Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion Musterklauseln

Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 7.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter xxx.xxxxx00.xx jederzeit einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions er- kennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser Sonderspielbetriebsbedingungen und der ATGB.
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 11.1 Stadionordnung:
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 1. Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am (jeweiligen) Stadion ausgehängten Stadionordnung. Die Stadionordnung des Xxxxx-Xxx- che-Stadions ist im Internet unter xxxx://xxx.xxx-xxxxxxx.xxx einsehbar. Mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt un- abhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 10.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der zum Spieltag am (jeweiligen) Stadiondort ausgehängten Stadionordnung. Die Stadionordnung des Olympiastadions Berlin an Spieltagen von Hertha BSC ist diesen ATGB beigefügt. Mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die jeweilige Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB. Sollten diese ATGB mit der Stadionordnung in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 11.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion einschließlich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) unterliegt der am Stadion ausgehängten Stadionordnung. Die Stadion- ordnung der MDCC- Arena ist Bestandteil dieser ATGB und ist in der jeweils gültigen Fassung jederzeit im Internet unter xxxxx://0.xx- xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxx.xxx einsehbar. Spätestens mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 11.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Stadion ausgehängten Stadionordnung. Die Stadionordnung ist im Internet und am Stadion jederzeit einsehbar. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 10.1 Stadionverordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Stadion ausgehängten Stadionverordnung der Stadt Fürth. Die Stadionverordnung ist im Internet unter xxxxx://xxx0000.xx/xxxxxxxxx/Xxxxxxx/XXX/Xxxxxxxxxxxxxxxxx/XxxxxxxX_Xxxxxx_0000.xxx jederzeit einsehbar. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionverordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionverordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 11.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxx-xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/ jeder- zeit einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Audi Sportpark er- kennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 1.Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter www.fc- xxxxxxxxxx.xx jederzeit abrufbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadi- ons erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbind- lich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB. 2.Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftrag- ten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstal- tung ist stets Folge zu leisten. 3.Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 10.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am (jeweiligen) Stadion ausgehängten Stadionordnung. Die Stadionordnung des 1. FC Nürnberg ist im Inter- net unter xxx.xxx.xx/xxxx einsehbar. Mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.