Common use of Besondere Bedingungen bei Bühnen Clause in Contracts

Besondere Bedingungen bei Bühnen. (1) Der Aufstellungsort der Bühne muss ebenerdig mit festem Untergrund sein, so dass die für die jeweilige Bühne notwendige Punktbelastung gegeben ist. Die Bühne darf nicht auf Dachkonstruktionen oder Dächern von Tiefgaragen aufgestellt werden, es sei denn, dass auf Kosten des Mieters ein statisches Gutachten eingeholt ist.

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Samples: vts-in.de, www.gruppe-20.de

Besondere Bedingungen bei Bühnen. (1) Der Aufstellungsort der Bühne muss ebenerdig mit festem Untergrund sein, so dass die für die jeweilige Bühne notwendige Punktbelastung gegeben ist. Die Der Aufstellungsort der Bühne darf nicht auf Dachkonstruktionen oder Dächern von Tiefgaragen aufgestellt vorgegeben werden, es sei denn, dass auf Kosten des Mieters ein statisches Gutachten eingeholt ist.

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Samples: vts-in.de, www.gruppe-20.de

Besondere Bedingungen bei Bühnen. (1) Der Aufstellungsort der Bühne muss ebenerdig mit festem Untergrund sein, so dass die für die jeweilige Bühne notwendige not wendige Punktbelastung gegeben ist. Die Bühne darf nicht auf Dachkonstruktionen oder Dächern von Tiefgaragen aufgestellt werden, es sei denn, dass auf Kosten des Mieters ein statisches Gutachten eingeholt ist.

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