Common use of Besondere Zutrittsbedingungen Clause in Contracts

Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnah- men und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der SCF verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zu, und den Aufenthalt im Stadion zusätz- lichen Anforderungen zu unterwerfen. • Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in die- sem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätz- lichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden; • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tra- gen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote); • Verarbeitung von • vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kon- taktverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten, • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Nachverfolgung und Unterbrechung von Infek- tionsketten • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO [i.V.m. den einschlägigen Vorschriften, z.B. der jeweils gültigen Coronaschutz-Verordnung des Landes Baden-Württemberg]. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzei- tig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https: /xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Hygiene- und Schutzmaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Ver- anstaltung des SCF mit (Virus-)Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstal- tung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.

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Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnah- men Hygienemaßnahmen und/oder Beschränkungen Beschrän- kungen der Zulassung von Zuschauern kann der SCF Club verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zu, zum und den Aufenthalt im Stadion zusätz- lichen zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen. • Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in die- sem diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätz- lichen vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden; • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tra- gen Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote); • Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kon- taktverfolgung Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten, • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. Telefonnummer, weitere Kontaktdaten wie u.a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Nachverfolgung Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infek- tionsketten Infektionsketten sowie • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO [(i.V.m. den einschlägigen Vorschriften, z.B. der jeweils gültigen lokalen Coronaschutz-Verordnung des Landes Baden-Württemberg]. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzei- tig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https: /xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Hygiene- und Schutzmaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Ver- anstaltung des SCF mit (Virus-)Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstal- tung geht und/ oder der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst einbehördlichen Verfügung).

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Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnah- men und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der SCF verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zu, und den Aufenthalt im Stadion zusätz- lichen Anforderungen zu unterwerfen. • Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in die- sem diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätz- lichen vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen angegebe- nen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden; • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tra- gen Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote); • Verarbeitung von • vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kon- taktverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten, • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Nachverfolgung und Unterbrechung von Infek- tionsketten • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO [i.V.m. den einschlägigen Vorschriften, z.B. der jeweils gültigen Coronaschutz-Verordnung des Landes Baden-Württemberg]. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzei- tig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https: /xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Hygiene- und Schutzmaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Ver- anstaltung des SCF mit (Virus-)Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstal- tung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.

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Samples: www.scfreiburg.com

Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten angeordne- ten Schutz- und Hygienemaßnah- men Hygienemaßnahmen und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der SCF Club verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zu, zum und den Aufenthalt Auf- enthalt im Stadion zusätz- lichen zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in die- sem diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätz- lichen vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters Zeit- fensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden; Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tra- gen eines Tragen ei- nes Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote); Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kon- taktverfolgung Kontakt- nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten, zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. Telefonnummer, weitere Kontaktdaten wie u.a. Tele- fonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Nachverfolgung Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung Un- terbrechung von Infek- tionsketten • Infektionsketten sowie  Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene gesundheits- bezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO [i.V.m. den einschlägigen Vorschriften, z.B. der jeweils gültigen Coronaschutz-lokalen Coronaschutz- Verordnung des Landes Baden-Württemberg]. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzei- tig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https: /xxx.xxxxxxxxxx.xxxund/xxxxxxxx. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Hygiene- und Schutzmaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Ver- anstaltung des SCF mit (Virus-)Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstal- tung geht oder der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst einbehördlichen Verfügung.

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