Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung Musterklauseln

Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung. Versicherungsombudsmann e.V., Xxxx. Xxxxxxxx Xxxxx, Postfach 08 06 22, 10006 Berlin, (weitere Informationen unter: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxx, (weitere Informationen unter : xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx (weitere Informationen unter: xxx.xxxxx.xx [Stichwort: Ombudsleute]) Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln sind im Versicherungsschein bzw. Angebot beschrieben. (per Klick auf das jeweilige Feld gelangen Sie zu den entsprechenden Bedingungen und Klauseln) Ihr Interesse an unseren Produkten freut uns sehr. Die Basis unseres gegenseitigen Vertrages bilden die • Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), • Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR), • sowie gesetzliche Bestimmungen. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein beschrieben. Soweit wir in den Versicherungsunterlagen die männliche Form der Bezeichnung (z. B. Versicherungs- nehmer, Ehegatte) verwenden, ist hiermit auch immer die weibliche Bezeichnung gemeint. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.
Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung. Bei Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen oder bei Unstim- migkeiten wenden Sie sich bitte zuerst an uns als Versicherungs- makler. Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Versicherungs- vermittlung können Sie sich außerdem an die nachfolgend genannten Stellen wenden:
Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung. Versicherungsombudsmann e.V., Dr. h. c. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Tel: (0000) 00 00 000 (Mo - Fr von 08.30 - 17.00 Uhr kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Tel: (000) 00 00 00 00 (gebührenpflichtige Rufnummer für Anrufe aus dem Ausland) Fax: (0000) 00 00 000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Fax: (000) 00 00 00 00 (gebührenpflichtige Rufnummer für Faxe aus dem Ausland) Für Ihre Unterlagen Vollständig ausfüllen und zurück senden an: plusForta GmbH Xxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Fax: 0000 00 00 00 00 02/2023 Unterschrift 🢖Ort und Datum Unterschrift Antragsteller*in Kautionsversicherung für private Miete Informationsblatt zu Versicherungsprodukten R+V Allgemeine Versicherung AG, R+V-MietkautionsBürgschaft Deutschland, Reg.-Nr. 5438 Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den vorvertraglichen Informationen sowie den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? FürVollständigIhre ausfüllen plusForta GmbH xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Unterlagenund zurück senden an: Xxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx Fax: 0000 00 00 00 00 02/2023 Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen. Ebenfalls können Sie oder wir nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den Vertrag kündigen. Eine Kündigung in Textform reicht in jedem Fall aus. 01 000 00 0000 001 0 11.20 Was ist versichert? Mit der Bürgschaft werden die Ansprüche des Bürgschaftsberechtigten, das ist in der Regel der Vermieter, gegen Sie aus einem Mietverhältnis über Wohnraum abgesichert.
Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx (weitere Informationen unter: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) • Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx (weitere Informationen unter : xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx) • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx (weitere Informationen unter: xxx.xxxxx.xx [Stichwort: Ombudsleute])
Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung. Versicherungsombudsmann e.V., Dr. h. c. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, www. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Tel: (0000) 00 00 000 (Mo - Fr von 08.30 - 17.00 Uhr kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Tel: (000) 00 00 00 00 (gebührenpflichtige Rufnummer für Anrufe aus dem Ausland) Fax: (0000) 00 00 000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Fax: (000) 00 00 00 00 (gebührenpflichtige Rufnummer für Faxe aus dem Ausland) Unterschrift 🢖Ort und Datum Unterschrift Antragssteller (1. Mieter, optional 2. Mieter) 12/2021 Vollständig ausfüllen FüurnIdhrzeurUünctkesrelangdeenn an: Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx xxxx@xxxxxxxxxxxxx.xx Fax: 0000 00 00 00 00 rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu DWieir sbeiestenInIhfonernmeainteioMniestbkalauttitongsivbetrsIihchnereunngeainn.eAnuf kGururnzdednesÜzwbeiscrhbelnick. Eszaihsltenn. iNcahcth vAobllalsuftädinedseirgZ.aWhluengitsefrriset eInntffoälrltmIhar tVieornsicehnerufinngdssechnutSz.iAeu- Ihnen und uns geschlossenen Versicherungsvertrages stellen wir eine Bürg- ßerdem können wir den Vertrag auch kündigen. in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag oder -angeboDti,e VbeesrchsriicebheenreunnRgecshstscfohlgeeinntruentedn nVicehrt seiinc,hweernunnsigchsbdiee dZainhlguungno-hne gsechna)ft. aDlsaMmieittkSauiteionumfürfadesnsveonndIhinnefnoprrmivaiet rztu sWinohdn,zwleesckeenn gSeineutbztietnte alleIhUr nVetrescrhlaugldeennvderuzörgcehrt. hat. Wohnraum aus. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Versicherungs- Ubemdinwguneglecnhfüer dAierMt ivetokanutioVnesvresrsiicchehruenrgu(AnVgB Mhiaetnkaduteiolnt 2e0s15)ssioc-h? wie alle weiteren in Ihrem Antrag bzw. unserem Angebot genannten Verein- Wbairrubngieent.en Ihnen eine Mietkautionsversicherung an. Auf GrunddedseVserztwraigsschunedndIehrnReünckugnadbeudnesr gBüersgcshchloafstsaennuenns.VAeucrshicwheenn- rungsvertrages stellen wir eine Bürgschaft als Mietkaution für dSieendevnonVeIrhsincehenruznugspvreivrtarategngeZkwünedcikget nhagbeenn,uhtazftteenn Wwirohwne-iter 2.rWauemlcheauRsis.iken sind versichert, welche sind nicht versichert? uns ge schafts zur Sic genutz Die Bü Höchst ten zul Mietsic hältnis als Vo schaft Einzelh 2015, Die Hö der Za Einzelh Beitra Zahlu Auf de zu bez Bitte b schein Ander sicheru rechtz setzun Alle w schlossenen Versicherungsvertrages gegenüber Ihrem Vermieter (Bürg- gläubiger) eine Bürgschaft. Sie dient dem Vermieter als Mietkaution herheit für Ansprüche aus dem Mietvertrag ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.