Änderung der Vereinbarung Musterklauseln

Änderung der Vereinbarung. Vor dem Hintergrund der vom schleswig-holsteinischen Landessportverband und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gemeinsam beschlosse- nen Absichtserklärung und Rahmenvereinbarung wird der im folgenden Text aufgezeig- te Status in den genannten Gebieten festgestellt und von beiden Seiten verbindlich ak- zeptiert.
Änderung der Vereinbarung. Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Laufzeit kann – über die jetzt vereinbarte hinaus – verlängert werden.
Änderung der Vereinbarung. Wir können die Vereinbarung jederzeit und gelegentlich nach eigenem Ermessen ändern. Jegliche Änderungen werden in Ihrer NissanConnect Services-App (oder, falls zutreffend, per E-Mail) mitgeteilt und treten an dem Datum in Kraft, an dem sie angezeigt bzw. übermittelt wurden. Ihre weitere Verwendung der NissanConnect Services gilt als Ihre Annahme dieser abgeänderten Bedingungen der Vereinbarung. Sie können die gültigen Bedingungen der Vereinbarung in Ihrer
Änderung der Vereinbarung. Eine Änderung der Vereinbarung bedarf der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der beteiligten Kantone.
Änderung der Vereinbarung. Schriftlich Antrag auf Vereinbarungsänderung muss begründet sein und rechtzeitig der NA übermittelt werden ◣ i.d.R. bevor die Änderung wirksam werden soll ◣ spätestens 1 Monat vor Ende der Projektlaufzeit Entsprechende Formulare (Änderungen mit bzw. ohne Budgetauswirkung) sind auf der PAD-Webseite verfügbar unter  Zeitliche Verschiebung / Austausch geplanter Mobilitäten  Änderung der Personenzahl bei einzelnen Mobilitäten  Änderung der geplanten Dauer einer Maßnahme (sofern die Mindestbedingungen eingehalten werden)  Geplante Mobilität soll statt bei Partner A bei Partner B stattfinden  Projekttreffen mit 5 Personen in Entfernungskategorie 1 => stattdessen 3 Personen in Kat. 2 • Geplante Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivität muss auf 2 Tage gekürzt werden (= nicht mehr förderfähig als AUL) => ggf. Umwandlung in Projekttreffen • Budgetübertragung von mehr als 20% aus Kategorie „Länderübergreifende Projekttreffen“ in „Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten“ • Änderung der am Projekt beteiligten Einrichtungen (=> spezielles Formular) Anhang I, Art. II.17 Förmliche (rechtzeitige!) Mitteilung an NA unter Angabe der Gründe und des vorgesehenen Datums  Erstattungsfähige Kosten bis zum Wirksamwerden der Kündigung können anerkannt werden Falls keine oder nicht anerkannte Begründung  ◣ gilt als "nicht ordnungsgemäß gekündigt" => Kosten werden nicht erstattet / übernommen Anhang I, Art. II.17.2 Förmliche Mitteilung an NA durch Konsortialführer: Angabe der Gründe Stellungnahme des / der betreffenden Parteien Datum des Wirksamwerdens Vorschlag für die Neuzuweisung der Aufgaben oder Ggf. Nominierung von Ersatzpartner(n) Die bisher entstandenen Kosten können dem Partner erstattet werden (=> Bericht) Spezielles Formular Änderungsantrag für Partnerwechsel zum Download auf der PAD-Website ◣ (Hinzufügen eines Partners: nicht im Vertrag erwähnt, aber ausnahmsweise mit Änderungsantrag + besonderer Begründung möglich – ohne zusätzliche Mittel) ◣ n.B. Wechsel des Koordinators i.d.R. nicht möglich (auch wenn II.17.2 dies suggeriert…) Anhang I, Art. II.8 FHV, Art. I.12
Änderung der Vereinbarung. 1. Diese Vereinbarung kann auf Verlangen der einen oder andern Partei geändert werden.
Änderung der Vereinbarung. Eine Änderung dieser Verwaltungsvereinbarung einschließlich aller Anlagen bedarf der Schriftform sowie der Zustimmung aller beteiligten Länder und des Bundes. § 6 Regelungen der Beschaffung Zentrale Vergabestelle für die Durchführung von Beschaffungen für den 115-Regelbetrieb ist das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern. Die unterzeichnenden Länder mandatieren das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern mit der Durchführung von zentralen Beschaffungen für den 115-Regelbetrieb und die Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115 mit der Sammlung und Koordination der Bedarfe an zentralen Beschaffungen. Das Mandat ist an die Gültigkeit dieser Vereinbarung gebunden. Die Kündigung eines Landes führt zur Beendigung der Mandatierung für diesen Teilnehmer. Das Mandat des Beschaffungsamts für die übrigen Teilnehmer bleibt davon unberührt. § 7 Inkrafttreten Die Verwaltungsvereinbarung tritt am 28.11.2019 in Kraft. Für beitretende Länder tritt die Verwaltungsvereinbarung mit Unterzeichnung in Kraft.
Änderung der Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann jederzeit mit gegenseitigem Einverständnis der Ver- tragspartner geändert oder ergänzt werden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Änderung der Vereinbarung. Wir sind berechtigt, die Geschäftsbedingungen in dieser Vereinbarung zu Vermittlungsprovisionen im Rahmen des Partnerprogramms jederzeit und nach alleinigem Ermessen durch Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung oder einer neuen Vereinbarung auf unserer/unseren Website(s) zu ändern. Dies kann beispielsweise unter anderem Änderungen der Provisionsberechnung, der Zahlungsmethoden oder der Programmbedingungen betreffen. WENN EINE SOLCHE ÄNDERUNG FÜR SIE NICHT AKZEPTABEL IST, BESTEHT IHR EINZIGES RECHTSMITTEL IN DER KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG. IHRE FORTGESETZTE TEILNAHME AM PROGRAMM NACH VERÖFFENTLICHUNG EINER ÄNDERUNGSMITTEILUNG ODER EINER NEUEN VEREINBARUNG AUF UNSERER/UNSEREN WEBSITE(S) GILT ALS VERBINDLICHE ZUSTIMMUNG ZU EINER SOLCHEN ÄNDERUNG.
Änderung der Vereinbarung. Sollte sich während der Ausführung der Vereinbarung herausstellen, dass es für eine vernünftige Ausführung erforderlich ist, die Vereinbarung zu ändern oder zu ergänzen, wird Vof Micro to Nano die Gegenpartei möglichst bald darüber informieren. Die Parteien werden dann rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache eine Anpassung der Vereinbarung vornehmen. Falls die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung dadurch beeinflusst werden. Vof Micro to Nano wird die Gegenpartei möglichst bald darüber informieren. Sollte die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle, quantitative und/oder qualitative Folgen haben, wird Vof Micro to Nano die Gegenpartei im Voraus darüber informieren. Falls ein Festpreis vereinbart wurde, wird Vof Micro to Nano dabei angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung Einfluss auf den Preis haben wird. Vof Micro to Nano wird dabei, sofern möglich, versuchen, vorab eine Preisangabe zu machen. Vof Micro to Nano wird keine Mehrkosten in Rechnung stellen können, sofern die Änderung oder Ergänzung eine Folge von Umständen ist, die Vof Micro to Nano angerechnet werden können. Änderungen in der ursprünglich abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Gegenpartei und Vof Micro to Nano sind erst ab dem Zeitpunkt gültig, an dem diese Änderungen mittels einer ergänzenden oder geänderten Vereinbarung schriftlich von beiden Parteien akzeptiert worden sind. Vof Micro to Nano hat das Recht, die Vereinbarung von Dritten ausführen zu lassen. Vof Micro to Nano hat das Recht, die Vereinbarung phasenweise auszuführen. Falls die Vereinbarung in Phasen ausgeführt wird, hat Vof Micro to Nano das Recht, über jeden ausgeführten Teil eine separate Rechnung zu erstellen und die Zahlung dieser Rechnung zu fordern. Falls die Vereinbarung in Phasen ausgeführt wird, hat Vof Micro to Nano das Recht, die Ausführung jener Teile, die zu der/den nächsten Phase/n gehören, aufzuschieben, bis die Gegenpartei die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich geprüft und für gut befunden hat. Falls und solange diese Rechnung von der Gegenpartei nicht bezahlt wird, ist Vof Micro to Nano nicht zur Ausführung der nächsten Phase verpflichtet und hat das Recht, die Vereinbarung aufzuschieben. Die Gegenpartei erteilt Vof Micro to Nano rechtzeitig alle Angaben oder Anweisungen, die zur Ausführung der Vereinbarung erforderlich sind oder von denen die Gegenpartei nach billigem Ermessen ausgehen...