Ergänzende Bestimmungen-Definition

Ergänzende Bestimmungen. Die Erbringung allfällig zusätzlicher Dienstleistungen oder die Bereitstellung zusätzlicher Werkzeuge an den Datennutzer unterliegt separaten ergänzenden Bestimmungen, sei es in Form von Lizenzbestimmungen für die verwendeten Schnittstellen (API), Nutzungsbestimmungen oder sonstigen Service-Verträgen, die die Parteien abschliessen.
Ergänzende Bestimmungen. Dienstleistungen. [Opt.1] Der Datenbereitsteller kann zusätzlich zum Bereitstellen der bereitgestellten Daten weitere Dienstleistungen erbringen. [Opt.2] Die Parteien anerkennen, dass der Datenbereitsteller neben der Bereitstellung der Daten keine weiteren Dienstleistungen erbringt. Der Datenbereitsteller gibt keine Garantie betreffend die ununterbrochene Verfügbarkeit oder den ununterbrochenen Zugang zu den bereitgestellten Daten und bietet dem Datennutzer keine Unterstützung. [Anmerkung : Option 1 wählen, wenn der Datenbereitsteller weitere Dienstleistungen anbietet (z.B. Unterstützung beim Zugriff und Nutzung der Daten, Analyse etc.); Option 2 wählen, wenn keine weiteren Dienstleistungen vorgesehen sind.]

Examples of Ergänzende Bestimmungen in a sentence

  • Ergänzende Bestimmungen und Abänderungen sind nur gültig, wenn sie in der Police aufgenommen wurden oder durch die SLKK schriftlich bestätigt wurden.

  • Kundenunterschrift Höll Anlage 3 zum Fernwärmeversorgungsvertrag Ergänzende Bestimmungen der Fernwärmeversorgungs-GmbH Dessau zur Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) – gültig ab 01.

  • Ergänzende Bestimmungen für Kreditkarten unverändert auch für Chargekarten.

  • Folgende Dokumente bilden einen integralen Bestandteil dieses Vertrages: • Anschlussbeiträge der Elektra • Jeweils aktuell gültige, allgemeine Geschäftsbedingungen der Elektra • Werkvorschriften Schweiz • Ergänzende Bestimmungen Elektra • Die anwendbaren gesetzlichen Grundlagen, namentlich die Stromversorgungs- (StromVG) sowie Energiegesetzgebung (EnG).

  • Ergänzende Bestimmungen für Onlinedienste für Deutsche Onlinedienste Diese Zusatzvereinbarung („Zusatzvereinbarung“) wird zwischen dem Kundenunternehmen („Kunde“) und der Microsoft-Gesellschaft („Microsoft“) geschlossen, die den Microsoft Cloud-Vertrag („Vertrag“) geschlossen haben.

  • Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter 6Abnahme der Leistungen der Auftragnehmerin Folgende Leistungsbestandteile werden nach den Bedingungen von Ziff.

  • Versicherungsleistung § 8 Obliegenheiten nach Eintritt des 53 Ergänzende Bestimmungen für alle 60 Versicherungsfalles Versicherungen § 9 Leistungsfreiheit bei Obliegenheits- 53 verletzungen Datenschutzhinweise 61 4.

  • Ergänzende Bestimmungen: Etwaige künftige Steuern und Abgaben, die das easy-Kaufobjekt selbst, den Betrieb des easy-Kaufobjektes, die Kalkulation der easy-Kaufrate so- wie den easy-Kaufvertrag an sich bzw.

  • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.

  • Alle weiteren Einzelheiten siehe Dienstordnung Anschlußbahn RbT Punkt 3 (Ergänzende Bestimmungen zur BOA und zu den Anweisungen zur BOA).

Related to Ergänzende Bestimmungen

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.