Besondere Pflichten für Telefonie-Flatrate Kunden. Nimmt der Kunde eine der von dem ISP angebotenen Telefonie-Flatrates in An- spruch, ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der Infrastruktur des ISP verpflichtet, diese maßvoll (Fair Usage Regel) zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Telefonie-Flatrates nicht missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich ist eine Nutzung insbesondere, wenn der Kunde: • Internetverbindungen über geografische Einwahlnummern oder sonsti- ge Datenverbindungen aufbaut und auf diese Weise die Inrechnungstel- lung der Internetnutzung durch den ISP vermeidet, • Anrufweiterschaltungen oder Rückruffunktionen einrichtet oder Ver- bindungsleistungen weiterveräußert bzw. über das übliche Nutzungs- maß hinaus verschenkt, • eine Anrufweiterleitung dauerhaft einrichtet, die nicht nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden oder der mit ihm unter der dem ISP ge- nannten Kundenadresse in einem Haushalt lebenden Personen dient, • Privatkunden- Produkte/-tarife gewerblich nutzt, gelegentliche und untergeordnete Nutzungen bleiben außer Betracht, • Verbindungsleistungen entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiter- gibt, • Massenkommunikation an eine Vielzahl von Dritten (hierunter fallen insbesondere Fax-Broadcasting, Call-Center, Telemarketing-Aktionen, Call Shops, Werbehotlines, Callthrough) durchführt, • Verbindungen zu einem Telefon-Chat (Verbindung zu beliebigen Teil- nehmern mittels einer Einwahlnummer oder Konferenzdienste) aufbaut, auch wenn dies durch Einwahl in eine geografische Rufnummer erfolgt. Bemerkt der Kunde erst nach Verbindungsaufbau, dass es sich um einen Telefon-Chat handelt, hat der Kunde unverzüglich die Verbindung zu beenden. • Verbindungen zu Rufnummern aufbaut, die nicht der direkten Sprach- oder Faxverbindung zu anderen Teilnehmern dienen (z.B. Radio über das Telefon hören), • Verbindungen aufbaut, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben, • vergleichbare Verbindungen gemäß dieser Aufstellung herstellt. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Telefonie-Flatrate durch den Kunden ist der ISP berechtigt, die Telefonie-Flatrate außerordentlich zu kündigen und für die missbräuchliche Inanspruchnahme Leistungen in der Höhe zu berechnen, wie sie anfallen würden, wenn der Kunde keine Telefonie-Flatrate von dem ISP ge- bucht hätte. Ferner ist der Kunde verpflichtet, für die angefallenen unzulässigen und/oder nicht den vorgenannten Bestimmungen einer Flatrate unterfallenden Verbindun- gen Entgelte gemäß der jeweils aktue...
Besondere Pflichten für Telefonie-Flatrate Kunden. 7.1 Nimmt der Kunde die von der DNS:NET angebotene Telefonie-Flatrate (Festnetz wie Mobilfunk) oder ein Telefonie-Sonderprodukt in Anspruch, ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der DNS:NET-Infrastruktur verpflichtet, diese maßvoll und ausschließlich für seinen privaten persönlichen Gebrauch zu nutzen. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Kunde die DNS:NET-Infrastruktur nicht durch weit überdurchschnittliches Telefonverhalten hinaus belastet. Dieses ist gegeben, wenn ein Kunde das monatliche Callvolumen nicht um mehr als einhundert Prozent des Callvolumens überschreitet, dass sich als durchschnittliches Callvolumen aus der DNS:NET-Privatkundengruppe ergibt, die sich vom Callvolumen in den oberen dreißig Prozent befinden.