Außenversicherung Musterklauseln

Außenversicherung. 2.1. Bewegliche Sachen des Bürobetriebes des Versicherungsnehmers, die in seinem Eigentum stehen, geleast, gemietet oder ihm sonst entgeltlich oder unter Eigen- tumsvorbehalt überlassen wurden und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, sind weltweit versichert, wenn sie voraussichtlich nur vorübergehend (nicht mehr als drei Monate) zu betrieblichen Zwecken vom Versicherungsort ent- fernt werden. Schäden durch Sturm und Hagel sind nur versichert, wenn sich die versicherten Sachen in Gebäuden befinden.
Außenversicherung. Innerhalb Europas (im geographischen Sinn), in einem außereu- ropäischen Mittelmeeranliegerstaat sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira, den Azoren und Island sind versichert: Sachen des Wohnungsinhaltes, die vorübergehend, aber nicht länger als 6 Monate in Gebäude verbracht werden. Diese Au- ßenversicherung ist mit 10 % der Versicherungssumme bzw. mit 10 % aller Entschädigungsgrenzen (insbesondere Art. 15 Pkt. 2.2.6. und Art. 16 Pkt. 3.2.3.) beschränkt, und gilt nur, so- weit nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung erlangt werden kann. Diese Außenversicherung gilt nicht für weitere Wohnsitze des Versicherungsnehmers und nicht für Schäden durch einfachen Diebstahl. Schäden durch Beraubung sind in dieser Außenversi- cherung auch außerhalb von Gebäuden und Schäden durch Ein- bruchdiebstahl nur in ständig bewohnten Gebäuden versichert.
Außenversicherung. 10.1 Versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören bzw. Ihrem oder deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Außenversicherung. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Schäden an den versicherten Sachen, wenn sie sich aus Anlass der Behebung eines Sachschadens, einer Revision oder einer Überholung außerhalb des bezeichneten Versicherungsortes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Ander- weitige Versicherungen gehen voran.
Außenversicherung. 2.1. Die versicherten Sachen sind weltweit versichert, wenn sie nur vorübergehend (nicht mehr als 3 Monate) vom Versicherungsort entfernt werden. Die Ent- schädigung ist auf insgesamt € 10.000 je Schadenfall begrenzt. Mundial by Hiscox 7 Bedingungen 01/2019 Soweit in diesen Bedingungen oder im Versicherungsschein geringere Ent- schädigungsgrenzen vereinbart wurden, gelten diese – in Summe maximal bis zu einem Betrag von € 10.000. Für Schmuck, Armbanduhren, Juwelen, Perlen, Edelsteine oder Gegenstände aus Edelmetallen ist die Entschädigung auf insgesamt € 2.500 je Schadenfall begrenzt.
Außenversicherung. Abweichend von A 12.1 VHB 2022 der Continentale gelten Zeiträume von einem Jahr noch als vorübergehend.
Außenversicherung. 2.1. Die versicherten Sachen sind weltweit versichert, wenn sie nur vorübergehend (nicht mehr als 3 Monate) vom Versicherungsort entfernt werden. Die Ent- schädigung ist auf insgesamt € 10.000 je Schadenfall begrenzt. Soweit in diesen Bedingungen oder im Versicherungsschein geringere Ent- schädigungsgrenzen vereinbart wurden, gelten diese – in Summe maximal bis zu einem Betrag von € 10.000. Für Schmuck, Armbanduhren, Juwelen, Perlen, Edelsteine oder Gegenstände aus Edelmetallen ist die Entschädigung auf insgesamt € 2.500 je Schadenfall begrenzt.
Außenversicherung. Abweichend von Abschnitt A 7 VHB 2010 gilt eine Außenversicherung von 30 % der Versicherungssumme für 6 Monate weltweit. Darüber hinaus besteht keine zusätzliche absolute Entschädigungsbegrenzung gemäß Abschnitt A 7.6.1 VHB 2010. Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen gemäß Abschnitt A 7.6.2 VHB 2010 gelten unverändert. Versichert sind die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust von versi- cherten Sachen auf Reisen, während sie sich in Gewahrsam eines Beför- derungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer gewerblichen Gepäckaufbewahrung befinden. Die Schäden sind dem Beförderungs-, Beherbergungsunternehmen oder der Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu melden. Dem Versicherer ist hierüber eine Bestätigung des entsprechenden Unternehmens einzu- reichen. Das entsprechende Unternehmen ist vorab in Anspruch zu nehmen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 300 begrenzt.
Außenversicherung. 36. Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
Außenversicherung. Außenversicherung 1. In Erweiterung zu § 7 Nr. 1 VHB GVO gelten Zeiträume bis zu 12 Monate als vorübergehend.