TELEFONIEDIENST (OPTIONAL) Musterklauseln

TELEFONIEDIENST (OPTIONAL). Die nachfolgenden Bestimmungen der DGN regeln das Angebot von Sprachtelefonie. Sie gelten zusätzlich, vorrangig und ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DGN, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird. Die DGN stellt dem Kunden im Rahmen ihrer technischen betrieblichen Möglichkeiten einen Zugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung. Mithilfe von überlassenen und/oder eigenen Endeinrichtungen kann der Kunde Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen.