Außenversicherung Musterklauseln

Außenversicherung. 2.1. Bewegliche Sachen des Bürobetriebes des Versicherungsnehmers, die in seinem Eigentum stehen, geleast, gemietet oder ihm sonst entgeltlich oder unter Eigen- tumsvorbehalt überlassen wurden und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, sind weltweit versichert, wenn sie voraussichtlich nur vorübergehend (nicht mehr als drei Monate) zu betrieblichen Zwecken vom Versicherungsort ent- fernt werden. Schäden durch Sturm und Hagel sind nur versichert, wenn sich die versicherten Sachen in Gebäuden befinden. 2.2. Bewegliche Sachen, die den Mitarbeitern vom Versicherungsnehmer zu Zwecken der Home-Office-Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden, sind mitversichert, ohne dass diese in dem Versicherungsschein benannt werden müssen. Schäden durch Sturm und Hagel sind nur versichert, wenn sich die versicherten Sachen in Gebäuden befinden. 2.3. Im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Server sind auch in fremden Rechenzentren innerhalb Deutschlands mitversichert.
Außenversicherung. Innerhalb Europas (im geographischen Sinn), in einem außereu- ropäischen Mittelmeeranliegerstaat sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira, den Azoren und Island sind versichert: Sachen des Wohnungsinhaltes, die vorübergehend, aber nicht länger als 6 Monate in Gebäude verbracht werden. Diese Au- ßenversicherung ist mit 10 % der Versicherungssumme bzw. mit 10 % aller Entschädigungsgrenzen (insbesondere Art. 15 Pkt. 2.2.6. und Art. 16 Pkt. 3.2.3.) beschränkt, und gilt nur, so- weit nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung erlangt werden kann. Diese Außenversicherung gilt nicht für weitere Wohnsitze des Versicherungsnehmers und nicht für Schäden durch einfachen Diebstahl. Schäden durch Beraubung sind in dieser Außenversi- cherung auch außerhalb von Gebäuden und Schäden durch Ein- bruchdiebstahl nur in ständig bewohnten Gebäuden versichert.
Außenversicherung. 10.1 Versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören bzw. Ihrem oder deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. 10.2 Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Ableistung von Wehr- oder Zivildienst außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne von Ziffer 10.1 bis ein eigener Haushalt begründet wird. 10.3 Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. 10.4 Für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn die in Ziffer 5.1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. 10.5 Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz gemäß Ziffer 10.1, in den Fällen gemäß Ziffer 5.2.2 nur dann, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden (siehe Ziffer 5.4). 10.6 Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzlich die in Ziffer 12.3 genannten Entschädigungsgrenzen.
Außenversicherung. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Schäden an den versicherten Sachen, wenn sie sich aus Anlass der Behebung eines Sachschadens, einer Revision oder einer Überholung außerhalb des bezeichneten Versicherungsortes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Ander- weitige Versicherungen gehen voran.
Außenversicherung. 2.1. Die versicherten Sachen sind weltweit versichert, wenn sie nur vorübergehend (nicht mehr als 3 Monate) vom Versicherungsort entfernt werden. Die Ent- schädigung ist auf insgesamt € 10.000 je Schadenfall begrenzt. Soweit in diesen Bedingungen oder im Versicherungsschein geringere Ent- schädigungsgrenzen vereinbart wurden, gelten diese – in Summe maximal bis zu einem Betrag von € 10.000. Für Schmuck, Armbanduhren, Juwelen, Perlen, Edelsteine oder Gegenstände aus Edelmetallen ist die Entschädigung auf insgesamt € 2.500 je Schadenfall begrenzt.
Außenversicherung. Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
Außenversicherung. Abweichend von A 12.1 VHB 2022 der Continentale gelten Zeiträume von einem Jahr noch als vorübergehend.
Außenversicherung. Abweichend von Abschnitt A 7 VHB 2010 gilt eine Außenversicherung von 30 % der Versicherungssumme für 6 Monate weltweit. Darüber hinaus besteht keine zusätzliche absolute Entschädigungsbegrenzung gemäß Abschnitt A 7.6.1 VHB 2010. Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen gemäß Abschnitt A 7.6.2 VHB 2010 gelten unverändert.
Außenversicherung. 2.1. Die versicherten Sachen sind weltweit versichert, wenn sie nur vorübergehend (nicht mehr als 3 Monate) vom Versicherungsort entfernt werden. Die Ent- schädigung ist auf insgesamt € 10.000 je Schadenfall begrenzt. Mundial by Hiscox 7 Bedingungen 01/2019 Soweit in diesen Bedingungen oder im Versicherungsschein geringere Ent- schädigungsgrenzen vereinbart wurden, gelten diese – in Summe maximal bis zu einem Betrag von € 10.000. Für Schmuck, Armbanduhren, Juwelen, Perlen, Edelsteine oder Gegenstände aus Edelmetallen ist die Entschädigung auf insgesamt € 2.500 je Schadenfall begrenzt.
Außenversicherung. 1. Abweichend von VHB 2014 Abschnitt „A“ § 7 Nr. 6 a) ist die Entschädigungshöhe im Classic-Schutz auf 30 % der vereinbar- ten Versicherungssumme begrenzt. 2. Die Entschädigungsgrenzen gemäß VHB 2014 Abschnitt „A“ § 13 werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert. 3. Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.