Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Musterklauseln

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften verantwortlich und haftet für sämtliche Schäden, insbesondere falls der Service Provider wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Es liegt im alleinigen Ermessen des Service Providers, die Strategie zur Wahrung der Rechte des Service Providers zu bestimmen. Der Einwand der unzureichenden Rechtsverteidigung ist – ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Service Providers – ausgeschlossen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. 4.1 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sein Unternehmen, die von ihm eingesetzten Fahrzeuge sowie das von ihm eingesetzte (Fahr-)Personal sämtliche gesetz- lichen Voraussetzungen und Vorschriften (z.B. Unfallverhütungs-, Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften), die für die Durchführung der von OSR erteilten Auf- träge notwendig sind, erfüllen; dies gilt auch, soweit ausländische Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen. Insbesondere hat der Auftragnehmer Lenk- und Ruhezeiten - insbesondere durch Einsatz mehrerer Fahrer - einzuhalten und sich mit dem Inhalt von Unfallmerkblättern vertraut zu machen und diese an den vorgeschriebenen Stellen im Fahrzeug mitzuführen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass das zur Erbringung der beauftragten Leistungen eingesetzte (Fahr-)Perso- nal eine qualifizierte Unterweisung in sämtliche für die Durchführung der beauftragten Leistungen relevanten Vorschriften (insbesondere Unfallverhütungs-, Si- cherheits- und Umweltschutzvorschriften) erhält. Der Auftragnehmer wird auf Verlangen von OSR die jeweilige Unterweisung des eingesetzten (Fahr-)Personals nachweisen. 4.2 Der Auftragnehmer wird insbesondere dafür sorgen, dass 4.3 er selbst, sein Fahrpersonal sowie die von ihm gegebenenfalls eingesetzten Subunternehmer über die für die jeweilige Logistik-, Transport- oder Umschlagsleis- tung erforderliche Erlaubnis und Berechtigung verfügen und die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen während des Transports bzw. des Umschlags mitgeführt werden; 4.4 das eingesetzte Fahrpersonal bei vereinbarter Kabotage ein Fahrtenberichtsheft nach § 5 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) während der Fahrt mitführt; 4.5 ausländische Fahrer aus Drittstaaten (Nicht-EU/EWR-Staaten) und Subunternehmer aus einem EU-/EWR-Staat ausschließlich mit den erforderlichen Fahrer- laubnissen sowie nur mit der erforderlichen Arbeitsgenehmigung eingesetzt werden und dafür gesorgt wird, dass das (Fahr-)Personal die vorgeschriebenen Unter- lagen (Arbeitsgenehmigung oder Negativtest) im Original und - soweit notwendig - 4.6 bei Transporten, die in der Bunderepublik Deutschland beginnen und/oder enden, mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache sowie 4.7 bei internationalen Transporten mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die Sprache der jeweiligen Länder, in denen die jeweils beauftragte Logistik-, Transport- oder Umschlagsleistung vollständig oder teilweise erbracht wi...
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Oracle wird sämtliche Gesetze befolgen, sofern diese Gesetze ausdrücklich auf die Erbringung der Services durch Oracle nach dem Vertrag anzuwenden sind und diese Oracle in der Rolle als Anbieter im Bereich IT-Services in Bezug auf die Services bestimmten Massgaben unterwerfen . Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Gesetze einzuhalten, soweit diese Gesetze gemäss ihren Bestimmungen auf die Nutzung und den Empfang der Services (einschliesslich der Daten des Auftraggebers) durch den Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrags anwendbar sind und dem Auftraggeber in Bezug auf die Services direkte Verpflichtungen auferlegen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Sie erfüllen alle geltenden behördlichen Anforderungen, einschließlich der vollständigen Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien in Bezug auf die Herstellung, die Vermarktung, den Verkauf und den Vertrieb Ihrer Anwendung in den USA, insbesondere der Anforderungen der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) sowie anderer US- amerikanischer Aufsichtsbehörden wie FAA, HHS, FTC und FCC sowie die Gesetze, Vorschriften und Richtlinien anderer geltender Aufsichtsbehörden in Ländern, Gebieten oder Regionen, in denen Sie Ihre Anwendung verwenden oder zur Verfügung stellen, z. B. MHRA, CFDA. Sie erklären sich jedoch damit einverstanden, keine behördlichen Vermarktungsgenehmigungen zu beantragen oder Festlegungen zu treffen, die dazu führen könnten, dass Produkte von Apple als reguliert gelten oder Apple irgendwelche Verpflichtungen oder Beschränkungen auferlegt werden. Indem Sie Ihre Anwendung bei Apple zur Auswahl für den Vertrieb einreichen, sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle FDA-Gesetze, -Vorschriften und -Richtlinien in Bezug auf die Herstellung, das Marketing, den Verkauf und den Vertrieb Ihrer Anwendung in den USA sowie in anderen Ländern, Gebieten oder Regionen, in denen Sie planen, Ihre Anwendung verfügbar zu machen, vollständig einhalten. Sie sichern außerdem zu und gewährleisten, dass Sie Ihre Anwendung nur für den freigegebenen oder genehmigten Verwendungszweck/die genehmigte Verwendungsindikation und nur unter strikter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen vermarkten werden. Auf Anfrage von Apple erklären Sie sich damit einverstanden, derartige Freigabedokumente unverzüglich bereitzustellen, um die Vermarktung Ihrer Anwendung zu fördern. Wenn die FDA oder eine andere staatliche Stelle, die Ihre Anwendung im Rahmen ihres behördlichen Überprüfungsprozesses überprüfen oder testen muss, Sie dazu auffordert, können Sie dieser Stelle Ihre Anwendung zu Prüfungszwecken zur Verfügung stellen. Sie erklären sich damit einverstanden, Apple in Übereinstimmung mit den in Abschnitt 14.5 dargelegten Verfahren unverzüglich über etwaige Beschwerden oder drohende Beschwerden in Bezug auf Ihre Anwendung im Zusammenhang mit solchen behördlichen Anforderungen zu informieren. In diesem Fall kann Apple Ihre Anwendung aus dem Vertrieb nehmen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Die geltenden nationalen und sonstigen maßgeblichen Gesetze und Vorschriften sowie die Konventionen der ILO und der UN sind einzuhalten. Von allen geltenden Regelungen ist stets die zur Verwirklichung des Schutzzwecks am besten geeignete maßgeblich. Bestechung, Bestechlichkeit und sonstige Korruption sind verboten.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Jede Partei hält in Verbindung mit ihrer Leistung nach diesem Vertrag alle anwendbaren Gesetze, Entscheidungen und Vorschriften streng ein und trifft keine Maßnahmen, die zur Folge haben würden, dass die andere Partei auf sie anwendbare Gesetze, Entscheidungen und Vorschriften, etwa die Vorschrift, als Lizenznehmer diesen Vertrag bei einer staatlichen Behörde einzureichen, verletzt. Sie erkennen insbesondere an, dass die nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellten UPS Materialien eine Verschlüsselungsfunktion enthalten können. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie – und nicht UPS – durch Herunterladen, Import oder Verwendung der UPS-Materialien in allen Ländern oder Territorien außerhalb der USA die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Region übernehmen. Dies schließt ohne Einschränkung alle Gesetze und Vorschriften bezüglich Import, Verwendung, Vertrieb, Entwicklung oder Übertragung von Verschlüsselungssoftware bzw. -technologie und alle Anforderungen bezüglich Registrierung oder Lizenzierung betreffend derselben ein.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. 1. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der geltenden gesetzli- chen Bestimmungen verpflichtet. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung - der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) - der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) - der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) - der GGVSEB/ADR in der jeweils geltenden Fassung. 2. Soweit Brenntag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH- Verordnung) zur Registrierung der Waren verpflichtet ist, wird der Auftragnehmer Brenntag sämtliche hierfür erforderliche und beim Auftragnehmer vorhandene Informationen kostenlos zur Verfügung stellen und Brenntag über die etwaige Bestellung ei- nes Alleinvertreters unverzüglich informieren.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. 12.1Bei von HUBER bestimmten oder beeinflussbaren Prozessen hält XXXXX die Schweizerischen gesetzlichen Vorschriften ein und beachtet die in der Schweiz geschützten Urheberrechte. 12.2Bei vom Kunden vorgegebenen Eigenschaften liegt es in der Verantwortung des Kunden, die für ihn massgebenden gesetzlichen und die urheberrechtlichen Vorschriften zu klären und im Auftrag genau vorzuschreiben. Fehlen solche Vorgaben und Dritte stellen Ansprüche an XXXXX, so hat der Kunde XXXXX schadlos zu halten.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. 13.1 Ist nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften über Einfuhr, Ausfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware Sorge zu tragen. 13.2 Der Kunde versichert, dass er im Geschäftsverkehr mit uns stets im Einklang mit allen anwendbaren Rechtsnormen, insbesondere den steuer- und devisenrechtlichen Bestimmungen sowie sämtlichen Vorschriften zum Umweltschutz, handelt.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. 28.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber iui die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. 28.2. Der Kunde verpflichtet sich, iui vollständig schad- und klaglos zu halten, falls iui wegen vom Kunden in Verkehr gebrachter Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergericht- lich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird.