Besondere Bedingungen und Hinweise. 4.1. Die von uns angebotenen Leis- tungen sind für Personen mit einge- schränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Wir beraten Sie hier im Einzelfall aber gerne persönlich. 4.2. Nebenkosten am Ort Der Rechtsprechung des BGH (Bun- desgerichtshof) folgend, sind feste Kosten (obligatorische Nebenkosten), die auf jeden Fall gezahlt werden müs- sen, in den Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen, von der Zusam- mensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kur- taxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme am Ferienort, an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder ab 2 Jahre be- rechnet. 4.3. Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlan- gen. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt. Werden Kreditkarten akzeptiert, so ist dies in der Ausschrei- bung vermerkt. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. In ein- zelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventu- elle Schadenersatzansprüche des Ver- mieters nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung sowie die Abrechnung der Nebenkosten am Ort sind nicht Inhalt des Reisevertrags mit HHD als Veranstalter. 4.4. Zur Höhe der Kurtaxe in den einzel- nen Orten werden bei den Katalogaus- schreibungen keine Angaben gemacht, da die genauen Beträge bei Redak- tionsschluss in der Regel noch nicht feststehen. Je nach Ort ist mit Kosten zwischen ca. € 0,50 und € 7,- pro Per- son/Tag (Kinder ermäßigt) zu rechnen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Bedingungen und Hinweise. 4.1. Die von uns angebotenen Leis- tungen sind für Personen mit einge- schränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Wir beraten Sie hier im Einzelfall aber gerne persönlich.
4.2. Nebenkosten am Ort Der Rechtsprechung des BGH (Bun- desgerichtshof) folgend, folgend sind feste Kosten (obligatorische NebenkostenNeben- kosten), die auf jeden Fall gezahlt werden müs- senmüssen, in den Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen, von der Zusam- mensetzung Zusammensetzung der Reisegruppe Reise- gruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kur- taxeKurtaxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme am Ferienort, an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung Bezah- lung erfolgt in der Regel in bar. Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder ab 2 Jahre be- rechnet.
4.3. Der Vermieter oder Schlüsselhalter Schlüssel- halter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe Schlüssel- übergabe eine angemessene Kaution zu verlan- genverlangen. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt. Werden Kreditkarten akzeptiert, so ist dies in der Ausschrei- bung Ausschreibung vermerkt. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer ordnungs- gemässer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. In ein- zelnen einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung Über- weisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventu- elle eventuelle Schadenersatzansprüche des Ver- mieters nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung sowie so- wie die Abrechnung der Nebenkosten am Ort sind nicht Inhalt des Reisevertrags Reisever- trags mit HHD als Veranstalter.
4.4. Zur Höhe der Kurtaxe in den einzel- nen ein- zelnen Orten werden bei den Katalogaus- schreibungen Kata- logausschreibungen keine Angaben gemacht, da die genauen Beträge bei Redak- tionsschluss Redaktionsschluss in der Regel noch nicht feststehen. Je nach Ort ist mit Kosten zwischen ca. € 0,50 und € 7,- pro Per- sonPerson/Tag (Kinder ermäßigti.d.R. ermäs- sigt) zu rechnen.
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Samples: Reisevertrag, Reisevertrag
Besondere Bedingungen und Hinweise. 4.1. Die von uns angebotenen Leis- tungen Leistungen sind für Personen mit einge- schränkter eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Wir beraten Sie hier im Einzelfall aber gerne persönlich.
4.2. Nebenkosten am Ort Der Rechtsprechung des BGH (Bun- desgerichtshofBundesgerichtshof) folgend, sind feste Kosten (obligatorische Nebenkosten), die auf jeden Fall gezahlt werden müs- senmüssen, in den Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen, von der Zusam- mensetzung Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kur- Kur-taxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme am Ferienort, an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder ab 2 Jahre be- rechnet.
4.3. Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlan- genverlangen. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt. Werden Kreditkarten akzeptiert, so ist dies in der Ausschrei- bung Ausschreibung vermerkt. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. In ein- zelnen einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventu- elle eventuelle Schadenersatzansprüche des Ver- mieters Vermieters nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung sowie die Abrechnung der Nebenkosten am Ort sind nicht Inhalt des Reisevertrags mit HHD als Veranstalter.
4.4. Zur Höhe der Kurtaxe in den einzel- nen einzelnen Orten werden bei den Katalogaus- schreibungen Katalogausschreibungen keine Angaben gemacht, da die genauen Beträge bei Redak- tionsschluss Redaktionsschluss in der Regel noch nicht feststehen. Je nach Ort ist mit Kosten zwischen ca. € 0,50 und € 7,- pro Per- sonPerson/Tag (Kinder ermäßigt) zu rechnen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Bedingungen und Hinweise. 4.1. Die von uns angebotenen Leis- tungen Leistungen sind für Personen mit einge- schränkter eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Wir beraten Sie hier im Einzelfall aber gerne persönlich.
4.2. Nebenkosten am Ort Der Rechtsprechung des BGH (Bun- desgerichtshof) folgend, sind feste Kosten (obligatorische Nebenkosten), die auf jeden Fall gezahlt werden müs- sen, in den Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen, von der Zusam- mensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kur- taxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme am Ferienort, an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder ab 2 Jahre be- rechnet.
4.3und Kleinstkinder berechnet. Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlan- genverlangen. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt. Werden Kreditkarten akzeptiertakzep- tiert, so ist dies in der Ausschrei- bung Ausschreibung vermerkt. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts Mie- tobjekts zurückerstattet. In ein- zelnen einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung Über- weisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventu- elle eventuelle Schadenersatzansprüche des Ver- mieters Vermie- ters nicht berührt. Interhome behält sich vor, Adressdaten des Kunden in diesem Zusammenhang auf Grundlage des Art. 6 (1) f DSGVO an den Vermieter weiterzuleiten. Die bei Buchung ange- gebene Mobilnummer, die angegebene E-Mail-Adresse sowie die postalische Adresse können entsprechend Art. 6 (1) b DSGVO an den Vermieter für die Kom- munikation am Anreisetag weitergelei- tet werden. Kaution und Kautionsabwicklung sowie die Abrechnung der Nebenkosten am Ort sind nicht Inhalt des Reisevertrags mit HHD Interhome als Veranstalter.
4.4. Zur Höhe der Kurtaxe in den einzel- nen einzelnen Orten werden bei den Katalogaus- schreibungen keine Angaben gemacht, da die genauen Beträge bei Redak- tionsschluss in der Regel noch nicht feststehen. Je nach Ort ist mit Kosten zwischen ca. € 0,50 und € 7,- pro Per- son/Tag (Kinder ermäßigt) zu rechnen. Die Grundreinigung bei Abreise erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unab- hängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o. Ä., das Spülen und Einräumen des Ge- schirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen oder Saugen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben wer- den kann. Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reini- gung von Küche/Kochnische, Bad/Du- sche/WC und das Wischen der Böden. Bei einigen Objekten haben Sie die Alternative, die Ferienwohnung/das Ferienhaus selbst zu reinigen oder die Reinigung dem Vermieter/Schlüssel- halter gegen eine angemessene Gebühr zu überlassen. Informationen hierzu finden Sie bei der jeweiligen Objektbe- schreibung. Bei den Programmausschreibungen wird darauf hingewiesen, ob im Mietob- jekt Bettwäsche und Handtücher vor- handen oder mitzubringen sind, mög- licherweise auch am Ort obligatorisch anzumieten sind. Die Standardbreite für franz. Betten und Doppelbettcouches beträgt 1,40 m. Falls Bettwäsche und/ oder Handtücher am Ort gemietet wer- den können und Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, geben Sie diesen Wunsch bitte bei Buchung an. Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt, wir empfehlen jedoch generell, diese selbst mitzubringen. Pool- bzw. Strandtücher sind immer selbst mitzubringen. Eben- falls mitzubringen sind in aller Regel Toilettenpapier sowie Spül- und Reini- gungsmittel. Falls Zusatzbetten und/oder Kinder- betten zur Verfügung stehen, finden Sie bei der jeweiligen Programmausschrei- bung einen entsprechenden Hinweis. Das Bettzeug für Kinderbetten ist in aller Regel mitzubringen. Bitte beach- ten Sie, ob ein Kinderbett nur inner- halb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt wird, oder ob im Mietobjekt dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf. Kinderbetten sind in der Regel für Kinder bis 2 Jahre geeignet. Zusatz- und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und teilwei- se auch rückbestätigt werden, und der Gutschein muss einen entsprechenden Vermerk tragen. In der Regel ist nur ein Zusatzbett bzw. ein Kinderbett möglich. Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht er- laubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschrei- bung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Aus- schreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, sofern in der Ausschreibung nicht an- ders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so be- deutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Ob- jekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise pri- vaten Eigentümern, denen diesbezüg- lich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitge- brachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätz- lich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch al- len Ferienanlagen sind beispielswei- se Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o. Ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natür- lich auch die Pools von Einzelhäusern. Haustiere dürfen nicht allein im Mie- tobjekt gelassen werden. Für Hunde und Katzen ist der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist sogenannte Kampfhunde, gelten in vie- len Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verboten. Informieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet. Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mit- gebracht werden, dann ist der Schlüs- selhalter zur Verweigerung der Schlüs- selübergabe bzw. zum sofortigen Entzug während der Ferien berechtigt. In den Ferienhäusern und Ferienwoh- nungen sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsge- räte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine oder Waschmaschine sind nur dann vorhan- den, wenn sie in der Beschreibung aus- drücklich erwähnt sind. tionsweise erhalten Sie gegebenenfalls durch den Vermieter/ Schlüsselhalter. TV/TV-Empfang: TV in der Objektbe- schreibung bezeichnet ein Farb-Fern- sehgerät. Ist ein Empfang über Satellit oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber nicht unbedingt gewähr- leistet, dass auch Programme in allen Sprachen empfangen werden können. z.B. über Internet-Tauschbörsen o. Ä. illegal im Internet verbreitet werden. Sie sind des weiteren dazu verpflich- tet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteilnehmer) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kon- trollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten entsprechend diesem Text «Internet/WLAN» stellen Sie uns von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei. Sind in der Ausschreibung Garten-/ Terrassenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gar- tenstuhl vorhanden. Dies gilt auch für Sonnenliegen, deren Zahl oft begrenzt ist. Auflagen für Sonnenliegen werden von vielen Vermietern aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Sonnenliegen und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind. Bei den Programmausschreibungen wird auch darauf hingewiesen, ob in einem Ferienhaus oder in einer Ferien- anlage ein Swimmingpool vorhanden ist, in der Regel mit einem Hinweis auf die saisonale Öffnungsperiode. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die im Text genannten Termine für Saisonbe- ginn und Saisonende witterungsbe- dingt verschieben können. Bei Pools in Ferienanlagen usw. beachten Sie bitte die von der Verwaltung angegebenen Öffnungszeiten und gegebenenfalls speziell formulierte Baderegeln. Diese können beispielsweise Vorschriften/ Verbote beinhalten zum Tragen von Badeshorts in den Pools, zum Mitbrin- gen von Bällen, Luftmatratzen und der- gleichen in die Pools oder eine Bade- kappenpflicht (oft in Italien). Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mo- biliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mi- etobjekt und sein Inventar sowie even- tuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu erset- zen. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden. Die Mitnahme bzw. das Anschließen von ressourcenverbrauchenden Gegen- ständen wie Klimageräte, Minipools, e-Bikes, Elektroautos etc. ist nicht ge- stattet. Sie müssen bei einigen großen Ferien- anlagen damit rechnen, dass die Pflicht zum Tragen eines Armbandes besteht. Aus organisatorischen Gründen und aus Gründen der Kontrolle im Sinne der Gäste der Anlage sollte dies akzeptabel sein. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt und genutzt werden als im Katalog bzw. auf den Internetsei- ten angegeben und auf dem Gutschein bestätigt wurde. Die angegebene maxi- male Personenzahl schließt auch Kin- der und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit Interhome vereinbart und auf dem Gutschein bestätigt. Eine Überbelegung berechtigt den Schlüsselhalter zur Verweigerung der Schlüsselübergabe bzw. zum sofor- tigem Entzug des Schlüssels während der Ferien oder zur Nachberechnung des anteiligen Mietpreises zuzüglich eventueller Nebenkosten. Die im Prospekt, auf der Reisebestäti- gung und in den Unterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sport-Anlagen, öffentliche Strände und deren Einrich- tungen etc.) sind nicht Bestandteil un- serer Leistungspflicht. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Ver- sorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Klimaverhältnisse stellen keine Zusi- cherung dar. Eventuell uns treffende Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfalts- pflichten bleiben unberührt. Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag zwischen 16 Uhr und 19 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten werden, so informieren Sie bitte unbedingt recht- zeitig den Schlüsselhalter. Dieser wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen (möglicher- weise gegen Gebühr). Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Abweichende Anreisezeiten entnehmen Sie bitte ge- gebenenfalls Ihren Reiseunterlagen. Bitte übergeben Sie dem Schlüsselhal- ter bei Ankunft Ihre Reiseunterlagen. Der Übernahmeort der Schlüssel bei Ankunft so wie auch der Rückgabeort bei Abreise finden nicht zwingend im Feriendomizil resp. Ferienort statt. Von der Reisebestätigung abweichen- de Anreisetage sind aus organisato- rischen Gründen in einer Reihe von Fäl- len nicht möglich. Auf jeden Fall muss eine solche Abweichung bei Interhome angefragt werden. Ist die Abweichung möglich, so wird sie von Interhome schriftlich bestätigt. Können Sie das Objekt nicht wie ver- einbart übernehmen, z.B. infolge er- höhtem Verkehrsaufkommens oder aus persönlichen Gründen, und es sind keine unvermeidbaren, außergewöhn- lichen Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbaren Nähe aufgetreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Be- stimmungsort erheblich beeinträchti- gen (wie unter Ziffer 6 erläutert) steht der Interhome die in Ziffer 6 geregelte Entschädigung zu. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit der Buchungsstelle ab. Während der Saison kann es bei den Schlüsselübernahmestellen zu Warte- zeiten kommen. Am Abreisetag entsprechend Reisebe- stätigung müssen die Mietobjekte spä- testens um 10 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten gereinigt und in gleichem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Abweichende Abreisezeiten entneh- men Sie bitte gegebenenfalls Ihren Rei- seunterlagen.
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Besondere Bedingungen und Hinweise. 4.1. Die von uns angebotenen Leis- tungen Leistungen sind für Personen mit einge- schränkter eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Wir beraten Sie hier im Einzelfall aber gerne persönlich.
4.2. Nebenkosten am Ort Der Rechtsprechung des BGH (Bun- desgerichtshofBundesgerichtshof) folgend, sind feste Kosten (obligatorische Nebenkosten), die auf jeden Fall gezahlt werden müs- senmüssen, in den Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen, von der Zusam- mensetzung Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kur- taxeKurtaxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme am Ferienort, an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder ab 2 Jahre be- rechnet.
4.3und Kleinstkinder berechnet. Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlan- genverlangen. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt. Werden Kreditkarten akzeptiert, so ist dies in der Ausschrei- bung Ausschreibung vermerkt. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. In ein- zelnen einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventu- elle eventuelle Schadenersatzansprüche des Ver- mieters Vermieters nicht berührt. Interhome behält sich vor, Adressdaten des Kunden in diesem Zusammenhang auf Grundlage des Art. 6 (1) f DSGVO an den Vermieter weiterzuleiten. Die bei Buchung angegebene Mobilnummer, die angegebene E-Mail- Adresse sowie die postalische Adresse können entsprechend Art. 6 (1) b DSGVO an den Vermieter für die Kommunikation am Anreisetag weitergeleitet werden. Kaution und Kautionsabwicklung sowie die Abrechnung der Nebenkosten am Ort sind nicht Inhalt des Reisevertrags mit HHD Interhome als Veranstalter.
4.4. Zur Höhe der Kurtaxe in den einzel- nen einzelnen Orten werden bei den Katalogaus- schreibungen Katalogausschreibungen keine Angaben gemacht, da die genauen Beträge bei Redak- tionsschluss Redaktionsschluss in der Regel noch nicht feststehen. Je nach Ort ist mit Kosten zwischen ca. € 0,50 und € 7,- pro Per- son/Person/ Tag (Kinder ermäßigt) zu rechnen. Die Grundreinigung bei Abreise erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o. Ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen oder Saugen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann. Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche/ WC und das Wischen der Böden. Bei einigen Objekten haben Sie die Alternative, die Ferienwohnung/das Ferienhaus selbst zu reinigen oder die Reinigung dem Vermieter/Schlüsselhalter gegen eine angemessene Gebühr zu überlassen. Informationen hierzu finden Sie bei der jeweiligen Objektbeschreibung. Bei den Programmausschreibungen wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Bettwäsche und Handtücher vorhanden oder mitzubringen sind, möglicherweise auch am Ort obligatorisch anzumieten sind. Die Standardbreite für franz. Betten und Doppelbettcouches beträgt 1,40 m. Falls Bettwäsche und/ oder Handtücher am Ort gemietet werden können und Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, geben Sie diesen Wunsch bitte bei Buchung an. Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt, wir empfehlen jedoch generell, diese selbst mitzubringen. Pool- bzw. Strandtücher sind immer selbst mitzubringen. Ebenfalls mitzubringen sind in aller Regel Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel. Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, finden Sie bei der jeweiligen Programmausschreibung einen entsprechenden Hinweis. Das Bettzeug für Kinderbetten ist in aller Regel mitzubringen. Bitte beachten Sie, ob ein Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt wird, oder ob im Mietobjekt dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf. Kinderbetten sind in der Regel für Kinder bis 2 Jahre geeignet. Zusatzund Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und teilweise auch rückbestätigt werden, und der Gutschein muss einen entsprechenden Vermerk tragen. In der Regel ist nur ein Zusatzbett bzw. ein Kinderbett möglich. Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, sofern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch allen Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o. Ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natürlich auch die Pools von Einzelhäusern. Haustiere dürfen nicht allein im Mietobjekt gelassen werden. Für Hunde und Katzen ist der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist sogenannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verboten. Informieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet. Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mitgebracht werden, dann ist der Schlüsselhalter zur Verweigerung der Schlüsselübergabe bzw. zum sofortigen Entzug während der Ferien berechtigt. In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind. Heizung/Heizmöglichkeit: In Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Sommerreisegebieten, vor allem im Süden, ist eine Heizung nicht immer vorhanden. Die Bedienung von Zentralheizungen bzw. von Gas-, Elektro-, Kerosin- oder Holz-/Pelletöfen erfolgt in der Regel durch die Kunden. Hinweise zur Funktionsweise erhalten Sie gegebenenfalls durch den Vermieter/ Schlüsselhalter. TV/TV-Empfang: TV in der Objektbeschreibung bezeichnet ein Farb-Fernsehgerät. Ist ein Empfang über Satellit oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch Programme in allen Sprachen empfangen werden können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besondere Bedingungen und Hinweise. 4.1. Die von uns angebotenen Leis- tungen Nebenkosten: Im Nutzungsentgelt sind die Nebenkosten für Personen mit einge- schränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Wir beraten Sie hier im Einzelfall aber gerne persönlich.
4.2. Nebenkosten am Ort Der Rechtsprechung des BGH (Bun- desgerichtshof) folgend, sind feste Kosten (obligatorische Nebenkosten), die auf jeden Fall gezahlt werden müs- sen, in den Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen, von der Zusam- mensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kur- taxe, Strom, Gas, Heizung, KaminholzEnergieerzeugung, Wasser, Wäsche)Sauna, Schlafbungalows, Müllentsorgung etc. nicht enthalten. Diese werden teilweisenach Nutzungsende, je nach Inanspruchnahme am FerienortInanspruchnahme, an durch den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahltTC-Flipper in Rechnung gestellt. Maßgebend für die Abrechnung ist die aktuelle Preisliste des TC-Flipper. Wäsche: Wäsche jeglicher Art wird vom TC-Flipper nicht zur Verfügung gestellt und ist vom Nutzer selbst mitzubringen. Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel werden vom TC-Flipper bereitgestellt. Die Bezahlung Endreinigung erfolgt jeweils durch den Nutzer. Sie umfasst die gründliche Reinigung aller genutzten Räumlichkeiten. Insbesondere der Küche, das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, Reinigung von Dusche und WC, Clubraum, Freiflächen, Camping- und Parkplatz. Optional Sauna, Schlafbungalows, Kamin und alle weiteren genutzten Objekte. Sollte eine Nachreinigung erforderlich werden so wird Ihnen dies, gemäß Preisliste, in Rechnung gestellt. Ihnen als Nutzer steht das Recht zu, das gesamte Objekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Für die Wohnbungalows die Sauna etc. fallen hierfür eventuell Zusatzkosten an. Bitte informieren Sie sich in der Regel aktuellen Preisliste. Sie verpflichten sich, das Objekt und sein Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Nutzungszeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Tauch und Badeaktivitäten: Das Objekt ist in barerster Linie Vereinsgelände des TC-Flipper Westsachsen e.V. Tauch- und Badeaktivitäten von Vereinsmitgliedern sind, vom Nutzer, im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten von 11:00 – bis 18:00 Uhr zu dulden. Für Tauch- und Badeaktivitäten des Nutzers gilt die Geländeordnung des TC-Flipper. Weiterhin gilt ein grundsätzliches Verbot von den Hängen des Steinbruches zu springen. Ankunft: Nutzungsbeginn ist jeweils 12:00 Uhr. Die Übergabe / Übernahme des Objektes erfolgt durch den Vermietverantwortlichen des TC-Flipper und ist mit diesem vorher abzusprechen. Über die Übernahme wird ein Protokoll erstellt. Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sindSie während der Anreise feststellen, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder ab 2 Jahre be- rechnet.
4.3. Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlan- gen. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt. Werden Kreditkarten akzeptiertdass Sie sich voraussichtlich verspäten werden, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Vermietverantwortlichen. Dieser wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen. Für Wartezeiten des Verantwortlichen über den vereinbarten Termin hinaus erhebt der TC-Flipper eine Gebühr in Höhe von 10,-€ je angefangener halber Stunde. Abreise: Entsprechend Nutzungsvertrag muss das Objekte spätestens um 12 Uhr verlassen und dem TC-Flipper bzw. seinen Beauftragten gereinigt und in gleichem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Über die Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, indem auch alle Zusatzleistungen die der Nutzer in Anspruch genommen hat, dokumentiert werden. Abweichende Rückgabezeiten Untervermietung: Dem Nutzer ist dies in die Weitervergabe bzw. Untervermietung des Objektes nicht gestattet. Gewerbe: Dem Nutzer ist die Ausübung eines Gewerbes insbesondere der Ausschrei- bung vermerktgewerbsmäßige Vertrieb von Speisen und Getränken noch sonstiger entgeltlicher Tätigkeit nicht gestattet. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe Politische Vereinigungen / Veranstaltungen: Beabsichtigt ein Nutzer das Gelände für politische Vereinigungen oder für politische Veranstaltungen gleich welcher Art zu nutzen ist eine ausdrückliche Genehmigung des Mietobjekts zurückerstattet. In ein- zelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventu- elle Schadenersatzansprüche Vorstandes des Ver- mieters nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung sowie die Abrechnung der Nebenkosten am Ort sind nicht Inhalt des Reisevertrags mit HHD als VeranstalterTC-Flipper erforderlich.
4.4. Zur Höhe der Kurtaxe in den einzel- nen Orten werden bei den Katalogaus- schreibungen keine Angaben gemacht, da die genauen Beträge bei Redak- tionsschluss in der Regel noch nicht feststehen. Je nach Ort ist mit Kosten zwischen ca. € 0,50 und € 7,- pro Per- son/Tag (Kinder ermäßigt) zu rechnen.
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Samples: Nutzungsvertrag