Besonderheiten bei der beschränkten und freihändigen Vergabe Musterklauseln

Besonderheiten bei der beschränkten und freihändigen Vergabe. Ist die freihändige Ausschreibung möglich, so kann der öffentliche Auftraggeber selbst den Markt dahingehend sondieren, „ob ein Anbieter in der Lage ist, den Auftrag unter Berücksichtigung der ILO- Kernarbeitsnormen auszuführen. Hierzu ist zu prüfen, ob der Lieferant fair gehandelte/gesiegelte Produkte im Programm hat bzw. anbietet. Eine Vorabprü- fung ist durch die Vorlage von Siegeln bzw. durch die Recherche bei angebote- nen Referenzen möglich“.49 Ebenso kann man bei der beschränkten Ausschreibung im Rahmen des Teilnahme- wettbewerbs die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen als Kriterium der Leistungs- fähigkeit abfragen.50 Das hier auch Zertifikate und gleichwertige Nachweise gefordert werden dürfen, wird durch die Vergabepraxis gestützt. Denn auch hier finden sich jetzt schon „Zertifikate“, die von den öffentlichen Auftraggebern zwingend verlangt werden, beispielsweise die Eintra- gung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. So heißt es: „Seit dem 1.10.2008 sind bei Vergaben des Bundeshochbaus im Verfahren der beschränk- ten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb und im Verfahren der Frei- händigen Vergabe grundsätzlich nur solche Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nachgewiesen haben.“51 Die Aufgabe des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ist es, den Behörden die Prüfung bei der Zuverlässigkeit von Bauunternehmen zu erleichtern. Der Verein für die Präqualifikation wird von den präqualifizierten Bauunternehmen durch Entgelte finanziert, die die zu qualifizierenden Unternehmen jährlich zahlen müssen. Die Einrichtung eines solchen Vereins ist in § 97 Abs. 4a ausdrücklich eingeräumt und ist verhältnismäßig. Aus dieser Praxis lässt sich schließen, dass die Forderung nach Zertifikaten, welche sich auch durch Unternehmensbeiträge finanzieren, grundsätzlich nicht unverhältnis- mäßig ist. Zertifikate oder die Mitgliedschaft in einer Multistakeholder-Initiative stel- 48 Für die Frage bis zu welcher Station im Herstellungsprozess man die Einhaltung von Ar- beits- und Sozialstandards verlangen kann siehe Kap. 2.1.4.1. 49 Deutscher Städtetag, Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht – Hinweise für die kommunale Praxis: S. 24.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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