Bestimmungen für JobTickets im Solidarmodell Musterklauseln

Bestimmungen für JobTickets im Solidarmodell. Mit Abschluss eines VRS-JobTicket-Vertrages willigt der Arbeitgeber ein, dass das Vertragsverkehrsunternehmen Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder Abänderung ergeben, erheben und speichern darf. Seit dem 25.05.2018 haben der Arbeitgeber und das Vertragsverkehrsunterneh- men - als jeweils eigenständig Verantwortliche - gegenüber den VRS-JobTicket-In- habern aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Informations- pflichten zu erfüllen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, neben den nach Art. 12 bis 14 DSGVO beste- henden eigenen Informationspflichten zugleich auch die Informationspflichten der Vertragsverkehrsunternehmen gegenüber den VRS-JobTicket-Inhabern wahrzu- nehmen. Zur Erfüllung dieser Informationspflichten stellt das Vertragsverkehrsunterneh- men dem Arbeitgeber ein Muster des eigenen Merkblatts zur Datenverarbeitung zur Verfügung. Xxxxxx sich an diesen Dokumenten Änderungen ergeben, stellt das Vertragsverkehrsunternehmen dem Arbeitgeber unaufgefordert entsprechend ak- tualisierte Fassungen zur Verfügung. Zusätzlich zur Vertragserfüllung erfolgt die Erhebung und Speicherung der Daten insbesondere mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Ticketverfahren teilnehmen, zu ermöglichen. Grundlage ist insbe- sondere eine verbundweit gültige Sperrliste, in der alle auf Veranlassung der Ar- beitgeber und der Verkehrsunternehmen gesperrten Trägerkarten eingetragen werden. Hierzu werden der VRS GmbH folgende Daten übermittelt: Kartennum- mer, Vertragsverkehrsunternehmen, Verkaufsterminalnummer, Fahrausweistyp, Preisstufe und Datum der Ausgabe. Die Verkehrsunternehmen melden hierzu der VRS GmbH täglich die von ihnen gesperrten Trägerkarten. Diese fasst die Meldun- gen zusammen und stellt die Daten als Gesamtsperrliste wiederum allen ihren Ver- kehrsunternehmen zur Verfügung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.