Besichtigungen Musterklauseln

Besichtigungen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Linzer VeranstaltungsgmbH berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen und Führungen in den vom Mieter benützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Mieters erheblich beeinträchtigt werden.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die TFL berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichti- gungen in den vom Vertragspartner benützten Räum- lichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigenständig, ohne vorherige Vereinbarung, Besichtigungen durchzuführen.
Besichtigungen. Die/Der VertragspartnerIn nimmt zur Kenntnis, dass das AEC berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den jeweils genutzten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen der VertragspartnerInnen erheblich beeinträchtigt werden.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die KUK berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den vom Vertragspartner benützten Räumlichkeiten und Flächen durzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Vertragspartner erheblich beeinträchtigt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigenständig, ohne vorherige Vereinbarung, Besichtigungen durchzuführen.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass forte berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den vom Vertragspartner benützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigenständig, ohne vorherige Vereinbarung, Besichtigungen durchzuführen.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das OÖNachrichten FORUM berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den vom Vertragspartner benützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigenständig, ohne vorherige Vereinbarung, Besichtigungen durchzuführen.
Besichtigungen. Jede/r Interessent/in wird aufgefordert, sich über das angebotene Objekt innerhalb der Ausschreibungsfrist selbst zu informieren. Besichtigungstermine finden nach Terminabstimmung mit der Gemeindeverwaltung und im Beisein eines Mitarbeiters der Gemeindeverwaltung Schöneiche bei Berlin statt.
Besichtigungen. Besichtigungen werden kostenlos durchgeführt. Allerdings gilt als vereinbart, dass eine Besichtigungsgebühr bei Nichteinhaltung eines Besichtigungstermins ohne rechtzeitiger Absage in der Höhe von EUR 70,- plus 20% USt zur Verrechung kommt. Eine Absage hat schriftlich, per Fax, per E-Mail oder per SMS zu erfolgen. Als rechtzeitige Absage wird vereinbart: - bis 48 Stunden vor Besichtigungstermin fällt keine Gebühr an. - bis 24 Stunden vor Besichtigungstermin fallen 50% der Gebühr an. - kurzfristiger als 24 Stunden und bei Nichteinhaltung ohne Absage fallen 100% der Besichtigungsgebühr an.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das Welios berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den jeweils genutzten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen der Vertragspartner erheblich beeinträchtigt werden.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die MVSW berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigun- gen in den vom Vertragspartner benützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden. Der Vertrags- partner ist nicht berechtigt, eigenständig ohne vorherige Vereinbarung Besichtigungen durchzuführen.