Bestimmungen für SemesterTickets Musterklauseln

Bestimmungen für SemesterTickets. Mit Abschluss eines VRS-SemesterTicket-Vertrages willigt die Hochschule bzw. falls eingerichtet die Studentenschaft ein, dass das Vertragsverkehrsunternehmen Da- ten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder Abänderung er- geben, erheben und speichern darf. Seit dem 25.05.2018 haben die Hochschule/Fachhochschule und das Vertragsver- kehrsunternehmen - als jeweils eigenständig Verantwortliche - gegenüber den VRS-SemesterTicket-Inhabern aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Informationspflichten zu erfüllen. Die Hochschule/Fachhochschule ist dazu verpflichtet, neben den nach Art. 12 bis 14 DSGVO bestehenden eigenen Informationspflichten zugleich auch die Informa- tionspflichten der Vertragsverkehrsunternehmen gegenüber den VRS-SemesterTi- cket-Inhabern wahrzunehmen. Zur Erfüllung dieser Informationspflichten stellt das Vertragsverkehrsunterneh- men der Hochschule/Fachhochschule ein Muster des eigenen Merkblatts zur Da- tenverarbeitung zur Verfügung. Xxxxxx sich an diesen Dokumenten Änderungen ergeben, stellt das Vertragsver- kehrsunternehmen der Hochschule/Fachhochschule unaufgefordert entspre- chend aktualisierte Fassungen zur Verfügung. Zusätzlich zur Vertragserfüllung erfolgt die Erhebung und Speicherung der Daten insbesondere mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Ticketverfahren teilnehmen, zu ermöglichen. Grundlage ist insbe- sondere eine verbundweit gültige Sperrliste, in der alle auf Veranlassung der Hoch- schulen/Studentenschaft und der Verkehrsunternehmen gesperrten Trägerkarten eingetragen werden. Hierzu werden der VRS GmbH folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Vertragsverkehrsunternehmen, Verkaufsterminalnummer, Fahr- ausweistyp, Preisstufe und Datum der Ausgabe. Die Verkehrsunternehmen mel- den hierzu der VRS GmbH täglich die von ihnen gesperrten Trägerkarten. Diese fasst die Meldungen zusammen und stellt die Daten als Gesamtsperrliste wiede- rum allen ihren Verkehrsunternehmen zur Verfügung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.