Besichtigungen Musterklauseln

Besichtigungen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Linzer VeranstaltungsgmbH berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen und Führungen in den vom Mieter benützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Mieters erheblich beeinträchtigt werden.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die TFL berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den vom Vertragspartner benützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigenständig, ohne vorherige Vereinbarung, Besichtigungen durchzuführen.
Besichtigungen. Um die gesamten Details und den vollen Umfang der auszuführenden Arbeit einschätzen zu können, was z.B. besondere Bedingungen, Details oder Schwierigkeiten betrifft, sowie die exakten Kosten, muss der Anbieter eine persönliche Begutachtung in den Räumlichkeiten des Konsulats in der XXXXXX-XXXX-STR. 104 in Bonn vornehmen. Diese Besichtigung ist obligatorisch, weshalb vom Konsulat ein sogenannter “Nachweis über die Besichtigung” (s. Anhang B) ausgestellt wird, der zusammen mit dem Angebot eingereicht werden muss. Das Datum und die Uhrzeit für die persönliche Besichtigung muss vorab mit dem Konsulatspersonal vereinbart werden. Das Konsulat wird dem Anbieter die von ihm ersuchten Besichtigungen in den Räumlichkeiten der Vetretung gewähren. Auf diese Weise kann der Vertragsunterzeichner nach oder während der Ausführung des vereinbarten Auftrages keine Ansprüche, zusätzliche Kosten oder Gründe für die Nicht-Ausführung des Auftrages geltend machen, die er mit fehlender Kenntnis oder unvorhersehbaren Umständen bei der Umsetzung des Auftrages begründet.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die WWH berechtigt sind, des Mietzeitraums Besichtigungen in den vom Vertragspartner benützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne vorherige Vereinbarung mit den WWH, Besichtigungen durchzuführen.
Besichtigungen. Die/Der VertragspartnerIn nimmt zur Kenntnis, dass das AEC berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den jeweils genutzten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen der VertragspartnerInnen erheblich beeinträchtigt werden.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das OÖNachrichten FORUM berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den vom Vertragspartner benützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigenständig, ohne vorherige Vereinbarung, Besichtigungen durchzuführen.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die MVSW berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigun- gen in den vom Vertragspartner benützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden. Der Vertrags- partner ist nicht berechtigt, eigenständig ohne vorherige Vereinbarung Besichtigungen durchzuführen.
Besichtigungen. Die/DerVertragspartnerInnimmtzurKenntnis,dassdasAECberechtigtist,auchwährendder Vertragsdauer BesichtigungenindenjeweilsgenutztenRäumlichkeitenundFlächendurchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen der VertragspartnerInnen erheblich beeinträchtigt werden.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das Welios berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den jeweils genutzten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen der Vertragspartner erheblich beeinträchtigt werden.
Besichtigungen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass forte berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den vom Vertragspartner benützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigenständig, ohne vorherige Vereinbarung, Besichtigungen durchzuführen.