Bestimmungen für mobile Applikationen Musterklauseln

Bestimmungen für mobile Applikationen. Zur Nutzung der Apps ist der Download und die Installation der App aus dem App-Store erforderlich. Dazu ist die Registrierung im jeweiligen App-Store notwendig. Die Betreiber der App-Stores machen die Registrierung in der Regel von der Akzeptanz der jeweiligen Nutzungsbedingungen des App-Stores abhängig. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle mit dem jeweiligen App-Store-Konto verknüpften mobilen Endgeräte. Zusätzliche Nutzungsbedingungen oder -beschränkungen können sich aus den Endnutzerbedingungen des jeweiligen App-Stores ergeben, über den die Software angeboten wird. Nach Eingabe der für den Lizenznehmer vorgesehenen Zugangsdaten und der Akzeptanz der vorliegenden Bestimmungen erhält der Lizenznehmer Zugang zu den Funktionen der Software. Wird die Software während des Nutzungszeitraums („Session“) von mehreren natürlichen Personen genutzt, z.B. dann, wenn der jeweilige Nutzer ein mobiles Endgerät mit anderen natürlichen Personen teilt, hat der Lizenznehmer sicherzustellen, dass alle Nutzer die Inhalte der vorliegenden Lizenzbestimmungen kennen und sich daran halten. Andernfalls ist die Session nach Abschluss der Nutzung durch eine bestimmte natürliche Person durch einen Logout zu beenden, um auf diese Weise die Akzeptanz der vorliegenden Bestimmungen zu gewährleisten. Im Falle der Nutzung mobiler Applikationen kann die Software Aktualisierungen (Updates) zur Behebung eventueller Programmfehler (sog. Patches oder Bugfixes) automatisch herunterladen und installieren. Die Funktionalität und der Leistungsumfang werden durch solche Updates in der Regel nicht verändert. Gleichwohl ist der Lizenzgeber frei darin, solche Änderungen vorzunehmen, ohne dass hierfür ein bestimmter Grund vorliegen müsste.

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  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Gemeinsame Bestimmungen Keine Verzichtserklärung

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Ergänzende Bestimmungen Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.