Beschaffenheit der Software. (1) Funktionalität und technische Einsatzbedingungen (insbes. die erforderliche technische Umgebung) der Software richten sich in erster Linie nach der Beschreibung in der Programmbeschreibung sowie der Bedienungsanleitung (nachfolgend „Benutzerdokumentation“), die bei Vertragsabschluss übergeben werden (oder die von dem Vertragspartner über einen von der anaptis GmbH bereitgestellten Link heruntergeladen werden können), und ergänzend nach den folgenden Bestimmungen. Die Funktionalität der Software setzt voraus, dass sie in der geeigneten technischen Umgebung abläuft.
Beschaffenheit der Software. Der Kunde erhält die Software in ihrer zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs aktuellen Gestalt. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nur für die Leistungsversprechen, mit denen es die Software bewirbt und die sich aus der Dokumentation der Software ableiten. Die ununterbrochene Erreichbarkeit der Internetseiten xxxxxxxx.xx und xxxxxxxx.xxx sowie des Aktivierungssystems und der Softwareserver des Unternehmens werden nicht garantiert. Trotz sorgfältiger didaktischer Konzeptionierung und Programmierung verbindet das Unternehmen mit Vertrieb der Software ausdrücklich kein Erfolgsversprechen für Testverfahren, auf die sich ein Kunde mit der Software vorbereitet. Aviation Media & IT GmbH Xxxxxxxxxx 0 Tel.: +00-0000-000000-0 Fax: +00-0000-000000-0 Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxx
Beschaffenheit der Software. Entco haftet dafür, dass seine Software-Produkte im Wesentlichen der Dokumentation entsprechen und bei Auslieferung frei von Schadsoftware sind. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Tag der Lieferung und beträgt, soweit nicht etwas anderes in den Zusatzdokumenten bestimmt ist, 12 Monate. Entco gewährleistet nicht, dass der Betrieb der Software frei von Unterbrechungen oder fehlerfrei ist oder dass die Software in anderen Hardware- und Software-Kombinationen funktioniert als denen, die ausdrücklich von Entco in den Zusatzdokumenten zugelassen sind.
Beschaffenheit der Software. HP haftet dafür, dass seine Software-Produkte im Wesentlichen der Dokumentation entsprechen und bei Auslieferung frei von Schadsoftware sind. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Tag der Lieferung und beträgt, soweit nicht etwas anderes in den Zusatzdokumenten bestimmt ist, 90 Tage. HP gewährleistet nicht, dass der Betrieb der Software frei von Unterbrechungen oder fehlerfrei ist oder dass die Software in anderen Hardware- und Software-Kombinationen funktioniert als denen, die ausdrücklich von HP in den Zusatzdokumenten zugelassen sind.
Beschaffenheit der Software. Software ist Standardsoftware, die nicht für in- dividuelle Bedürfnisse des Kunden hergestellt worden ist. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwen- dungsbedingungen zu entwickeln. Software wird, wenn nicht anders vereinbart, in einer für das Betriebssystem Microsoft Windows geeigneten Fassung geliefert. Es be- steht kein Anspruch seitens des Kunden auf Bekanntgabe des Quellcodes.
Beschaffenheit der Software. 1. Es gelten die Regelungen in Abschnitt A. III. 1 entsprechend.