Common use of Besteuerung der Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz Clause in Contracts

Besteuerung der Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz. Der Ertrag aus den Teilvermögen unterliegt der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%, ungeachtet dessen, ob der Ertrag thesauriert oder ausgeschüttet wird. Die mit separatem Coupon ausgeschütteten Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungs-steuer. In der Schweiz do- mizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungs-steuer durch Deklaration in der Steu- ererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuer-antrag zurückfordern.

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Samples: www.swissfunddata.ch, swissfunddata.ch, www.teletrader.com

Besteuerung der Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz. Der Ertrag aus den Teilvermögen unterliegt der eidgenössischen Verrechnungssteuer (QuellensteuerQuel- lensteuer) von 35%, % ungeachtet dessen, ob der Ertrag thesauriert oder ausgeschüttet wird. Die mit separatem Coupon ausgeschütteten separatemCouponausgeschütteten Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungs-Verrechnungs- steuer. In der Schweiz do- mizilierte domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungs-steuer Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steu- ererklärung respSteuererklärungresp. durch separaten Verrechnungssteuer-antrag zurückforderndurchseparatenVerrechnungssteuerantrag zurück- fordern.

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Besteuerung der Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz. Der Ertrag aus den Teilvermögen unterliegt der eidgenössischen Teilvermögenunterliegt dereidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%, % ungeachtet dessen, ob der Ertrag thesauriert oder ausgeschüttet wird. Die mit separatem Coupon ausgeschütteten Couponausgeschütteten Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungs-steuerVerrechnungssteuer. In der Schweiz do- mizilierte domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungs-steuer Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steu- ererklärung respSteuererklärungresp. durch separaten Verrechnungssteuer-antrag durchseparatenVerrechnungssteuerantrag zurückfordern.

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Besteuerung der Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz. Der Ertrag aus den Teilvermögen dem Anlagefonds unterliegt der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%, % ungeachtet dessendes- sen, ob der Ertrag thesauriert oder ausgeschüttet wird. Die mit separatem Coupon ausgeschütteten ausge- schütteten Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungs-steuerVerrechnungssteuer. In der Schweiz do- mizilierte domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungs-steuer Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steu- ererklärung Steuer- erklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuer-antrag Verrechnungssteuerantrag zurückfordern.

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Besteuerung der Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz. Der Ertrag aus den Teilvermögen unterliegt der eidgenössischen Verrechnungssteuer (QuellensteuerQuel- lensteuer) von 35%, % ungeachtet dessen, ob der Ertrag thesauriert oder ausgeschüttet wird. Die mit separatem Coupon ausgeschütteten Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungs-Verrechnungs- steuer. In der Schweiz do- mizilierte domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungs-Verrechnungs- steuer durch Deklaration in der Steu- ererklärung Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuer-antrag Verrechnungssteueran- trag zurückfordern.

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Samples: www.swissfunddata.ch

Besteuerung der Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz. Der Ertrag aus den Teilvermögen unterliegt der eidgenössischen Verrechnungssteuer (QuellensteuerQuel- lensteuer) von 35%, ungeachtet dessen, ob der Ertrag thesauriert oder ausgeschüttet wird. Die mit separatem Coupon ausgeschütteten Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungs-Verrechnungs- steuer. In der Schweiz do- mizilierte domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungs-steuer Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steu- ererklärung Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuer-antrag zurückfordernVerrechnungssteuerantrag zu- rückfordern.

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