Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Musterklauseln

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften verantwortlich und haftet für sämtliche Schäden, insbesondere falls der Service Provider wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Es liegt im alleinigen Ermessen des Service Providers, die Strategie zur Wahrung der Rechte des Service Providers zu bestimmen. Der Einwand der unzureichenden Rechtsverteidigung ist – ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Service Providers – ausgeschlossen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Oracle wird sämtliche Gesetze befolgen, sofern diese Gesetze ausdrücklich auf die Erbringung der Services durch Oracle nach dem Vertrag anzuwenden sind und diese Oracle in der Rolle als Leistungserbringer im Bereich IT-Services in Bezug auf die Services bestimmten Verpflichtungen unterwerfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Gesetze einzuhalten, soweit diese Gesetze gemäß ihren Bestimmungen auf die Nutzung und den Empfang der Services (einschließlich der Daten des Auftraggebers) durch den Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrags anwendbar sind und dem Auftraggeber in Bezug auf die Services direkte Verpflichtungen auferlegen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Sie erfüllen alle geltenden behördlichen Anforderungen, einschließlich der vollständigen Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien in Bezug auf die Herstellung, die Vermarktung, den Verkauf und den Vertrieb Ihrer Anwendung in den USA, insbesondere der Anforderungen der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) sowie anderer US-amerikanischer Aufsichtsbehörden wie FAA, HHS, FTC und FCC sowie die Gesetze, Vorschriften und Richtlinien anderer geltender Aufsichtsbehörden in Ländern, Gebieten oder Regionen, in denen Sie Ihre Anwendung verwenden oder zur Verfügung stellen, z. B. MHRA, CFDA. Sie erklären sich jedoch damit einverstanden, keine behördlichen Vermarktungsgenehmigungen zu beantragen oder Festlegungen zu treffen, die dazu führen könnten, dass Produkte von Apple als reguliert gelten oder Apple irgendwelche Verpflichtungen oder Beschränkungen auferlegt werden. Indem Sie Ihre Anwendung bei Apple zur Auswahl für den Vertrieb einreichen, sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle FDA-Gesetze, -Vorschriften und -Richtlinien in Bezug auf die Herstellung, das Marketing, den Verkauf und den Vertrieb Ihrer Anwendung in den USA sowie in anderen Ländern, Gebieten oder Regionen, in denen Sie planen, Ihre Anwendung verfügbar zu machen, vollständig einhalten. Sie sichern außerdem zu und gewährleisten, dass Sie Ihre Anwendung nur für den freigegebenen oder genehmigten Verwendungszweck/die genehmigte Verwendungsindikation und nur unter strikter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen vermarkten werden. Auf Anfrage von Apple erklären Sie sich damit einverstanden, derartige Freigabedokumente unverzüglich bereitzustellen,‌‌ um die Vermarktung Ihrer Anwendung zu fördern. Wenn die FDA oder eine andere staatliche Stelle, die Ihre Anwendung im Rahmen ihres behördlichen Überprüfungsprozesses überprüfen oder testen muss, Sie dazu auffordert, können Sie dieser Stelle Ihre Anwendung zu Prüfungszwecken zur Verfügung stellen. Sie erklären sich damit einverstanden, Apple in Übereinstimmung mit den in Abschnitt 14.5 dargelegten Verfahren unverzüglich über etwaige Beschwerden oder drohende Beschwerden in Bezug auf Ihre Anwendung im Zusammenhang mit solchen behördlichen Anforderungen zu informieren. In diesem Fall kann Apple Ihre Anwendung aus dem Vertrieb nehmen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Jede Partei hält in Verbindung mit ihrer Leistung nach diesem Vertrag alle anwendbaren Gesetze, Entscheidungen und Vorschriften streng ein und trifft keine Maßnahmen, die zur Folge haben würden, dass die andere Partei auf sie anwendbare Gesetze, Entscheidungen und Vorschriften, etwa die Vorschrift, als Lizenznehmer diesen Vertrag bei einer staatlichen Behörde einzureichen, verletzt. Sie erkennen insbesondere an, dass die nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellten UPS Materialien eine Verschlüsselungsfunktion enthalten können. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie – und nicht UPS – durch Herunterladen, Import oder Verwendung der UPS-Materialien in allen Ländern oder Territorien außerhalb der USA die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Region übernehmen. Dies schließt ohne Einschränkung alle Gesetze und Vorschriften bezüglich Import, Verwendung, Vertrieb, Entwicklung oder Übertragung von Verschlüsselungssoftware bzw. -technologie und alle Anforderungen bezüglich Registrierung oder Lizenzierung betreffend derselben ein.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Die geltenden nationalen und sonstigen maßgeblichen Gesetze und Vorschriften sowie die Konventionen der ILO und der UN sind einzuhalten. Von allen geltenden Regelungen ist stets die zur Verwirklichung des Schutzzwecks am besten geeignete maßgeblich. Bestechung, Bestechlichkeit und sonstige Korruption sind verboten.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. A. Bei Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem MSA werden die Parteien sämtliche anwendbaren staatlichen und örtlichen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen betreffend nachstehende Bereiche einhalten: (a) Export von Gütern, Technologie und Dienstleistungen, (b) U.S.-Regierungssanktions- programme, (c) Auswärtige Boykottvorschriften, (d) Geldwäsche, and (e) die Bestechung ausländi- scher Beamter (Foreign Corrupt Practices Act [Gesetz über Korruptionspraktiken im Ausland] bezie- hungsweise § 307 des österreichischen StGB). Soweit anwendbare ausländische Rechtsvorschriften im Konflikt mit anwendbaren U.S.-amerikanischen Rechtsvorschriften stehen, hat der Kunde Sprint unverzüglich zu verständigen und den anwendbaren U.S.-Rechtsvorschriften Vorrang einzuräumen und diese einzuhalten, sofern er keine anderslautenden schriftlichen Anweisungen von Sprint erhält. B. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass weder er noch einer seiner Geschäftsherren, Eigentümer, Funktionsträger oder Geschäftsführer eine auf einer US-amerikanischen Liste eingeschränkter oder von Sanktionen betroffener Parteien oder von anderen Parteien, mit denen die US-Regierung Sprint den Abschluss von Geschäften untersagt, aufscheinende Person ist oder während der Laufzeit dieses MSA werden wird. C. Jede Partei wird die gegebenenfalls zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus diesem MSA und jedem Auftrag erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen, behördlichen Zulassungen, Lizenzen und Er- laubnisse einholen und während der Laufzeit dieses MSA fortgesetzt weiter einholen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. (1) Sie stellen sicher, dass Ihr Unternehmen, die von Ihnen eingesetzten Fahrzeuge sowie das von Ihnen eingesetzte Fahrpersonal sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen die für die Durchführung der von uns erteilten Transportaufträge, erfüllen. Insbesondere haben Sie Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und sich mit dem Inhalt von Unfall- und Gefahrgutmerkblättern vertraut zu machen und diese an den vorgeschriebenen Stellen im Fahrzeug mitzuführen. Es wird sichergestellt, dass die Merkblätter in für die Fahrer verständlicher Sprache vorgehalten werden. Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Kabotage Transporten müssen beachtet werden. (2) Sie werden insbesondere dafür sorgen, dass Sie selbst, Ihr Fahrpersonal sowie die von Ihnen gegebenenfalls eingesetzten Subunternehmer, falls für den konkreten Transportauftrag notwendig a) über die für den Transport erforderliche Erlaubnis und Berechtigung nach § 3 und § 6 GüKG (Erlaubnis, Gemeinschaftslizenz, Drittlandgenehmigung und/oder CEMT-Genehmigung) verfügen und die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen während der Fahrt mitgeführt werden; b) dass ein Fahrtenberichtsheft nach Art 5 der CEMT-Richtlinie während der Fahrt mitgeführt wird; c) ausländische Fahrer aus Drittstaaten (Nicht-EU/EWR-Staaten) und Subunternehmer aus einem EU-/EWR-Staat ausschließlich mit der erforderlichen Fahrerlaubnissen einsetzt bzw. nur mit der erforderlichen Arbeitsgenehmigung einsetzt und dafür sorgt, dass das Fahrpersonal die vorgeschriebenen Unterlagen (Arbeitsgenehmigung oder Negativtest) im Original und – soweit notwendig – mit einer amtlich beglaubigten Übersatzung in deutscher Sprache während der Fahrt mitführt. d) nur Fahrer eingesetzt werden, die über eine gültige Fahrerlaubnis sowie einen gültigen Pass oder Personalausweis verfügen, die vom Fahrpersonal mitgeführt werden; e) Frachtbriefe und Ladepapiere bei Abfahrt vorliegen und während der Fahrt mitgeführt werden; f) die nach a) bis e) mitzuführenden Unterlagen auf Verlangen des Spediteurs oder dessen Vertragspartnern im Original vorgelegt werden; g) nur solche Fahrzeuge eingesetzt werden, für die eine gültige güterkraftverkehrsrechtliche Zulassung im Heimatland des Frachtführers vorliegt.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Dies gilt insbesondere für die Folgenden in der jeweils geltenden Fassung • der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) • der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) • der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) • der GGVSEB/ADR Soweit BÜFA gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Verordnung) zur Registrierung der Waren verpflichtet ist, wird der Auftragnehmer BÜFA sämtliche hierfür erforderliche und beim Auftragnehmer vorhandene Informationen kostenlos zur Verfügung stellen und BÜFA über die etwaige Bestellung eines Alleinvertreters unverzüglich informieren.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Dies gilt insbesondere für die Folgenden in der jeweils geltenden Fassung • das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz • der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und Lieferketten • der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) • der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) • der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) • der GGVSEB/ADR Soweit BÜFA gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Verordnung) zur Registrierung der Waren verpflichtet ist, wird der Auftragnehmer BÜFA sämtliche hierfür erforderliche und beim Auftragnehmer vorhandene Informationen kostenlos zur Verfügung stellen und BÜFA über die etwaige Bestellung eines Alleinvertreters unverzüglich informieren.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. 13.1 Ist nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften über Einfuhr, Ausfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware Sorge zu tragen. 13.2 Der Kunde versichert, dass er im Geschäftsverkehr mit uns stets im Einklang mit allen anwendbaren Rechtsnormen, insbesondere den steuer- und devisenrechtlichen Bestimmungen sowie sämtlichen Vorschriften zum Umweltschutz, handelt.