Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versi- cherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Schäden verursacht werden.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung
Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten versicherten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten ver- sicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers oder - eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versi- cherten Kraftfahrzeug Fahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen Rah- men üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Fahrzeug Schäden verursacht werden.
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Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten versicherten Fahrzeugs. Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abgeschleppten Fahr- zeugen A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Wenn mit dem versi- cherten versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und abge- schleppt wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Fahrzeug verursachte Schäden verursacht werdenVersicherungsschutz.
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Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten versicherten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten ver- sicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - Auflie- gers oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten geschlepp- ten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Wenn mit dem versi- cherten versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbli- che Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Fahrzeug verursachte Schäden verursacht werdenVersi- cherungsschutz.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft
Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen Abhan denkommen des versicher- ten Fahrzeugsversicherten Fahrzeugs besteht kein Ver sicherungsschutz. Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abgeschleppten Fahr zeugen A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten ge schleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Wenn mit dem versi- cherten Kraftfahrzeug versicherten Fahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht Hilfeleis tung abgeschleppt wird und wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahr- zeug abge schleppten Fahrzeug verursachte Schäden verursacht werdenVersiche rungsschutz.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - Auf- liegers oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten ge- schleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Wenn mit dem versi- cherten versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht Hilfeleis- tung abgeschleppt wird und wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahr- zeug abgeschlepp- ten Fahrzeug verursachte Schäden verursacht werdenVersicherungsschutz.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers - eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten verbundenen Anhängers oder Aufliegers oder - eines mit dem versicherten Fahrzeug geschlepp- ten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versi- cherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Schäden verursacht werden.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers oder Aufliegers oder - eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versi- cherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Fahrzeug Schäden verursacht werden.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung des versicherten Fahrzeugs. A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die BeschädigungBe- schädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- ten versicherten Fahrzeugs. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die BeschädigungBe- schädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug - verbundenen Anhängers An- hängers oder Aufliegers - oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder und abgeschleppten Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Wenn mit dem versi- cherten versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerb- liche Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahr- zeug Fahrzeug verursachte Schäden verursacht werdenVer- sicherungsschutz.
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Samples: KFZ Versicherung