Common use of Beschränkung der Anteilrücknahme Clause in Contracts

Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger an einem Abrechnungsstichtag einen zu- vor festgelegten Schwellenwert überschreiten, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquidi- tätssituation des Fonds nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen Ermessen, ob sie an diesem Abrechnungsstichtag die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkung, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentscheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis lediglich anteilig zurücknehmen. Im Übrigen entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes Rücknah- meverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten Quote ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene Restorder erneut platzieren muss.

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Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage beschränkenArbeitstage beschrän- ken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger an einem Abrechnungsstichtag einen zu- vor zuvor festgelegten Schwellenwert Schwellen- wert überschreiten, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquidi- tätssituation Liquiditätssituation des Fonds Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen in pflichtgemäßem Ermessen, ob sie an diesem Abrechnungsstichtag die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkung, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen tägli- chen Ermessensentscheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft entschiedenent- schieden, die Rücknahme zu beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis Rücknahme- preis lediglich anteilig zurücknehmen. I; im Übrigen entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes Rücknah- meverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten Quote ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte ausge- führte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht be- steht daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene Restorder Restor- der erneut platzieren muss.

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Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage Arbeitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger an einem Abrechnungsstichtag Abrechnungs- stichtag einen zu- vor zuvor festgelegten Schwellenwert überschreiten, ab dem die Rückgabeverlangen Rückgabeverlan- gen aufgrund der Liquidi- tätssituation Liquiditätssituation des Fonds nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet ent- scheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen Ermessen, ob sie an diesem Abrechnungsstichtag Abrechnungsstich- tag die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkung, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentscheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende aufeinanderfol- gende Arbeitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschränkenbeschrän- ken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis lediglich anteilig zurücknehmen. Im Übrigen entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes Rücknah- meverlangen Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten Quote ausgeführt aus- geführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt Zeit- punkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass seine Order Or- der zur Anteilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene Restorder erneut platzieren muss.

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Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt insge- samt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage Arbeitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger an einem Abrechnungsstichtag Abrech- nungsstichtag einen zu- vor zuvor festgelegten Schwellenwert überschreitenüber- schreiten, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquidi- tätssituation Liqui- ditätssituation des Fonds Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen in pflichtgemäßem Ermessen, ob sie an diesem die- sem Abrechnungsstichtag die Rücknahme beschränkt. Entschließt Ent- schließt sie sich zur Rücknahmebeschränkung, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentscheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft Ge- sellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis Rück- nahmepreis lediglich anteilig zurücknehmen. I; im Übrigen entfällt ent- fällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes Rücknah- meverlangen Rück- nahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten Quote ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht be- steht daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene offen Restorder erneut er- neut platzieren muss.

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Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage Arbeitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen Rücknahmeverlangen der Anleger an einem einen am ersten Abrechnungsstichtag einen zu- vor zuvor festgelegten Schwellenwert erreicht oder überschreiten, ab dem die Rückgabeverlangen Rückgabeverlagen aufgrund der Liquidi- tätssituation des Fonds Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen in pflichtgemäßem Ermessen, ob sie an die vorliegenden Rücknahmeverlangen der Anleger in diesem Zeitraum jeweils pro Abrechnungsstichtag beschränkt. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkungzu beschränken, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentscheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag Abrech- nungsstichtag geltenden Rücknahmepreis lediglich anteilig zurücknehmen. I; im Übrigen entfällt die RücknahmepflichtRücknah- mepflicht. Dies bedeutet, dass jedes Rücknah- meverlangen Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten Quote ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe An- teilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene offen Restorder erneut platzieren muss.

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Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage Arbeitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger an einem Abrechnungsstichtag einen zu- vor zuvor festgelegten Schwellenwert überschreitenüber- schreiten, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquidi- tätssituation Liquiditätssituation des Fonds Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen in pflichtgemäßem Ermessen, ob sie an diesem Abrechnungsstichtag die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkung, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentscheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschränken, wird sie Anteile An- teile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis lediglich anteilig zurücknehmen. I; im Übrigen entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes Rücknah- meverlangen Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten ermit- telten Quote ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene Restorder erneut platzieren muss.

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Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage Ar- beitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger an einem Abrechnungsstichtag einen zu- vor zuvor festgelegten Schwellenwert überschreiten, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquidi- tätssituation Liquiditätssituation des Fonds nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen pflicht- gemäßen Ermessen, ob sie an diesem Abrechnungsstichtag die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkung, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentscheidung Ermessensent- scheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis Rück- nahmepreis lediglich anteilig zurücknehmen. Im Übrigen entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutetbedeu- tet, dass jedes Rücknah- meverlangen Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten Quote Quo- te ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe An- teilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene Restorder erneut platzieren muss.

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Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage Arbeitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen Rücknahmeverlangen der Anleger an einem am ersten Abrechnungsstichtag einen zu- vor festgelegten zuvor festge- legten Schwellenwert überschreitenerreicht oder überschritten haben, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquidi- tätssituation Liqui- ditätssituation des Fonds Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen in pflichtgemäßem Ermessen, ob sie an die vorliegenden Rücknahmeverlangen der Anleger in diesem Zeitraum jeweils pro Abrechnungsstichtag beschränkt. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkungzu beschränken, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentscheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag Abrech- nungsstichtag geltenden Rücknahmepreis lediglich anteilig zurücknehmen. Izurückzunehmen; im Übrigen entfällt die RücknahmepflichtRück- nahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes Rücknah- meverlangen Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten Quote ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird Orderwird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe An- teilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene Restorder erneut platzieren muss.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de

Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage Arbeitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger an einem Abrechnungsstichtag Abrechnungs- stichtag einen zu- vor zuvor festgelegten Schwellenwert überschreiten, ab dem die Rückgabeverlangen Rückgabeverlan- gen aufgrund der Liquidi- tätssituation Liquiditätssituation des Fonds nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet ent- scheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen Ermessen, ob sie an diesem Abrechnungsstichtag die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkung, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentscheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage Ar- beitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis lediglich anteilig zurücknehmenzu- rücknehmen. Im Übrigen entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes Rücknah- meverlangen Rücknahme- verlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten Quote ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene Restorder erneut platzieren muss.

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Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage Arbeitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger an einem Abrechnungsstichtag einen zu- vor zuvor festgelegten Schwellenwert überschreiten, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquidi- tätssituation Liquiditätssituation des Fonds nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen in pflichtgemäßem Ermessen, ob sie an diesem Abrechnungsstichtag die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkung, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentscheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis lediglich anteilig zurücknehmen. I; im Übrigen entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes Rücknah- meverlangen Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten Quote ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene offen Restorder erneut platzieren mussmuss.‌‌‌ Teilfonds Der Feederfonds ist nicht Teilfonds einer Umbrella-Konstruktion.

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Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage Ar- beitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger an einem Abrechnungsstichtag einen zu- vor zuvor festgelegten Schwellenwert überschreiten, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquidi- tätssituation Liquiditätssituation des Fonds nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen pflicht- gemäßen Ermessen, ob sie an diesem Abrechnungsstichtag die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkung, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentscheidung Ermessensent- scheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis Rück- nahmepreis lediglich anteilig zurücknehmen. Im Übrigen entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutetbedeu- tet, dass jedes Rücknah- meverlangen Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten Quote Quo- te ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe Anteil- rückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene Restorder erneut platzieren muss.

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Samples: fondsfinder.universal-investment.com

Beschränkung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits- tage Arbeitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger an einem Abrechnungsstichtag einen zu- vor zuvor festgelegten Schwellenwert überschreiten, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquidi- tätssituation Liquiditätssituation des Fonds nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, entscheidet die Gesellschaft im pflichtgemäßen in pflichtgemäßem Ermessen, ob sie an diesem Abrechnungsstichtag die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkung, kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentscheidung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis lediglich anteilig zurücknehmen. I; im Übrigen entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes Rücknah- meverlangen Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft ermittelten Quote ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und er die noch offene offen Restorder erneut platzieren muss.

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