Besteuerung im Vereinigten Königreich Musterklauseln

Besteuerung im Vereinigten Königreich. Anteilinhaber, die im Vereinigten Königreich ansässig sind
Besteuerung im Vereinigten Königreich. Die nachstehenden Erläuterungen stellen einen Überblick über die verschiedenen steuerlichen Aspekte im Vereinigten Königreich dar, die für Personen gelten, die im Vereinigten Königreich ansässig sind und Anteile in den Anteilklassen des Fonds erwerben. Im Fall von natürlichen Personen gelten diese Ausführungen nur für diejenigen, die im Vereinigten Königreich ihren Wohnsitz haben. Diese Erläuterungen verstehen sich nur als allgemeine Zusammenfassung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt dieses Prospekts geltenden Rechtslage und Praxis. Diese Rechtslage und Praxis können sich ändern und die nachstehende Zusammenfassung ist nicht erschöpfend. Zudem gelten diese Ausführungen nur für diejenigen britischen Anteilinhaber, die Anteile im Rahmen einer Kapitalanlage halten, und weniger für Anteilinhaber, die mit den Anteilen im Rahmen von Finanzgeschäften handeln. Die Erläuterungen lassen britische Anteilinhaber unberücksichtigt, die steuerbefreit sind oder besonderen Steuervorschriften unterliegen, sofern nicht anders angegeben. Die nachfolgende Zusammenfassung sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung verstanden werden und interessierte Anteilinhaber sollten ihre persönlichen Berater für Fragen in Bezug auf die steuerliche Behandlung der aus dem Besitz von Anteilen an dem Fonds erzielten Renditen im Vereinigten Königreich hinzuziehen. Anteilinhaber sollten beachten, dass für ihre Anlage in dem Fonds darüber hinaus nicht in diesem Prospekt behandelte steuerlich relevante Aspekte für das Vereinigte Königreich maßgeblich sein können. Falls Sie hinsichtlich Ihrer steuerlichen Situation Zweifel haben oder wenn Sie möglicherweise einer Steuer in einem anderen Land als dem Vereinigten Königreich unterliegen, sollten Sie sich an Ihren unabhängigen Finanzberater wenden.
Besteuerung im Vereinigten Königreich. Die nachstehenden Ausführungen zur Besteuerung stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und bieten eine allgemeine Übersicht über die voraussichtliche steuerliche Behandlung im Vereinigten Königreich von im Vereinigten Königreich ansässigen, ständig ansässigen und niedergelassenen Anlegern, die Anteile zu Anlagezwecken halten. Die Übersicht basiert auf dem zum Datum dieses Prospekts geltenden Steuerrecht und der aktuellen Praxis im Vereinigten Königreich, interessierte Anleger sollten jedoch beachten, dass sich die maßgeblichen Steuerbestimmungen und Praktiken sowie ihre Interpretation möglicherweise rückwirkend ändern können. Die Übersicht ist keine Garantie gegenüber den Anlegern in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Anlagen in einen Fonds der Gesellschaft. Die Besteuerungsgrundlagen, Steuersätze und Steuerbefreiungen können sich ändern. Interessierte Anleger sollten sich selbst über die steuerlichen Folgen in Bezug auf die Zeichnung, den Kauf, das Halten und die Rücknahme von Anteilen in dem Land ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Ansässigkeit oder ihrer Niederlassung informieren und sich gegebenenfalls dazu beraten lassen.
Besteuerung im Vereinigten Königreich. Die nachfolgenden Informationen basieren auf den verabschiedeten Gesetzen und der gängigen Praxis im Vereinigten Königreich. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können sich ändern. Potenzielle Anleger sollten sich von ihren professionellen Beratern über die Auswirkungen auf den Kauf, das Halten oder die Veräußerung von Anteilen beraten lassen. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Geschäfte der Gesellschaft so zu betreiben, dass sie nicht im Sinne der britischen Besteuerung ansässig wird. Sofern die Gesellschaft innerhalb des Vereinigten Königreichs kein Gewerbe ausübt oder im Vereinigten Königreich kein Gewerbe durch eine ständige Betriebsstätte betreibt, unterliegt die Gesellschaft mit Ausnahme bestimmter Erträge aus britischen Quellen keiner britischen Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft als Handelsaktivitäten im Sinne der britischen Besteuerung betrachtet wird. Soweit Handelsaktivitäten jedoch im Vereinigten Königreich fortgesetzt werden, können sie grundsätzlich unter die britische Steuerpflicht fallen. Gewinne aus solchen Handelstätigkeiten werden auf der Grundlage von Section 1146 des Corporation Tax Xxx 0000 und Section 835M des Income Tax Xxx 0000 steuerlich nicht im Vereinigten Königreich veranlagt, sofern die Gesellschaft und der Anlageberater bestimmte Auflagen erfüllen. Der Verwaltungsrat und der Anlageberater beabsichtigen, die betreffenden Angelegenheiten der Gesellschaft und des Anlageberaters so zu führen, dass alle Bedingungen erfüllt werden, soweit die Erfüllung dieser Bedingungen in ihrer Macht steht. Bestimmte von der Gesellschaft vereinnahmte Erträge aus britischen Quellen unterliegen möglicherweise dem Steuerabzug im Vereinigten Königreich.
Besteuerung im Vereinigten Königreich. Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Besteuerung im Vereinigten Königreich und gelten für die Gesellschaft und für Anteilsinhaber, die zu Steuerzwecken im Vereinigten Königreich ansässig sind, und bei natürlichen Personen für Anteilsinhaber, die dort und nur dort ihren Steuersitz haben, und die im wirtschaftlichen Besitz von Anteilen sind und diese als Anlagen halten. Sie gelten nicht für andere Kategorien von Steuerzahlern. Diese Information stellt keine Steuerberatung dar und jeder, der sich in Bezug auf seine steuerliche Behandlung nicht sicher ist, sollte unbedingt unabhängigen professionellen Rat einholen. Warnung: Nachstehende Informationen sind nur für Anleger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich bestimmt und beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments gültigen britischen Steuergesetzen und den derzeit bekannten Auslegungen durch HM Revenue & Customs (HMRC) und Praktiken, die alle jederzeit - auch rückwirkend - geändert werden können. Diese Informationen können je nach den individuellen Umständen unterschiedlich sein und unterliegen Veränderungen. Sie sind nur als Leitfaden gedacht und sind kein Ersatz für professionelle Beratung. Sie sind nicht als vollständige Analyse aller steuerlichen Überlegungen in Bezug auf das Halten von Anteilen an der Gesellschaft gedacht. Nachstehende Information stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar; Anlageinteressenten sollten im Hinblick auf die Auswirkungen einer Zeichnung, eines Kaufs, des Haltens, Umtauschs oder Veräußerns von Anteilen an der Gesellschaft nach den Gesetzen des jeweiligen Landes, in dem sie steuerpflichtig sind, ihren persönlichen Steuerberater hinzuziehen. Diese Zusammenfassung geht insbesondere nicht auf die steuerlichen Folgen im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit in Großbritannien (sei es durch eine Zweigstelle oder Agentur oder eine Betriebsstätte (PE)) für Personen mit Wohnsitz außerhalb des Vereinigten Königreichs ein, die Anteile an der Gesellschaft halten. Darüber hinaus behandelt diese Zusammenfassung nur die steuerlichen Folgen für im Vereinigten Königreich ansässige Anleger, die Anteile als Anlage halten, nicht für den Wertpapierhandel oder für einen sonstigen Zweck. Es geht darin nicht um bestimmte Klassen von Anlegern, wie Wertpapierhändler und Versicherungsgesellschaften, Fonds, zugelassene Investmentfonds oder Anlagegesellschaften und um Personen, die die Anteile aufgrund der eigenen Beschäftigung oder der Beschäftig...

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, Erträge in Verbindung mit Kapitalwachstum zu erzielen. Er investiert hierzu direkt oder indirekt unter Nutzung von OGAW oder sonstiger OGA in weltweite übertragbare Wertpapiere, insbesondere in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere sowie in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere mit Anlagequalität und unter Anlagequalität, die von Unternehmen, multilateralen Entwicklungsbanken, staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften begeben wurden, sowie in Barmittel, Einlagen und Geldmarktinstrumente. Ziel des Fonds ist es, die Rendite auf Bareinlagen (derzeit gemessen am US Secured Overnight Financing Rate („SOFR“) als Benchmark) über gleitende Fünfjahreszeiträume um 5 % pro Jahr zu übertreffen (vor Gebühren). Es gibt jedoch keine Gewissheit oder Garantie, dass der Fonds dieses Renditeniveau erreichen wird. Der Fonds ist insofern ein globaler Fonds, als seine Anlagen nicht auf eine bestimmte geografische Region oder einen bestimmten geografischen Markt beschränkt oder konzentriert sind. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter nutzt seine Ermessensbefugnis (aktive Verwaltung), um eine vielfältige Mischung von Anlagen zu identifizieren, die nach seiner Ansicht am besten für das Anlageziel geeignet sind. Als Folge dieser Diversifizierung und während extremer Aktienmarktrückgänge werden die Verluste voraussichtlich unter denen der konventionellen globalen Aktienmärkte liegen, wobei die Volatilität (ein Maß für den Umfang der Wertveränderungen einer Anlage) normalerweise weniger als zwei Drittel von der von Aktien beträgt. Der Fonds kann mit bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Währungen investiert sein, die nicht der Basiswährung entsprechen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Fondsportfolio vollständig oder teilweise auf die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. abrdn Inc. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Fondsportfolio kann einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger möglicherweise ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. • Das Engagement des Fonds in Aktien bedeutet, dass Anleger den Bewegungen des Aktienmarkts ausgesetzt sind, die die Volatilität des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen können. • Der Fonds kann in REIT anlegen, die wiederum direkt in Immobilien anlegen – im Falle ungünstiger Markt- oder Wirtschaftsentwicklungen können diese Vermögensanlagen weniger liquide werden oder einen Wertrückgang erfahren. Diese Risiken werden ausführlicher unter „Allgemeine Risikofaktoren“ beschrieben. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen. • Der Fonds kann in Schwellenmärkten investieren, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. Der Fonds kann auch in Frontier-Märkte investieren. Diese Anlagen bringen ähnliche, jedoch größere Risiken mit sich, da diese Märkte tendenziell noch kleiner, weniger entwickelt und schwerer zugänglich sind als andere Schwellenmärkte. • Die Wertentwicklung kann durch Devisenkursschwankungen erheblich beeinflusst werden, da der Fonds dem Kursrisiko einer bestimmten Währung ausgesetzt sein kann, deren Wert sich vom Wert der Wertpapiere unterscheidet, die in der jeweiligen Fondswährung gehalten werden. • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben.)

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde ist dazu berechtigt: − Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Massnahmen von Veeting sowie der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte in den Räumlichkeiten von Veeting zu überprü- fen. Die mit der Prüfung betrauten Personen müssen von Veeting im erforderli- chen Umfang Zugang und Einsicht erhalten. Veeting stellt die erforderlichen Infor- mationen zur Verfügung. Audits in den Räumlichkeiten von Veeting müssen ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebs und, ausser in dringenden Fällen, nach entsprechender Vorankündigung und während der Geschäftszeiten von Ve- eting durchgeführt werden. Die an der Prüfung beteiligten Personen müssen eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Der Kunde trägt alle Kosten für das Audit, einschliesslich die angemessenen Kosten von Veeting. Der Kunde ist verpflichtet: − sicherzustellen, dass die Personendaten rechtmässig gemäss Art. 4 DSG und Art. 6 Abs. 1 DSGVO bearbeitet werden; − sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Personen nach Art. 4 und 8 DSG und Art. 12 bis 22 DSGVO gewahrt werden. Wenn nur Veeting in der Lage ist, die Anfrage zu beantworten, wird der Kunde diese Anfrage unverzüglich an Veeting weiterleiten; − seine Weisungen an Veeting in der Regel schriftlich oder in einem dokumentier- ten elektronischen Format zu übermitteln. Mündliche Weisungen müssen schrift- lich oder in einem dokumentierten elektronischen Format bestätigt werden; − Veeting unverzüglich über jede Nichteinhaltung oder Unregelmässigkeit bei der Prüfung des Ergebnisses der Bearbeitung zu informieren; − alle Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmassnahmen von Xxxxxxx, die der Kunde im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten hat, vertraulich zu behan- deln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung be- stehen.

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.