Besonderheit bei Einbruchdiebstahl. Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach A 4.1 erfüllt sein. Bei einem Einbruchdiebstahl nach 4.1.1 oder 4.1.5.2 muss der Raum, in welchen der Dieb eindringt, innerhalb des Gebäudes liegen, in welchem sich auch der Raum befindet, aus dem der Dieb den versicherten Hausrat entwendet.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl. Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach A B 4.1 erfüllt sein. Bei einem Einbruchdiebstahl nach B 4.1.1 oder 4.1.5.2 muss der Raum, in welchen der Dieb eindringt, innerhalb des Gebäudes liegen, in welchem sich auch der Raum befindet, aus dem der Dieb den versicherten Hausrat entwendet.
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Samples: Hausratversicherung
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl. Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach A B 4.1 erfüllt sein. Bei einem Einbruchdiebstahl nach 4.1.1 oder 4.1.5.2 muss der Raum, in welchen der Dieb eindringt, innerhalb des Gebäudes liegen, in welchem sich auch der Raum befindet, aus dem der Dieb den versicherten Hausrat entwendet.
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Samples: Hausratversicherung