Beteiligte Personen. Doktorand/in (Erst-)Betreuer/in Zweitbetreuer/in Ggf. weitere/r Betreuer/in bzw. Mentor/in
1 Diese Muster-Promotionsvereinbarung orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft für das Erstellen von Betreuungsvereinbarungen (xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_00/0_00.xxx) und den Vorgaben in § 38 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) in der Fassung vom 1. April 2014 (GBl. S. 99).
Beteiligte Personen. Doktorand/Doktorandin Name ………………………………………………………….. Geburtsdatum ………………………………………………………….. Geburtsort ………………………………………………………….. Staatsangehörigkeit ………………………………………………………….. Studienabschluss ………………………………………………………….. Hochschule/Universität ……………………………………………………….…. Datum (Monat, Jahr des Abschlusses) ……………………………………………………….. Telefon/Mobil ………………………………………………………….. Email ………………………………………………………….. Name ………………………………………………………….. Lehrstuhl/Arbeitsgruppe ………………………………………………………….. Telefon 0921-55………………………………………………... Email …………………………………………………………..
Beteiligte Personen. BEM gilt für alle Beschäftigten, d.h. für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen ( 42 Kalendertage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen sind. Von Seiten des Arbeitgebers ist dies ein Angebot, zu dem er gesetzlich verpflichtet ist, die Mitarbeit des/der Beschäftigten ist freiwillig. Voraussetzung zur Durchführung des BEM ist daher eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Beschäftigten. Der/Die Beschäftigte bestimmt den am BEM-Gespräch beteiligten Personenkreis, z. B: - Arbeitgeber/Dienstherr: * BEM-Manager/in (gleichzeitig Mitglied der Eingliederungsrunde) * die/der (direkte) Vorgesetzte - Mitglieder der Eingliederungsrunde : * der arbeitsmedizinische Dienst, Betriebsarzt/Betriebsärztin * das Gleichstellungsbüro * ein/e Vertreter/in des Personal- oder Dienststellenpersonalrates * die Schwerbehindertenvertretung * die sozialpsychologische Mitarbeiterberatung Auf besonderen Wunsch des/der Beschäftigten wird das gesamte BEM-Verfahren unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit von einem BEM-Manager/in seines /ihres Vertrauens durchgeführt. Im BEM-Verfahren ist zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen und Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten vorgebeugt sowie der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen wird das Integrationsamt des Landschaftsverbandes hinzugezogen, wenn es um die Abklärung von Leistungen zur Teilhabe bzw. der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben geht.
Beteiligte Personen. Doktorand*in Verantwortliche/r Betreuer*in Zweitbetreuer*in Promotionsvereinbarung für die Promotion zum Dr. med. /Dr. med. dent. an der Medizinischen Fakultät Freiburg
Beteiligte Personen. Die Imagor SA („Kartenausstellerin“) ist Ausstellerin der Karte und des darauf geladenen Guthabens. Sie ist eine in Brüssel, Belgien, unter der Nummer 0461.328.436 registrierte Gesellschaft mit Sitz in 15 Xxxxxxxxx xx xx Xxxxxx, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx. Vertrieben werden die Karte und darauf geladenes Guthaben in Österreich von der Sodexo Benefits & Rewards Services Austria GmbH („Vertriebsstelle“), FN34556v (Handelsgericht Wien), Xxxxxxxxxxxx 00-00, 0000 Xxxx, xxxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxx.xx. Der „Kunde“ ist jene natürliche oder juristische Person, die mit der Vertriebsstelle einen Vertrag („Kundenvertrag“) abgeschlossen hat, um die Karte zu erwerben und Guthaben auf die Karte zu laden, und zwar in Form einer Bestellung auf Basis der zwischen der Vertriebsstelle und der Bundesbeschaffung GmbH [BBG] abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Der Kunde ist vertraglich berechtigt, die Karte (samt einer Kopie dieser Nutzungsbedingungen) und das darauf geladene Guthaben anderen Personen zur Nutzung zu überlassen, insbesondere seinen Dienstnehmern, ohne sein Eigentum am auf die Karte geladenen Guthaben zu verlieren. Jene Personen, denen eine Karte und darauf geladenes Guthaben zur Nutzung überlassen wurde, werden in weiterer Folge als Alle das auf die Karte geladene Guthaben als Zahlungsmittel akzeptierenden Verkaufsstellen sind „Akzeptanzpartner“. Eine Auflistung der Akzeptanzpartner wird auf xxx.xxxxxxxxxxxx.xx („MySodexoPortal“), in der MySodexoApp, auf xxx.xxxxxx.xx („Website“) oder einer gesondert bekannt gegebenen URL veröffentlicht. Diese Auflistung kann sich jederzeit ändern. Weder der Kunde noch der Kartennutzer haben einen Anspruch darauf, dass bestimmte Akzeptanzpartner auch Akzeptanzpartner bleiben.
Beteiligte Personen. Unter dem Vorbehalt der Annahme als Doktorandin/Doktorand durch die Promotionskommission der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin wird zwischen der/dem Doktorandin/Doktorand Geburtsdatum, Ort Studienabschluss Hochschule/Universität Datum (Monat, Jahr des Abschlusses) Telefon E-Mail und der/dem Betreuerin/Betreuer Lehrstuhl/Arbeitsgruppe Telefon E-Mail nachfolgende Betreuungsvereinbarung bezüglich der Promotion geschlossen:
Beteiligte Personen. Doktorandin / Doktorand Frau / Herr Straße PLZ u. Ort E-Mail Telefon und Betreuerin / Betreuer Frau / Herr Hochschule / Institut E-Mail / Telefon Zweitbetreuerin / Zweitbetreuer (falls bereits bekannt) Frau / Herr Hochschule / Institut E-Mail / Telefon (Folgend werden die Vereinbarungspartnerinnen und -partner „Doktorandin / Doktorand“ und „Betreuerin / Be- treuer“ genannt.)
Beteiligte Personen. Doktorand*in Verantwortliche/r Betreuer*in* Zweitbetreuer*in* ggf. weitere(r) Betreuer*in bzw. Mentor*in Frau/Herr Titel Name, Vorname:
Beteiligte Personen. Doktorand/in (Erst-)Betreuer/in Zweitbetreuer/in
1 Diese Muster-Promotionsvereinbarung orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft für das Erstellen von Betreuungsvereinbarungen (xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_00/0_00.xxx) und den Vorgaben in § 38 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) in der Fassung vom 13. Xxxx 2018 (GBl. S. 85).
Beteiligte Personen. Die Vereinbarung wird zwischen (Promovierendem/r) und (Betreuer/in KH Mainz) geschlossen. Eine Änderung der Betreuungskonstellation ist jederzeit möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Änderung dieser Betreuungsvereinbarung.