Common use of Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Clause in Contracts

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, den Konzerneigenkapitalspiegel und die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31.Dezember 2017 sowie den Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus be- zieht sich der Bestätigungsvermerk auf den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim Wir haben den Konzernabschluss der Deutsche Rohstoff AG, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Ja- nuar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie den Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Deutsche Rohstoff AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrecht- lichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kon- zerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Janu-ar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und  vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Kon- zernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

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Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, den Konzerneigenkapitalspiegel und die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31.Dezember 2017 sowie den Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus be- zieht sich der Bestätigungsvermerk auf den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim Wir haben den Konzernabschluss Jahresabschluss der Deutsche Rohstoff AG, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2017, De- zember 2018 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Ja- nuar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie den Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Deutsche Rohstoff AG Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss Jah- resabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrecht- lichen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtli- chen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kon- zerns der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 2018 sowie seiner ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Janu-ar 2017 Januar bis zum 31. Dezember 2017 und  vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar2018. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Jahresabschlusses geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung Verantwor- tung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Kon- zernlageberichtsJahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen handelsrecht- lichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung Überein- stimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise Prüfungsnach- weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht Jahresabschluss zu dienen.. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein- stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbe- absichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- geben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflus- sen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrol- len beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontroll- system, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob ei ne wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicher- heit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab- schluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu mo- difizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti- gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell- schaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Heidelberg, den 6. Mai 2019 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgsellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 20172022, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, den Konzerneigenkapitalspiegel und die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 2022 bis zum 31.Dezember 2017 2022 sowie den Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus be- zieht sich der Bestätigungsvermerk auf den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 2022 bis zum 31. Dezember 20172022. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim Wir haben den Konzernabschluss Konzern-Abschluss der Deutsche Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 20172022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Ja- nuar 2017 2022 bis zum 31. Dezember 2017 31.Dezember 2022 sowie den Konzernanhangdem Konzern-Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht Konzern-Lagebericht der Deutsche Deutschen Rohstoff AG AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 2022 bis zum 31. Dezember 2017 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der beigefügte Konzernabschluss Konzern-Abschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrecht- lichen handelsrechtli- chen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kon- zerns Konzerns zum 31. Dezember 2017 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Janu-ar 2017 Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2017 De- zember 2022 und  vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht Konzern-Lagebericht in Einklang mit dem KonzernabschlussKonzern-Abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Ent- wicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit des Konzernabschlusses Konzern-Abschlusses und des Konzernlageberichts Konzern-Lageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses Konzern-Abschlusses und des Konzernlageberichts Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Konzern-Abschlusses und des Kon- zernlageberichtsKonzern-Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks Bestätigungs- vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen deut- schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile Prüfungsur- teile zum Konzernabschluss Konzern-Abschluss und zum Konzernlagebericht Konzern-Lagebericht zu dienen.

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