Beschäftigungspolitik Musterklauseln

Beschäftigungspolitik. 1. Im Sinne einer aktiven Beschäftigungspolitik wird während der Dauer dieses Kollektivvertrages bei der Stadtverwaltung Luxemburg im Prinzip keine Privatisierung von bestehenden Dienstleistungen oder Arbeitsplätzen vorgenommen. Dies gilt auch für den Ausbau bestehender Dienstleistungen.
Beschäftigungspolitik a) Grundsätze
Beschäftigungspolitik