Beschaffung/Energiekostenoptimierung Musterklauseln

Beschaffung/Energiekostenoptimierung. Ultima Energy besorgt und entwickelt für den Kunden passende Bedarfs- und Beschaffungskonzepte für energieeffiziente Geräte, vermittelt die benötigten Energieträger wie Strom und leitungsgebun- denes Erdgas und realisiert diese eigenständig und in ausdrücklicher Vollmacht des Kunden. Die für die Sicherstellung der Qualität notwendigen Einkaufsrichtlinien sind gesondert veröffentlicht. Ultima Energy beauftragt dazu in Vollmacht des Kunden einen Energielieferanten - im Falle von Strom und leitungsgebundenes Erdgas die Energieträger direkt an die Abnahmestelle (Zählpunkt, Messstelle) - zu liefern, oder an einem vereinbarten Punkt zur Entnahme, Übernahme bereitzustellen und führt Vertrags- bzw. Preisverhandlungen mit neuen und bestehenden Lieferanten. Ultima Energy ist in keinem Fall selbst der Lieferant/Versorger von Energieträgern (Strom und/oder leitungsgebundenes Erdgas) oder anderen Produkten, sondern ein unabhängiger Energiedienstleister. Ultima Energy handelt stets in Vollmacht des Kunden, speziell in Bezug auf Durchsetzung von Ansprüchen, Preis- und Lieferbedingungen im Fall von Energie, auch von energieliefernden Unternehmen wie Energie versorger, Kontraktoren, Versorgungs-, Insel-, Verteil- und Übertragungsnetzbetrieben aller Spannungsebenen. Dazu erteilt der Kunde folgende Vollmacht für die Produkte: Strom und / oder leitungsgebundenes Erdgas. Hiermit erteilt der Unterzeichner die Vollmacht, für sämtliche seiner aktuellen und zukünftigen Abnahmestellen exklusiv innerhalb der Vertragslaufzeit, im Namen des Kunden Verhandlungen über von ihm genutzte und geplante Energieprodukte zu führen und ihn dabei sowohl bei bisherigen Energieversorgern als auch im Verhältnis zu Versor- gungsunternehmen, Netzbetreibern und staatlichen Organisationen umfassend zu vertreten. Zusätzlich bevollmächtigt der Kunde die Ultima Energy, dem Lieferanten im Namen des Kunden eine Einzugsermächtigung bzw. einen Abbuchungsauftrag über die dem Versorger zustehenden Entgelte aus den Energielieferverträgen zu erteilen. Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.