Besondere Bestimmungen für Internetdienstleistungen über ADSL- bzw xDSL-Zugangsleitungen der A1 Telekom Austria AG (TA) Musterklauseln

Besondere Bestimmungen für Internetdienstleistungen über ADSL- bzw xDSL-Zugangsleitungen der A1 Telekom Austria AG (TA). 12.1. Vertragsverhältnis mit der A1 Telekom Austria 12.2. Produkt-, Modem- oder Providerwechsel 12.3. Regelung für den Fall der Beendigung des Vertrages über den Teilnehmeranschluss bei der A1 Telekom Austria 12.4. Sperre seitens der A1 Telekom Austria
Besondere Bestimmungen für Internetdienstleistungen über ADSL- bzw xDSL-Zugangsleitungen der A1 Telekom Austria AG (TA). 12.1. Vertragsverhältnis mit der A1 Telekom Austria Der Kunde stimmt zu, dass hinsichtlich ADSL- Zugangsleistung ein Vertragsverhältnis auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A1 TELEKOM AUSTRIA (einschließlich der jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen) "Online- ADSL" (bzw bei SDSL: "Online-SDSL") – mit Ausnahme der Bestimmungen über eine Kündigung durch den Kunden – mit A1 Telekom Austria AG begründet wird und erklärt hiermit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen der A1 Telekom Austria zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Dokumente der Telekom Austria sind unter xxx.xxxxxxx.xx abrufbar bzw werden auf Wunsch von mieX zugesandt. Hinsichtlich der Kundenerklärungen zum „Providerwechsel“, „Datenübermittlung“, „Beendigung des Endkundenvertragsverhältnisses“ ist mieX Erklärungsempfänger für die A1 Telekom Austria. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Übermittlung jener personenbezogenen Daten durch mieX an die A1 Telekom Austria und durch die A1 Telekom Austria an mieX, die für die Erbringung, Verrechnung oder Beendigung der Leistungen notwendig sind. 12.2. Produkt-, Modem- oder Providerwechsel Der durch einen allfälligen späteren Produkt-, Modem- oder Providerwechsel des Kunden entstehende Einmalaufwand bei der Telekom Austria wird dem Endkunden von dieser mit einer der auf den Produkt-, Modem- oder Providerwechsel folgenden Rechnung gesondert in Rechnung gestellt. Durch einen Providerwechsel ist eine Vertragsanpassung auch des Vertragsverhältnisses zur A1 Telekom Austria nötig. Dafür ist an die A1 Telekom Austria für deren Aufwand ein Entgelt zu verrichten. 12.3. Regelung für den Fall der Beendigung des Vertrages über den Teilnehmeranschluss bei der A1 Telekom Austria Bei Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und A1 Telekom Austria betreffend den Teilnehmeranschluss, aus welchem Grund auch immer, erbringt mieX den xDSL-Dienst gegenüber dem Kunden nicht mehr. Der Kunde ist dennoch jedenfalls verpflichtet, mieX alle Entgelte bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit mieX erstmals gekündigt hätte werden können, wenn der Grund für die Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und der A1 Telekom Austria dem Kunden zuzurechnen ist und – wenn der Kunde Verbraucher ist – den Verbraucher an der Vertragsbeendigung ein Verschulden trifft, oder in jedem Fall, wenn der Kunde den Anschluss selbst gekündigt ha...
Besondere Bestimmungen für Internetdienstleistungen über ADSL- bzw xDSL-Zugangsleitungen der A1 Telekom Austria AG (TA) entfällt
Besondere Bestimmungen für Internetdienstleistungen über ADSL- bzw xDSL-Zugangsleitungen der A1 Telekom Austria AG (TA). 13.1 Vertragsverhältnis mit der A1 Telekom Austria Der Kunde stimmt zu, dass hinsichtlich ADSL- Zugangsleistung ein Vertragsverhältnis auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A1 TELEKOM AUSTRIA (einschließlich der jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen) "Online- ADSL" (bzw. bei SDSL: "Online-SDSL") – mit Ausnahme der Bestimmungen über eine Kündigung durch den Kunden – mit A1 Telekom Austria AG begründet wird und erklärt hiermit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen der A1 Telekom Austria zur Kenntnis ge- nommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Xxxxxxxxx xxx X0 Xxxxxxx Xxxxxxx sind un- ter xxx.x0.xxx abrufbar bzw. werden auf Wunsch von iPlace zugesandt. Hinsichtlich der Kundenerklärungen zum „Providerwechsel“, „Datenübermittlung“, „Beendigung des Endkundenvertragsverhältnisses“ ist iPlace Erklärungsempfänger für die A1 Telekom Austria. Jene personenbezogenen Daten, welche für die Erbringung, Verrechnung oder Beendigung der Leis- tungen notwendig sind und zur Erfüllung der vertraglich verpflichtenden Zugangsleistungen zwingend erforderlich sind, werden durch den ISP an die A1 Telekom Austria und durch die A1 Telekom Austria an den ISP übermittelt.

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  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1