Liefer- und Leistungsumfang Musterklauseln

Liefer- und Leistungsumfang. 3.1. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass ihm alle für die Vertragserfüllung wesentlichen Daten rechtzeitig bekannt sind.
Liefer- und Leistungsumfang. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist das Angebot des Lieferanten bzw. dessen schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. 6.
Liefer- und Leistungsumfang. Der Liefer- und Leistungsumfang ist im jeweiligen Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung im Einzelnen beschrieben.
Liefer- und Leistungsumfang. 2.1 Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Im Falle eines Angebots des Verkäufers mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme ist das Angebot maßgebend, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
Liefer- und Leistungsumfang. Der Lieferumfang von Anlagen wird ausschließlich durch die im Auftrag oder im Standardlieferumfang aufgeführten Schnittstellen begrenzt. Darüber hinaus gehende Arbeiten und Materialien z.B. zur Einbindung in vorhandene Versorgungsnetze oder die Errichtung und Erweiterung dieser, sind bestellerseitig zu erbringen oder werden bei Beauftragung von der f.u.n.k.e. SENERGIE GmbH separat berechnet. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk oder Auslieferungslager, das jeweils auch Erfüllungsort ist. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, es sei denn, dass eine bestimmte Versandart vereinbart ist. Ein etwaiger Versand und Transport des Werkes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung ist Sache des Bestellers. Für die Einholung der zur Errichtung und den Betrieb notwendigen Genehmigungen und Abnahmen ist der Besteller verantwortlich. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen die f.u.n.k.e. SENERGIE GmbH, ganz gleich, ob sie mittelbar oder unmittelbar mit fehlenden, verspäteten oder mangelhaften Genehmigungen zusammenhängen, sind ausgeschlossen. Für die Nichteinhaltung geforderter umweltrelevanter, physikalischer oder chemischer Parameter oder Eigenschaften wird ebenfalls keine Haftung übernommen, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden. Bei Verwendung des Liefergegenstandes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland richtet sich der Lieferumfang für Arbeits- und Umweltschutzvorrichtungen nach der getroffenen Vereinbarung. Für die Beachtung von gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften am Ort der Verwendung ist der Besteller verantwortlich. Die Lieferung gilt als erfüllt, sobald die Gefahr gemäß Punkt 10 auf den Käufer übergeht. Vom Tage der Erfüllung an hat der Lieferer nach den Vorschriften von Punkt 9 einzustehen. Gelieferte Kaufgegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Punkt 9 entgegenzunehmen. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Lieferers bleiben während der Lieferfrist vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Gegenstand der Verpflichtung des Auftragnehmers kann auch die Lieferung eines neuen oder generalüberholten Vertragsgegenstandes, ggf. gegen Übergabe eines entsprechenden alten Motors, einer Baugruppe oder eines Einzelteils gleicher Type sein. Abweichungen...
Liefer- und Leistungsumfang. 2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des AG. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des AG liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des AG. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene, vom AN und dessen Subunternehmern nicht verschuldete Hindernisse in der Sphäre des AN oder dessen Subunternehmern entbinden den AN von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Der AG hat in solchen Fällen das Recht, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag mit dem AN zurückzutreten, sofern ihm ein darüber hinausgehendes Zuwarten auf die Leistungserbringung nicht zumutbar ist.
Liefer- und Leistungsumfang. 2.1 Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen, insbesondere die Leistungsbeschreibung maßge- bend. Liegen solche schriftlichen Erklärungen nicht vor, so ist entweder die schriftliche Auftragsbestätigung von ND SatCom oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Werden Art und Umfang der Leistung im Einzelnen erst nach Auftragserteilung fest- gelegt und vom Besteller freigegeben, so ist die freigegebene Festlegung maßgebend.
Liefer- und Leistungsumfang. Lieferungen und Leistungen von iQtemp sind in der Auftragsbestätigung abschließend aufgeführt. Nicht enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet.
Liefer- und Leistungsumfang. (1) Angebote der Solvum Verwaltungs GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Für autorisierte Händler ist die individuelle Vereinbarung maßgeblich. Für den Umfang von Produkten sind die Produktbeschreibungen, von Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen, insbesondere die Leistungsbeschreibung maßgebend.
Liefer- und Leistungsumfang. Lediglich der in der Auftragsbestätigung genannte Liefer- und Leistungsumfang von OERLIKON gilt als Teil des Vertrags. Weitere Waren und Leistungen, die dort nicht festgehalten werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.