Berücksichtigung im Rechtssetzungsverfahren. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wird diese Freiwillige Vereinbarung bei der Durchführung eines Rechtssetzungsverfahrens zur Ausweisung der Gebiete als Naturschutzgebiet inhaltlich bereits im ersten Verord- nungsentwurf einbringen.
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Berücksichtigung im Rechtssetzungsverfahren. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wird diese Freiwillige Frei- willige Vereinbarung bei der Durchführung eines Rechtssetzungsverfahrens zur Ausweisung der Gebiete als Naturschutzgebiet inhaltlich bereits im ersten Verord- nungsentwurf einbringen.
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