Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Der Kunde hat seiner Bank die Autorisierung nach Nummer B. 2.2.1 unverzüglich zu bestätigen, indem er der Bank folgende Daten in der verein- barten Art und Weise aus dem vom Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt: Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unver- züglich, möglichst in Textform, zu informieren.
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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.vr-obm.de, www.volksbank-pur.de