Bestellung eines „Chief Information Officer“ Musterklauseln

Bestellung eines „Chief Information Officer“. Der Einsatz zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechno- logie ist von grundlegender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Universität in ihrer Gesamtheit: Dies gilt für die zeitnahe Bereitstel- lung und Verbreitung forschungsrelevanter Informationen, für den zeit- und ortsunabhängigen Zugriff auf Lehrmaterialien sowie zur Un- terstützung administrativer Abläufe. Die Universität begegnet den daraus erwachsenden funktionalen Erfordernissen angesichts gleich- zeitig steigender technischer Komplexität der Systeme durch Schaf- fung geeigneter organisatorischer Strukturen und die Bereitstellung dauerhaft wirtschaftlicher und qualitativ hochwertiger IT-Lösungen. Sie schöpft Synergiepotenziale unter anderem auch durch hoch- schulübergreifende Zusammenarbeit weitgehend aus. Der Bedeutung einer integrierten IT-Infrastruktur für Forschung, Leh- re und Verwaltung entsprechend, stärkt die Universität die interne IT- Organisation und bindet diese unmittelbar in die Entscheidungs- und Steuerungsstruktur der Universitätsleitung ein. Hierzu wird bis zum 31.12.2009 die Funktion eines Chief Information Officers (CIO) geschaffen und die dieser Einrichtung übertragenen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte werden beschrieben. Die dauerhaft wirtschaftliche Bereitstellung hochwertiger IT-Lösun- gen setzt eine strukturierte Weiterentwicklung des IuK-Einsatzes vor- aus. Die Universität erarbeitet bis zum 31.12.2011 unter Federfüh- rung des CIO einen für alle Universitätsangehörigen verbindlichen IT- Strategieplan in Anlehnung an die jeweils maßgeblichen Empfehlun- gen der DFG. Es ist vorgesehen, diesen IT-Strategieplan jeweils im Abstand von drei Jahren fortzuschreiben. Als wesentliche Infrastruktur erfüllt die Informations- und Kommuni- kationstechnik standortunabhängig vergleichbare funktionale Anfor- derungen. Die Universität stimmt sich in Grundfragen des IT- Einsatzes hochschulübergreifend ab. Sie arbeitet bei der Auswahl und Implementierung von IT-Systemen mit anderen Hochschulen zu- sammen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.