Einräumung von Nutzungsrechten Musterklauseln

Einräumung von Nutzungsrechten. 2.1. Mit Auslieferung und Freischaltung der Vertragssoftware räumen wir Ihnen an der Vertragssoftware das nicht ausschließliche, zeitlich befristete und – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht übertragbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware und deren Dokumentation für den bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens ein. 2.2. Die Dokumentation zu der Vertragssoftware mit dem von Ihnen genutzten Modul finden Sie in Ihrem LogIn Bereich. Aus der Dokumentation ergibt sich auch der bestimmungsgemäße Verwendungszweck der Vertragssoftware. 2.3. Sie sind – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht berechtigt, die Vertragssoftware an Dritte weiterzugeben oder Dritten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware einzuräumen. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Dritten die Vertragssoftware in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Nicht zu diesen Dritten zählen Ihre Mitarbeiter und andere Personen, denen Sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware bedienen. 2.4. Das Nutzungsrecht ist auf den Objektcode der Vertragssoftware beschränkt. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen für die Vertragssoftware den Quellcode zu überlassen. 2.5. Wir sind darüber hinaus nicht verpflichtet, Ihnen Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware zu überlassen. Soweit wir Ihnen aber im Einzelfall Updates, Upgrades oder neue Versionen der Vertragssoftware überlassen, gelten die unter diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise für diese Updates, Upgrades und neuen Versionen. 2.6. Jegliche Dekompilierung, Disassemblierung oder ähnliche Verfahren zur Gewinnung des editierbaren Quellcodes der Vertragssoftware ist nicht gestattet. 2.7. Jegliche Vervielfältigung der Vertragssoftware und der Dokumentation über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, auch teilweise, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Davon ausgenommen ist die 2.8. Anfertigung einer Sicherungskopie, vorausgesetzt Sie versehen diese mit den entsprechenden Urheberrechtsvermerken des Originals. Bei einem Verkauf oder sonstiger dauerhafter Überlassung kompletter Maschinen nach Ziff. 2.10 werden Sie die Sicherungskopie vernichten. 2.9. Jegliche Bearbeitungen oder Veränderungen der Vertragssoftware sind Ihnen nicht gestattet. 2.10. Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Sie berechtigt, im Falle des Weiterverkaufs oder sonstiger dauerhafter Überlassung der Maschinen (einschließlich der Site Control Box) an einen Dritten die Rechte a...
Einräumung von Nutzungsrechten. Sie behalten alle Rechte an allen Daten, die uns oder einer von uns autorisierten Person übertragen werden. Damit wir Ihren den Auftrag durchführen können , gewähren Sie uns für die Dauer der Bearbeitung bis zur Vollendung der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung das Recht, die uns zur Verfügung gestellten Bilddaten für die im Rahmen des Services zu erbringenden Leistungen zu nut- zen (Nutzungsrecht). Zum Nutzungsrecht gehören insbesondere die Speicherung, die Vervielfältigung und die Bearbeitung der Bilddaten. Das Nutzungsrecht schließt auch das Recht ein, einzelne Bilder im Rahmen einer Fehlerbehebung Dritten zur Verfügung zu stellen.
Einräumung von Nutzungsrechten. 7.1 Der Kunde räumt xxxxxx.xx und Verbundenen Unternehmen hiermit für die ver- tragsgegenständlichen Zwecke und beschränkt auf die einzelvertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit das nicht-ausschließliche, weltweite, nur zum Zwecke der Erbrin- gung der vertragsgegenständlichen Leistungen an Dritte und im Übrigen nur an Ver- bundene Unternehmen übertragbare oder sublizenzierbare Recht ein, das xxxxxx.xx im Rahmen der Online-Werbung und ggf. zugehöriger Leistungen überlassene Wer- bematerial und sonstige Materialien in den einzelvertraglich vereinbarten Werberaum zu integrieren, dort darzustellen und zu veröffentlichen und Mitgliedern der Öffentlich- keit und geschlossener Nutzergruppen über feste und mobile Kommunikationsnetze an Orten und zu Zeiten ihrer Xxxx zum Zwecke der Nutzung zeitgleich oder sukzes- sive – auch auf Abruf – zugänglich zu machen und zu übermitteln sowie das Werbe- material zu den vorstehenden Zwecken zu vervielfältigen. Der Kunde räumt mo- xxxx.xx und Verbundenen Unternehmen ferner das Recht ein, das Werbematerial zu Zwecken des Eigenmarketings sowie der Forschung und Schulung, insbesondere im Rahmen von Sales-Unterlagen und -Präsentationen, Branchenveranstaltungen, kam- pagnenbegleitenden Marktforschungsstudien, Darstellungen zur Kampagnenauswer- tung, Mitarbeiterschulung sowie auf den von xxxxxx.xx oder einem Verbundenen Un- ternehmen betriebenen Websites, zu verwenden. Die vorstehende Rechteeinräu- mung umfasst insbesondere auch das Recht zur Nutzung des Werbematerials und ggf. sonstiger Materialien: a) im Rahmen von Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensten, (z.B. Online- dienste, elektronische Push- und Pulldienste wie z.B. e-mail, SMS, MMS); b) jeweils unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Ab- ruftechniken insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satelliten-Netze und Mikrowellen sämtlicher Verfahren (wie insbesondere GSM, GPRS, UMTS, WAN, LAN, WLAN, Breitband, etc.); c) unter Verwendung sämtlicher Protokolle und Sprachen (insbesondere TCP-IP, IP, HTTP, WAP, HTML, c-HTML, XML etc.); d) unter Einschluss der Wiedergabe, des Herunterladens und Speicherung auf belie- bigen Empfangsgeräten, wie insbesondere stationären und mobilen Computern, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen, (Festplatten-) Videorecordern, Mobiltelefonen und Personal Digital Assistants (PDA); sowie e) das Recht, das Werbematerial gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu be- arbeiten und diese Bearbeitungen gemäß dieser Ziffer 7. z...
Einräumung von Nutzungsrechten. 5.1 Der Advertiser räumt YOC ein einfaches, nicht-ausschließliches, übertragbares, nach Abrufmengen unbeschränktes, weltweites, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Werbemittel- bzw. Werbekampagneninhalten ein. Die Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung, zur öffentlichen Wiedergabe, zur Sendung oder Vorführung, zur Archivierung, zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung des Werbemittels oder der Werbekampagne, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. 5.2 YOC ist darüber hinaus berechtigt, den Advertiser als Referenz für Pressemitteilungen und Public Relations Maßnahmen, unter Wahrung der Marke oder der sonstigen gewerblichen Schutzrechte des Publishers, zu nutzen. Dies umfasst auch die Nutzung als Referenz auf der YOC Homepage oder innerhalb von Kundenpräsentationen (z.B. die Verwendung der Marke, des Logos oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte zur Kommunikation und/oder im Header einer Landingpage) und die Nutzung von Screenshots der Werbemittel beziehungsweise Werbekampagne. 5.3 Den Parteien werden, vorbehaltlich der hierin ausdrücklich eingeräumten Rechte, keine weiteren Rechte gleich welcher Art, insbesondere an Marken, Unternehmenskennzeichen, Personennamen, Urheberrechten, und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten eingeräumt. 5.4 Beide Parteien tragen die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit und inhaltliche Richtigkeit der von ihnen im Rahmen eines Vertrages zu erbringenden Inhalte und Darstellungen. Wird eine Partei von Dritten wegen der Verletzung von Rechten und/oder Rechtsvorschriften aufgrund von Handlungen in Anspruch genommen, die zu der Sphäre der jeweils anderen Partei gehören, stellt die Partei, zu deren Verantwortungsbereich die fragliche Handlung gehört, die in Anspruch genommene Partei von allen Ansprüchen und/oder daraus entstehenden Schäden frei. Davon erfasst sind auch die angemessenen üblichen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlich anfallenden Gebühren. Beide Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig bei der Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen und im Falle eines möglichen Regresses gegen die andere Partei dieser durch eine vollständige Information über den bestehenden Rechtsstreit die Gelegenheit ...
Einräumung von Nutzungsrechten. Zum Zweck der Unterlizenzierung durch FITKO an Nachnutzer gewährt Bereit- steller FITKO unter Berücksichtigung von Ziffer 4.4.2 SaaS-Bereitstellungs-AGB folgende Nutzungsrechte: o Das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und räumlich unbe- grenzte Recht, den Online-Dienst im Rahmen des SaaS-Nachnutzungs- vertrages zu nutzen; o das Recht, den Online-Dienst zu vervielfältigen, allerdings nur soweit dies für die Nachnutzung notwendig ist. Zur notwendigen Vervielfälti- gung zählt das Laden des Online-Dienstes in den Arbeitsspeicher auf den Servern des IT-DL von Bereitsteller und o das Recht, den Online-Dienst an Kommunen und Kammern oder sons- tigen berechtigten Stellen von Nachnutzer sowie anderen Nachnut- zungsmodellen wie Kommunalvertretermodell und govdigital eG un- entgeltlich oder entgeltlich zur Nutzung zu unterlizenzieren.
Einräumung von Nutzungsrechten. 2.1.1.2.1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der zur Verfügung gestellten Datenbank und den Datenbankinhalten um urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützte Werke handelt. 2.1.1.2.2. TecAlliance gewährt dem Kunden das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der Datenbank und der Datenbankinhalte ausschließlich für die in der Projektbeschreibung genannten Projekte entsprechend der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen. 2.1.1.2.3. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der in der Projektbeschreibung beschriebenen Projekte Dienstleister einzusetzen und in diesem Rahmen die Datenbank und Datenbankinhalte an diese zu überlassen. Die Verantwortlichkeit des Kunden für die Einhaltung dieser Vertragsbedingungen wird hierdurch nicht berührt. 2.1.1.2.4. Jede über die vertragliche Vereinbarung hinausgehende Nutzung sowie die Überlassung der Datenbank und Datenbankinhalte an Dritte ist untersagt.
Einräumung von Nutzungsrechten. (1) Soweit nach dem Vertrag die Einräumung von Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zeit- punkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter diesen AEB erbrachten Leistungen einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen frei von Rechten Dritter ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein. Die hierfür zu zahlende Vergütung ist bereits in der Vergütung enthalten, die der Auftragnehmer von dem Auftraggeber bezieht. (2) Zieht der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird er - soweit erforderlich - deren Urhebernutzungsrechte für den Auftraggeber zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Auftrag- geber übertragen.
Einräumung von Nutzungsrechten. 1.) Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich bei den von der Museumslandschaft Hessen Kassel (im Folgenden: MHK) eingeräumten Nutzungsrechten um einfache Nutzungsrechte für das Gebiet eines Staates (Print, Film und Fernsehen) bzw. einer Landessprache mit der Ausnahme von Englisch (Online-Nutzung). Soweit in den nachfolgenden Tabellen nichts anderes ausgewiesen ist, erfolgt für Nutzungen bei englisch- bzw. mehrsprachigen Internetseiten sowie für Nutzungen im Printbereich, bei denen sich das Nutzungsgebiet auf mehr als ein Land bezieht, ein Zuschlag von 100 % auf die jeweiligen Nutzungsgebühren. Für die Einräumung weltweiter Nutzungsrechte erfolgt ein Zuschlag von 150 % auf die jeweiligen Nutzungsgebühren. 2.) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen. 3.) Bei nicht-kommerzieller Nutzung reduzieren sich die in den Gebührentabellen ausgewiesenen Nutzungsgebühren um jeweils 50 %. Von einer nicht-kommerziellen Nutzung ist auszugehen, wenn der Verwendungszweck der Fotografie nicht der Gewinnerzielung dient. Von einem solchen Verwendungszweck ist insbesondere auszugehen bei wissenschaftlicher Nutzung und bei werblichem Gebrauch durch gemeinnützige Organisationen. Gemeinnützige Organisationen sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen. 4.) Im Einzelfall und in Abhängigkeit vom Verwendungszweck können die Gebühren bei einer nicht- kommerziellen Nutzung nach pflichtgemäßem Ermessen auch ganz erlassen werden. 5.) Die von der MHK eingeräumten Nutzungsrechte umfassen ausschließlich die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den in der jeweiligen Vereinbarung genannten Fotografien. Sofern auf den Fotografien urheberrechtlich geschütztes Material abgebildet ist, sind die urheberrechtlichen Nutzungsrechte hieran gesondert einzuholen. Nimmt das Museum neben den Rechten des Fotografen auch die Rechte des Urhebers des abgebildeten Werkes wahr, so erfolgt die Einräumung von Nutzungsrechten hieran nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung. 6.) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt nur für eine einmalige, in der Vereinbarung ausdrücklich bezeichnete Nutzung. Rechte für darüber hinaus gehende Nutzungsarten bedürfen der gesonderten Vereinbarung. 7.) Nutzungen, die Urheberpersönlichkeitsrechte berühren, bedürfen stets einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung. Dies gilt insbesondere für Bearbe...
Einräumung von Nutzungsrechten. HP gewährt dem Kunden das Recht zur Nutzung der im Einzelvertrag festgelegten Version bzw. Release-Stands der HP Software. Die Nutzung ist auf interne Zwecke beschränkt. Eine weitere gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Die Nutzungsrechte werden durch produktspezifische Lizenzbestimmungen präzisiert. Diese werden mit der Software oder den Zusatzdokumenten zur Verfügung gestellt. Für Software anderer Hersteller gelten ausschließlich die Lizenzbestimmungen dieser Hersteller.
Einräumung von Nutzungsrechten. 10.1 Soweit zwischen der blocksatz I4U GmbH und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, räumt die blocksatz I4U GmbH dem Auftraggeber das Recht ein zur Vervielfältigung und Verbreitung der von ihr erstellten Vorlagen, einschließlich der darin enthaltenen Fotografien, grafischen Darstellungen und technischen Zeichnungen in gedruckter Form ausschließlich entsprechend dem Vertrag zugrunde liegenden Zweck. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die 10.2 Nicht eingeräumt ist das Recht des Auftraggebers, ohne schriftliche Genehmigung durch die blocksatz I4U GmbH die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder durch Dritte ausüben zu lassen. 10.3 Die blocksatz I4U GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Vervielfältigung und Verbreitung von durch den Auftraggeber oder Dritte veränderte Vorlagen/technische Dokumentationen entstehen. 10.4 Die blocksatz I4U GmbH versichert, dass sie allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an der von ihr erstellten technischen Dokumentation zu verfügen und bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Gehören zu der technischen Dokumentation Abbildungen, Fotografien, grafische Darstellungen, Skizzen und technische Zeichnungen, so liefert die blocksatz I4U GmbH, für den Fall, dass hieran Rechte Dritter bestehen, dem Auftraggeber die entsprechenden Quellnachweise, so dass dieser sich um den Rechtserwerb bemühen kann. Die blocksatz I4U GmbH liefert geeigneten Ersatz, wenn der Rechtserwerb nicht oder nur unter Schwierigkeiten oder Kosten möglich ist.