Einräumung von Nutzungsrechten Musterklauseln

Einräumung von Nutzungsrechten. 2.1.1.2.1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der zur Verfügung gestellten Datenbank und den Datenbankinhalten um urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützte Werke handelt.
Einräumung von Nutzungsrechten. Sie behalten alle Rechte an allen Daten, die uns oder einer von uns autorisierten Person übertragen werden. Damit wir Ihren den Auftrag durchführen können , gewähren Sie uns für die Dauer der Bearbeitung bis zur Vollendung der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung das Recht, die uns zur Verfügung gestellten Bilddaten für die im Rahmen des Services zu erbringenden Leistungen zu nut- zen (Nutzungsrecht). Zum Nutzungsrecht gehören insbesondere die Speicherung, die Vervielfältigung und die Bearbeitung der Bilddaten. Das Nutzungsrecht schließt auch das Recht ein, einzelne Bilder im Rahmen einer Fehlerbehebung Dritten zur Verfügung zu stellen.
Einräumung von Nutzungsrechten. 4.4.1 Zum Zweck der Unterlizenzierung durch FITKO an Nachnutzer gewährt Bereit- steller FITKO unter Berücksichtigung von Ziffer 4.4.2 SaaS-Bereitstellungs-AGB folgende Nutzungsrechte: o Das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und räumlich unbe- grenzte Recht, den Online-Dienst im Rahmen des SaaS-Nachnutzungs- vertrages zu nutzen; o das Recht, den Online-Dienst zu vervielfältigen, allerdings nur soweit dies für die Nachnutzung notwendig ist. Zur notwendigen Vervielfälti- gung zählt das Laden des Online-Dienstes in den Arbeitsspeicher auf den Servern des IT-DL von Bereitsteller und o das Recht, den Online-Dienst an Kommunen und Kammern oder sons- tigen berechtigten Stellen von Nachnutzer sowie anderen Nachnut- zungsmodellen wie Kommunalvertretermodell und govdigital eG un- entgeltlich oder entgeltlich zur Nutzung zu unterlizenzieren.
Einräumung von Nutzungsrechten. 2.1. Mit Auslieferung und Freischaltung der Vertragssoftware räumen wir Ihnen an der Vertragssoftware das nicht ausschließliche, zeitlich befristete und – vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 2.9 – nicht übertragbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware und deren Dokumentation für den bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens ein.
Einräumung von Nutzungsrechten. (1) Soweit nach dem Vertrag die Einräumung von Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zeit- punkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter diesen AEB erbrachten Leistungen einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen frei von Rechten Dritter ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein. Die hierfür zu zahlende Vergütung ist bereits in der Vergütung enthalten, die der Auftragnehmer von dem Auftraggeber bezieht.
Einräumung von Nutzungsrechten. Soweit zwischen A2 und dem AG nichts anderes vereinbart wurde, räumt X0 xxx XX das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der von ihr erstellten Technischen Dokumentation — einschließlich der darin enthaltenen Fotografien, grafischen Darstellungen und technischen Zeichnungen — in gedruckter Form ausschließlich entsprechend dem Vertrag zugrunde liegenden Zweck — nämlich der Beifügung einer Technischen Dokumentation zu dem beschriebenen Produkt als Betriebsanleitung in gedruckter Form — ein. Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung ist auf den jeweiligen in dem schriftlichen Vertragsangebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Vertrag spezifizierten Leistungsgegenstand, den dort genannten Typ oder die dort erwähnte Serie beschränkt. Einseitige Veränderungen der gelieferten Dokumentation durch den AG sind ohne schriftliche Genehmigung von A2 untersagt. A2 haftet nicht für Schäden, die durch die Vervielfältigung und Verbreitung einer durch den AG oder einen Dritten veränderten Technischen Dokumentation entstehen. Weitergehende Nutzungsrechte, etwa das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einer Bearbeitung der Technischen Dokumentation, z. B. einer Übersetzung, das Recht zur Aufzeichnung auf Bild- und Tonträger und auf maschinenlesbare Datenträger, das Recht zur elektronischen Speicherung, zur Nutzung in einer Datenbank und zur Ausgabe in körperlicher und unkörperlicher Form sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, werden nicht eingeräumt. Sollte der AG eine weitergehende Nutzung der Technischen Dokumentation entsprechend dieser Aufstellung anstreben, muss er die vorherige schriftliche Genehmigung von A2 einholen. Außerdem ist diese Nutzung des Werkes zusätzlich zu vergüten. Des Weiteren ist es dem AG untersagt, ohne schriftliche Genehmigung durch A2 die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder durch Dritte ausüben zu lassen. Auch eine Vervielfältigung und Verbreitung in Schulungsunterlagen, Seminardokumentationen oder zu sonstigen Dokumentationszwecken ist ohne Erlaubnis von A2 untersagt. Der AG ist verpflichtet, den Urheber entsprechend den Angaben A2 zu benennen und einen entsprechenden Copyrightvermerk in der Technischen Dokumentation anzubringen. A2 versichert, dass sie allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an der von ihr erstellten Technischen Dokumentation zu verfügen und bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügu...
Einräumung von Nutzungsrechten. Der Kunde darf die über Dehner Agrar Digital zur Verfügung gestellten Dienste ausschließlich im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist nur gestattet, soweit Dehner dieser Nutzung zuvor mindestens in Textform zugestimmt hat. Sämtliche ausschließlichen Rechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), insbesondere sämtliche ausschließlichen Rechte des Datenbankherstellers im Sinne der §§ 4 Abs. 2, 87a ff. UrhG an den über Dehner Agrar Digital zugänglichen Datenbanken, den darin enthaltenen Daten und etwaigen Datenauszügen liegen bei Dehner bzw. dem Kooperationspartner von Dehner, der Kleffmann Digital GmbH. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Daten um von Dehner bzw. Kleffmann hergestellte Datenbankwerke im Sinne von §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Verstöße gegen Datenbankrechte zu unterlassen. Ein Erwerb von Rechten an den über Dehner Agrar Digital abrufbaren Inhalten, welcher über die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Daten nach dieser Ziffer hinausgeht, ist mit der Nutzung von Dehner Agrar Digital nicht verbunden. Xxxxxx räumt dem Kunden an den über Dehner Agrar Digital abrufbaren Inhalten ein zeitlich auf die Laufzeit eines Abonnements befristetes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Der Kunde darf Dehner Agrar Digital nur für Zwecke seines eigenen landwirtschaftlichen Betriebs oder von verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 Abs. 1 AktG nutzen. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten bei Dehner bzw. Xxxxxxxxx. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte zu ändern, diese zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen, sie an Dritte weiterzuleiten, zu verkaufen oder in anderer Weise kommerziell zu nutzen. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen vom Kunden weder geändert, noch beseitigt werden. Dehner behält sich vor, den Umfang der Nutzung von Dehner Agrar Digital stichprobenartig zu prüfen und bei Verstößen gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen den Zugang des Kunden dauerhaft zu sperren. Xxxxxx ist darüber hinaus berechtigt, technische Maßnahmen, zu denen insbesondere Zugangssperren gehören, zum Schutz vor einer unberechtigten Nutzung zu treffen. Der Kunde darf keine Vorrichtungen oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die vorgesehenen technischen Maßnahmen zu umgehen. Er darf insbesondere keine Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmasc...
Einräumung von Nutzungsrechten. HP gewährt dem Kunden das nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der in dem Einzelvertrag festgelegten Version bzw. des Release-Stands der HP-Software in ausführbarer Form (als Objektcode). Die Nutzung ist auf interne Zwecke beschränkt, eine weitere gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Die Nutzungsrechte werden durch produktspezifische Lizenzbestimmungen präzisiert. Diese werden mit der Software oder den Zusatzdokumenten zur Verfügung gestellt. Für Software anderer Hersteller gelten ausschliesslich die Lizenzbestimmungen dieser Hersteller. Die Produkt- und Lizenzinformationen (inklusive Dokumentation) sind englischsprachig.
Einräumung von Nutzungsrechten. 1.1 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftrags- bestätigung von Wolters Kluwer Service und Vertrieb und entsprechend ihrem Inhalt oder durch Lieferung und Leistung zustande. Mit Zahlung der vereinbarten Lizenz- gebühr räumt Wolters Kluwer Service und Vertrieb dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche und nicht über- tragbare, auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Recht ein, die im Auftrag bzw. in der Anlage zum Auftrag aufgeführten Computerprogramme ("Lizenz- gegenstand") nach Maßgabe dieser Softwarelizenzbedin- gungen zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu dekompilieren.
Einräumung von Nutzungsrechten. Die STIFTUNG räumt der GESUNDHEITSEINRICHTUNG folgende zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein: