Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. (1) Der Kontoinhaber hat der Bank die Autorisierung nach Nummer 10 unverzüglich zu bestätigen, indem er dem zuständigen KBS folgende Daten des dem Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandats auf Vordruck der Bank übermittelt: - Bezeichnung des Zahlungsempfängers, - Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, - Mandatsreferenz, - Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung und - Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kontoinhaber der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats übermitteln, auf der die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch Un- terschrift zu bestätigen ist. (2) Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kontoinhaber den zuständigen KBS unverzüglich schriftlich zu informieren.
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Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. (1) Der Kontoinhaber hat der Bank die Autorisierung nach Nummer 10 unverzüglich zu bestätigenbe- stätigen, indem er dem zuständigen KBS folgende Daten des dem Zahlungsempfänger erteilten er- teilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandats auf Vordruck der Bank übermittelt: - Bezeichnung des Zahlungsempfängers, - Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, - Mandatsreferenz, - Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung und - Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kontoinhaber der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats Firmenlastschrift-Man- dats übermitteln, auf der die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch Un- terschrift Unter- schrift zu bestätigen ist.
(2) Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kontoinhaber den zuständigen KBS unverzüglich schriftlich zu informieren.
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Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. (1) Der Kontoinhaber hat der Bank die Autorisierung nach Nummer 10 20 unverzüglich zu bestätigen, indem er dem zuständigen KBS der Bank folgende Daten des dem Zahlungsempfänger erteilten SEPA-SEPA- Firmenlastschrift-Mandats auf Vordruck der Bank übermittelt: - – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, - – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, - – Mandatsreferenz, - – Kennzeichnung als einmalige einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrende Zahlung wiederkehrender Zahlungen und - – Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kontoinhaber der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats Firmenlastschrift-Man- dats übermitteln, auf der die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch Un- terschrift Unter- schrift zu bestätigen ist.
(2) Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kontoinhaber den zuständigen KBS die Bank unverzüglich schriftlich zu informiereninformie- ren.
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Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. (1) Der Kontoinhaber hat der Bank die Autorisierung nach Nummer 10 unverzüglich zu bestätigen, indem er dem zuständigen KBS folgende Daten des dem Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandats auf Vordruck der Bank übermittelt: - Bezeichnung des Zahlungsempfängers, - Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, - Mandatsreferenz, - Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung und - Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kontoinhaber der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats übermitteln, auf der die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch Un- terschrift Unterschrift zu bestätigen ist.
(2) Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kontoinhaber den zuständigen KBS unverzüglich schriftlich zu informieren.
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Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. (1) Der Kontoinhaber hat der Bank die Autorisierung nach Nummer 10 22 unverzüglich zu bestätigen, indem er dem zuständigen KBS folgende Daten des dem Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandats auf Vordruck der Bank übermittelt: - Bezeichnung des Zahlungsempfängers, - Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, - Mandatsreferenz, - Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung und - Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kontoinhaber der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats übermitteln, auf der die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch Un- terschrift Unterschrift zu bestätigen ist.
(2) Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kontoinhaber den zuständigen KBS unverzüglich schriftlich zu informieren.
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