Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Musterklauseln

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Jede Partei hält in Verbindung mit ihrer Leistung nach diesem Vertrag alle anwendbaren Gesetze, Entscheidungen und Vorschriften streng ein und trifft keine Maßnahmen, die zur Folge haben würden, dass die andere Partei auf sie anwendbare Gesetze, Entscheidungen und Vorschriften, etwa die Vorschrift, als Lizenznehmer diesen Vertrag bei einer staatlichen Behörde einzureichen, verletzt. Sie erkennen insbesondere an, dass die nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellten UPS Materialien eine Verschlüsselungsfunktion enthalten können. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie – und nicht UPS – durch Herunterladen, Import oder Verwendung der UPS-Materialien in allen Ländern oder Territorien außerhalb der USA die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Region übernehmen. Dies schließt ohne Einschränkung alle Gesetze und Vorschriften bezüglich Import, Verwendung, Vertrieb, Entwicklung oder Übertragung von Verschlüsselungssoftware bzw. -technologie und alle Anforderungen bezüglich Registrierung oder Lizenzierung betreffend derselben ein.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Die geltenden nationalen und sonstigen maßgeblichen Gesetze und Vorschriften sowie die Konventionen der ILO und der UN sind einzuhalten. Von allen geltenden Regelungen ist stets die zur Verwirklichung des Schutzzwecks am besten geeignete maßgeblich. Bestechung, Bestechlichkeit und sonstige Korruption sind verboten.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Der LIEFERANT ist verpflichtet, bei Durchführung des Vertrags alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere ist der LIEFERANT verpflichtet, alle anwendbaren Exportkontrollge- setze einzuhalten und uns auf solche ausländischen und inländischen Exportkontrollgesetze hinzuweisen, die wir in Bezug auf Waren, in die wir LIEFERUNGEN einbauen, zu berücksichtigen haben.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Der Lieferant ist verpflichtet, bei Durchführung der Lieferung sämtliche anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Regeln und Bestimmungen zu beachten. Der Lieferant verpflichtet sich bei seinen Lieferungen neben der Qualität die Aspekte der Arbeitssicherheit und des schonenden Umgangs mit Energie und der Umwelt zu berücksichtigen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. 4.1 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sein Unternehmen, die von ihm eingesetzten Fahrzeuge sowie das von ihm eingesetzte (Fahr-)Personal sämtliche gesetz- lichen Voraussetzungen und Vorschriften (z.B. Unfallverhütungs-, Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften), die für die Durchführung der von OSR erteilten Auf- träge notwendig sind, erfüllen; dies gilt auch, soweit ausländische Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen. Insbesondere hat der Auftragnehmer Lenk- und Ruhezeiten - insbesondere durch Einsatz mehrerer Fahrer - einzuhalten und sich mit dem Inhalt von Unfallmerkblättern vertraut zu machen und diese an den vorgeschriebenen Stellen im Fahrzeug mitzuführen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass das zur Erbringung der beauftragten Leistungen eingesetzte (Fahr-)Perso- nal eine qualifizierte Unterweisung in sämtliche für die Durchführung der beauftragten Leistungen relevanten Vorschriften (insbesondere Unfallverhütungs-, Si- cherheits- und Umweltschutzvorschriften) erhält. Der Auftragnehmer wird auf Verlangen von OSR die jeweilige Unterweisung des eingesetzten (Fahr-)Personals nachweisen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Wir halten die Gesetze der geltenden Rechtsordnung ein.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. 12.1Bei von HUBER bestimmten oder beeinflussbaren Prozessen hält XXXXX die Schweizerischen gesetzlichen Vorschriften ein und beachtet die in der Schweiz geschützten Urheberrechte. 12.2Bei vom Kunden vorgegebenen Eigenschaften liegt es in der Verantwortung des Kunden, die für ihn massgebenden gesetzlichen und die urheberrechtlichen Vorschriften zu klären und im Auftrag genau vorzuschreiben. Fehlen solche Vorgaben und Dritte stellen Ansprüche an XXXXX, so hat der Kunde XXXXX schadlos zu halten.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Durchführung des Vertrages jegliche anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten und versichert, dass jegliche für die Vertragserfüllung notwendigen Genehmigungen, Erlaubnisse oder sonstige behördlichen Anforderungen vorliegen. Dies gilt im Besonderen, dass der Auftragnehmer über eine gültige Güterkraftverkehr-lizenz verfügt. Der Logistikdienstleister garantiert ferner, dass das Personal während der Ausführung der Dienstleistungen jederzeit (i) einen gültigen Führerschein, der für den Betrieb des für die Ausführung der Dienstleistungen eingesetzten Fahrzeugs geeignet ist, (ii) einen gültigen Personalausweis, einen Reisepass oder Passersatz, ausgestellt von der zuständigen Behörde, und (ii) eine gültige Aufenthaltserlaubnis, ein Visum, eine Duldung, eine Arbeitserlaubnis, die das Personal zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt, oder eine gültige Fahrerbescheinigung, ausgestellt von einer inländischen Behörde gemäß Art. 5 EU-Verordnung 1072/2009; und (iii) weist sein Personal ausdrücklich an, diese Dokumente auf Verlangen den zur Einsichtnahme berechtigten Personen, einschließlich der zuständigen Behörden und der LTLS, auszuhändigen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass die geltenden Steuervorschriften einge- halten wurden (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften a. Der Lieferant hat die einschlägigen deutschen Gesetze und Vorschriften, wie z.B. das Produkt- haftungsgesetz, das Produktsicherheitsgesetz, das Chemikaliengesetz, das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, das Lebensmittel-, Bedarfsgegen- stände- und Futtermittelgesetzbuch, das Elektro- und Elektronikesetz, die Bedarfsgegenstän- deverordnung, die Chemikalien-Verbotsverordnung, die Gefahrstoffverordnung sowie Verord- nungen und anwendbare Richtlinien der Europäischen Union, wie z.B. die REACH-Verordnung einzuhalten. Darüber hinaus sind vom Lieferanten die einschlägigen DIN-, EN- und ISO-Normen zugrunde zu legen, soweit nicht anders vereinbart.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Das VU verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften (einschließ- lich datenschutzrechtlicher Vorschriften), die im Zusammenhang mit der Erteilung der Einzugsermächtigung durch den Karteninhaber und infolge der Abtretung von Rücklastschriftforderungen an InterCard gelten.