Berufung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Musterklauseln

Berufung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei allen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten wissenschaftliche Exzellenz und wissenschaftliches Potential als primäres Auswahlkriterium. Es wird höchster Wert auf weltweite Ausschreibungen und größtmögliche Kandidatinnen- und Kandidaten-Pools gelegt, um die vielver- sprechendsten Bewerberinnen und Bewerber auswählen zu können. Bei der Ausweitung von Kandidatinnen- und Kandidaten-Pools spielen insbesondere Gender und Diversität eine wichtige Rolle. Die Berufung von exzellenten Forschungsgruppenleiterinnen und Forschungsgruppenleitern (Professorin, Professor bzw. Assistant Professor) ist zentral für den Erfolg des Institutes. Dazu dient ein sorgfältiges, auf Qualitätskriterien basierendes Auswahlverfahren, das unter anderem die Bewertung von Lebensläufen, das Einholen von Referenzschreiben und unabhängigen Gutachten, eine Einladung zu einem zweitägigen Besuch mit wissenschaftlichem Vortrag und zahlreichen ausführlichen Gesprächen am Campus, Diskussionen innerhalb der Faculty sowie einen Beschluss im Professorial Committee umfasst. Die Auswahl der PhD-Studierenden erfolgt ebenso zentral durch das Institut in einem weltweit ausgeschriebenen, überaus selektiven Prozess, der unter anderem Interviews am Campus beinhaltet. Auch über die Anstellung von Staff Scientists kann nicht eine einzelne Forschungsgruppenleiterin, ein einzelner Forschungsgruppenleiter entscheiden, sondern ein eigenes Komitee, das die Qualität der Kandidatinnen und Kandidaten prüft. Postdocs und Student Interns können von Forschungsgruppenleiterinnen und Forschungsgruppenleitern im Allgemeinen autonom ausgewählt werden, solange die formalen Voraussetzungen und ausreichende finanzielle Ressourcen gegeben sind. Zusätzlich gibt es aber weltweit ausgeschriebene, kompetitive Programme zur Finanzierung von Postdocs und Student Interns durch zentrale Institutsmittel. Auch bei der Auswahl von technischem und administrativem Personal wird größter Wert auf die Qualität der Bewerberinnen und Bewerber gelegt und nur in seltenen Ausnahmefällen auf eine Ausschreibung verzichtet. Zur Unterstützung der Berufung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein Dual Career Advice Service am IST Austria aufgebaut, welches mit anderen relevanten Einrichtungen in Wien im Rahmen eines Netzwerkes kooperiert. IST Austria ist darüber hinaus aktives Mitglied im EURAXESS Netzwerk und unterstützt die European Charter for Researchers und den Code of Conduct for the Recruitment of Researchers.

Related to Berufung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.