Besondere Rückzahlungsoption: Xxxxxxxx Xxxxxxxxx Musterklauseln

Besondere Rückzahlungsoption: Xxxxxxxx Xxxxxxxxx. Wir können Ihnen für die Rückführung einzelner Umsätze sowie für Ihren Gesamtsaldo bezie- hungsweise einen Teilbetrag Ihres Gesamtsaldos die Möglichkeit einräumen, einen Barclays Ra- tenkauf einzurichten. Sofern Sie Ihren Gesamtsaldo oder Teile von diesem umwandeln, kann sich dieser aus mehreren Umsätzen unterschiedlicher Art (Einkäufe, Überweisungen, Bargeldab- hebungen) und Verzinsung zusammensetzen. Bereits bestehende Ratenkäufe sowie etwaige gesetzliche Zinsen sind im Rahmen der Um- wandlung des Gesamtsaldos ausgenommen. Über die Möglichkeit der Einrichtung eines Raten- kaufs und den Betrag, für den dies möglich ist, informieren wir Sie im Barclays Online-Banking. Mit einem Ratenkauf bestimmen Sie widerruflich, dass Sie die aus den erfassten Umsätzen resultierenden Forderungen sowie die darauf anfallenden Kreditzinsen in monatlich gleichen Teilbeträgen jeweils innerhalb der Frist gemäß Ziffer 8.2 Satz 1 zurückführen. Indem Sie einen Ratenkauf einrichten, bestimmen Sie zudem, dass Sie zusätzlich monatlich 2 % des nicht von einem Ratenkauf erfassten Teils des Gesamtsaldos bzw. – wenn dies der höhere Betrag sein sollte – 15 € oder einen von Ihnen frei wählbaren höheren Teilbetrag zurückführen. Wir können Ihnen die Möglichkeit anbieten, Ratenkäufe auch für Umsätze einzurichten, die be- reits durch Sie autorisiert sind, jedoch noch nicht auf Ihrem Konto gebucht wurden. In diesen Fällen werden wir Ihnen vor Einrichtung des Ratenkaufs die maximalen Zinskosten ausweisen, die voraussichtlich für diesen Ratenkauf anfallen werden. Je nach tatsächlichem Buchungs- datum des Umsatzes können die tatsächlichen Zinskosten abweichen. Mit tatsächlichem Bu- chungsdatum des Umsatzes wird der Ratenkauf wirksam und die tatsächlich anfallenden Zins- kosten werden neu berechnet. Über die angepassten Zinskosten werden wir Sie separat infor- mieren. Sie haben auch jederzeit die Möglichkeit, diese bei Barclays telefonisch zu erfragen oder im Barclays Online-Banking einzusehen. Für den Fall, dass der gebuchte Betrag von dem durch Sie zuvor autorisierten Betrag abweicht, werden wir hierfür bereits eingerichtete Ratenkäufe kostenfrei auflösen. Dies gilt auch, sofern ein durch Sie autorisierter Betrag durch den Händ- ler nicht gebucht wird. Die Einrichtung eines Ratenkaufs hat keine Auswirkung auf den für Ihr Konto eingerichteten Kreditrahmen gemäß Ziffer 8.1. Das heißt, ein Ratenkauf führt insbesonde- re nicht zu einer Erweiterung des Ihnen eingeräumten Kreditrahmens. Die Einrichtun...

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  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Verhalten bei Unfällen Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter alle Maßnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen Dritte zu gewährleisten. Der Mieter hat unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfügigen Schäden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Telefax unverzüglich an den Vermieter zu übermitteln. Ein vom Mieter unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu übergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich der Vermieter und die zuständige Polizeibehörde zu unterrichten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Jahressonderzahlung Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  • Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.

  • Verwendungszweck Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 34 % des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustri- siko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen. Der Einsatz derivativer Instrumente zur Absicherung/Ertragssicherung bedeutet, dass der Einsatz derivativer Instrumente zur Reduzierung von bestimmten Risiken des Fonds erfolgt (z.B. Marktrisiko), taktischer Natur ist und somit eher kurzfristig erfolgt. Der Einsatz derivativer Instrumente als Teil der Anlagestrategie bedeutet, dass derivative Instrumente auch als Ersatz für die direkte Veranlagung in Vermögensgegenstände sowie insbesondere mit dem Ziel der Er- tragssteigerung eingesetzt werden können. Der Einsatz derivativer Instrumente zur permanenten Absicherung bedeutet, dass versucht wird, bestimmte Risiken (z.B. Währungsrisiko) durch den Einsatz derivativer Instrumente zur Gänze auszuschalten (langfris- tige und dauerhafte Absicherung).