Regelung für den Fall der Beendigung des Vertrages über den Teilnehmeranschluss bei der A1 Telekom Austria Musterklauseln

Regelung für den Fall der Beendigung des Vertrages über den Teilnehmeranschluss bei der A1 Telekom Austria. Hinsichtlich der Erbringung von Internet Dienstleistungen über xDSL-Zugangsleitungen der Telekom Austria werden nachstehende Kündigungsregeln vereinbart: Die Verrechnung beginnt mit dem Datum der Einrichtung. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Jahrestag der Einrichtung gekündigt werden. Bei Änderung der bestehenden (bzw. vorherigen) Bandbreite sowie Umstiegen beginnt die Mindestvertragsdauer von neuem zu laufen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Beendigung der Vereinbarung des Kunden mit der Telekom Austria über die zur Verfügungstellung des Fernsprechanschlusses und/oder der xDSL-Zugangsleitung aus welchem Grunde immer bewirkt auch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem ISP und dem Kunden hinsichtlich des xDSL-Produktes. Der Kunde hat den ISP von der Vertragsbeendigung mit der Telekom Austria unverzüglich zu verständigen. Wird aufgrund einer von der Telekom Austria veranlassten Sperre die xDSL- Zugangsleitung eingestellt, ist der ISP berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Internetzzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen. Macht der ISP von diesem Recht keinen Gebrauch, gebührt ihm ungeachtet der faktischen Unmöglichkeit des Zugangs dennoch das vereinbarte Entgelt. Allenfalls darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des ISP bleiben unberührt.
Regelung für den Fall der Beendigung des Vertrages über den Teilnehmeranschluss bei der A1 Telekom Austria. Bei Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und der TA betreffend den Teilnehmeranschluss, aus welchem Grund auch immer, erbringt mmc den xDSL-Dienst gegenüber dem Kunden nicht mehr. Der Kunde ist dennoch jedenfalls verpflichtet, mmc alle Entgelte bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit mmc erstmals gekündigt hätte werden können. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche der mmc bleiben unberührt.
Regelung für den Fall der Beendigung des Vertrages über den Teilnehmeranschluss bei der A1 Telekom Austria. Bei Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und der TA betreffend den Teilnehmeranschluss, aus welchem Grund auch immer, erbringt der Service Provider den xDSL-Dienst gegenüber dem Kunden nicht mehr. Der Kunde ist dennoch jedenfalls verpflichtet, dem Service Provider alle Entgelte bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit dem Service Provider erstmals gekündigt hätte werden können. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche des Service Provider bleiben unberührt.
Regelung für den Fall der Beendigung des Vertrages über den Teilnehmeranschluss bei der A1 Telekom Austria. Bei Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und der TA betreffend den Teilnehmeranschluss, aus welchem Grund auch immer, erbringt der ISP den xDSL-Dienst gegenüber dem Kunden nicht mehr. Der Kunde ist dennoch jedenfalls verpflichtet, dem ISP alle Entgelte bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit dem ISP erstmals gekündigt hätte werden können. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt. Wird aufgrund einer von der A1 Telekom Austria veranlassten Sperre die xDSL-Zugangsleitung eingestellt, ist der ISP berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen. Macht der ISP von diesem Recht keinen Gebrauch, gebührt ihm ungeachtet der faktischen Unmöglichkeit des Zugangs dennoch das vereinbarte Entgelt bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit dem ISP erstmals ge- kündigt hätte werden können. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.