärfen von Konflikten am Arbeits- und Ausbildungsplatz • Hilfen bei der Inanspruchnahme Berufsvorbereitender Angebote (Agentur für Arbeit, Xxxxxx der Berufsbildung) • Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten, ggf. Entschärfen von Konflikten am Arbeits- und Ausbildungsplatz Im Rahmen der Kinderdorf-Familiären Wohngruppe werden Jugendliche und junge Erwachsene, die im Kinderdorf beheimatet sind, Erwachsene auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet. Das Konzept der Kinderdorf-Familiären Wohngruppe sieht einen sukzessiven und individuellen Übergang aus der Wohngruppe in ein betreutes Wohnen bis hin zur vollständigen Selbständigkeit vor. Um die Beziehungskontinuität zu erhalten, findet häufig in der Regel die Betreuung außerhalb der Wohngruppe durch pädagogische Mitarbeiter (Bezugserzieher) der Kinderdorf-Familiären Wohngruppe statt. Die mit der Betreuung beauftragten Mitarbeiter haben entweder durch Unterbelegung der Gruppe Kapazitäten für die Betreuung oder es werden mit ihnen gesonderte Vereinbarungen für die Außenbetreuung getroffen. Im ersten Schritt nach dem Auszug findet in der Regel ein Wohntraining statt. In dieser Trainingsphase bleibt der Platz des Jugendlichen/junge Erwachsenen in der Gruppe noch eine Zeitlang erhalten. Anschließend wird sukzessive die Betreuungsintensität reduziert. Die noch notwendigen Hilfen werden dann stundenweise über Fachleistungsstunden vereinbart. Verselbständigungs-Leistungen der Kinderdorf-Familiären Wohngruppe: • Vorbereitung auf eine selbständige Lebensführung im hauswirtschaftlichen, finanziellen, sozialen Bereich • Unterstützung eigener Entscheidungen und Übernahme von Verantwortung • Hilfe bei der Antragstellung auf Hilfe für junge Volljährige nach §41 KJHG durch den jungen jun- gen Erwachsenen • Hilfestellung bei der Antragstellung auf Hilfe zur Berufsausbildung (BAB) • Klärung der Schritte der Verselbständigung (Apartment im Kinderdorf, eigene Wohnung außerhalb) und der zeitlichen Abläufe mit dem Jugendlichen und im Hilfeplan mit allen Beteiligten • Für den ersten Schritt aus der Familiären Wohngruppe hinaus kann es notwendig sein, ein Wohntraining innerhalb des Kinderdorfes zu absolvieren, um erste Erfahrungen mit der eigenen Verantwortung zu machen (siehe Leistungsbeschreibung Apartmenttraining). • Der Übergang aus dem Kinderdorf in die eigene Wohnung wird durch das Sozialpädagogisch Sozialpädago- gisch betreute Wohnen (SBW) begleitetbegleitet (siehe Leistungsbeschreibung SBW). • Für Kinder und Jugendliche, die in die Herkunftsfamilie zurückgeführt werden, besteht die Möglichkeit, im Rahmen von ambulanten Hilfen im Rahmen von Fachleistungsstunden Sonderformen eine Nachbetreuung durchzuführendurchzu- führen. • Nach dem Erreichen der Selbständigkeit und dem Ende der Jugendhilfe bestehen in vielen vie- len Fällen die Beziehungen zwischen dem jungen Erwachsenen und seinen/ihren Bezugspersonen Be- zugspersonen im Kinderdorf weiter. Diese Kontakte sind für viele „Ehemalige“ eine langjährige lang- jährige „Ressource, die ihn/sie auf dem weiteren Weg stützt und begleitet.

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Samples: Leistungs , Entgelt Und Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Berufsfachschulen. Intensive Kooperation mit den jeweiligen Lehrern • Beschaffung und Pflege von Schul- und Lernmitteln • Individuelle Anleitung, Unterstützung und Kontrolle bei den Hausaufgaben • Teilnahme an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Elternsprechtagen • Einleitung von spezieller Förderung/Nachhilfe (siehe 6.3.) • Individuelle Lernbedingungen schaffen (Raum, Zeit, Ort, Medien, Personal) • Unterstützung des Jugendlichen bei der Berufsorientierung und Berufsfindung, Suche nach individuell angepassten Berufsfindungs- und Berufsförderungslehrgängen • Hilfe bei der Praktikumsstellensuche, der Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzsuche • Zusammenarbeit mit Lehrbetrieben und Berufsschulen • Begleitung und Unterstützung bei Antragstellungen insbes. gegenüber der Agentur für Arbeit • Hilfen bei der Inanspruchnahme Berufsvorbereitender Angebote (Agentur für Arbeit, Xxxxxx der Berufsbildung) • Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten, ggf. Entschärfen von Konflikten am Arbeits- und Ausbildungsplatz Im Rahmen der Kinderdorf-Wohngruppe Familiären Außenwohngruppe werden Jugendliche und junge Erwachsene, die im Kinderdorf beheimatet sind, Erwachsene auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet. Das Konzept der Kinderdorf-Wohngruppe Familiären Außenwohngruppe sieht einen sukzessiven und individuellen Übergang aus der Wohngruppe Familiären Außenwohngruppe in ein betreutes Wohnen bis hin zur vollständigen Selbständigkeit vor. Um die Beziehungskontinuität zu erhalten, findet häufig die Betreuung durch pädagogische Mitarbeiter der Kinderdorf-Wohngruppe statt. Die mit der Betreuung beauftragten Mitarbeiter haben entweder durch Unterbelegung der Gruppe Kapazitäten für die Betreuung oder es werden mit ihnen gesonderte Vereinbarungen für die Außenbetreuung getroffen. Im ersten Schritt nach dem Auszug findet in der Regel ein Wohntraining die Betreuung außerhalb der Familiären Außenwohngruppe durch pädagogische Mitarbeiter/innen (Bezugserzieherin) der Familiären Außenwohngruppe statt. In dieser Trainingsphase bleibt der Platz des Jugendlichen/junge Erwachsenen in der Gruppe noch eine Zeitlang erhalten. Anschließend wird sukzessive die Betreuungsintensität reduziert. Die noch notwendigen Hilfen werden dann stundenweise über Fachleistungsstunden vereinbart. Verselbständigungs-Leistungen der Kinderdorf-Wohngruppe: • Vorbereitung auf eine selbständige Lebensführung im hauswirtschaftlichen, finanziellen, sozialen Bereich • Unterstützung eigener Entscheidungen Entscheidungsfähigkeit und Übernahme von Verantwortung Verantwortlichkeit • Hilfe bei der Antragstellung auf Hilfe für junge Volljährige nach §41 KJHG durch den jungen jun- gen Erwachsenen • Hilfestellung bei der Antragstellung auf Hilfe zur Berufsausbildung (BAB) • Klärung der Schritte der Verselbständigung (Apartment im Kinderdorf, eigene Wohnung außerhalb) und der zeitlichen Abläufe mit dem Jugendlichen Jugendli- chen und im Hilfeplan mit allen Beteiligten • Der Übergang aus dem Kinderdorf der Familiären Außenwohngruppe in die eigene Wohnung wird durch das Sozialpädagogisch betreute Wohnen (SBW) begleitetbegleitet (siehe Leistungsbeschreibung SBW). • Für Kinder und Jugendliche, die in die Herkunftsfamilie zurückgeführt werden, besteht die Möglichkeit, im Rahmen von ambulanten Hilfen im Rahmen von Fachleistungsstunden Sonderformen eine Nachbetreuung durchzuführendurchzu- führen. • Nach dem Erreichen der Selbständigkeit und dem Ende der Jugendhilfe bestehen in vielen vie- len Fällen die Beziehungen zwischen dem jungen Erwachsenen und seinen/ihren Bezugspersonen im Kinderdorf Be- zugspersonen in der Familiären Außenwohngruppe weiter. Diese Kontakte sind für viele „Ehemalige“ eine langjährige „Ressource“ wichtige Hilfe, die ihn/sie auf dem weiteren Weg stützt und begleitet.

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