Common use of Beschädigung des versicherten Fahrzeugs Clause in Contracts

Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versi- cherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Schäden verursacht werden.

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Samples: www.schilling-wendt.de, sachtarif24.de

Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten versicherten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten ver- sicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers oder - eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versi- cherten Kraftfahrzeug Fahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen Rah- men üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Fahrzeug Schäden verursacht werden.

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Samples: assets-global.website-files.com

Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten verbundenen Anhängers oder Aufliegers oder - eines mit dem versicherten Fahrzeug geschlepp- ten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versi- cherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Schäden verursacht werden.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers oder - eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versi- cherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Fahrzeug Schäden verursacht werden.

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Samples: www.horbach24.de

Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die BeschädigungBe- schädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten versicherten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die BeschädigungBe- schädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers An- hängers oder Aufliegers - oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder und abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Wenn mit dem versi- cherten versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerb- liche Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Fahrzeug verursachte Schäden verursacht werdenVer- sicherungsschutz.

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Samples: www.insurancestation.de

Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - Auf- liegers oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten ge- schleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Wenn mit dem versi- cherten versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht Hilfeleis- tung abgeschleppt wird und wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahr- zeug abgeschlepp- ten Fahrzeug verursachte Schäden verursacht werdenVersicherungsschutz.

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Samples: www.helvetia.com

Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten versicherten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten ver- sicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - Auflie- gers oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten geschlepp- ten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Wenn mit dem versi- cherten versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbli- che Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Fahrzeug verursachte Schäden verursacht werdenVersi- cherungsschutz.

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Samples: www.innofima.de

Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten versicherten Fahrzeugs. Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abgeschleppten Fahr- zeugen A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Wenn mit dem versi- cherten versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und abge- schleppt wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Fahrzeug verursachte Schäden verursacht werdenVersicherungsschutz.

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Samples: www.insurancestation.de

Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen Abhan­ denkommen des versicher- ten Fahrzeugsversicherten Fahrzeugs besteht kein Ver­ sicherungsschutz. Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abgeschleppten Fahr­ zeugen A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten ge­ schleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Wenn mit dem versi- cherten Kraftfahrzeug versicherten Fahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht Hilfeleis­ tung abgeschleppt wird und wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahr- zeug abge­ schleppten Fahrzeug verursachte Schäden verursacht werdenVersiche­ rungsschutz.

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Samples: www.debeka.de