Beteiligung mehrerer Versicherer. Der führende Versicherer oder seine in der Polizze genannte Geschäfts stelle ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers für alle beteiligten Versicherer in Empfang zu nehmen.
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Samples: Elektronikversicherung Für Photovoltaikanlagen, Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Beteiligung mehrerer Versicherer. 1. Der führende Versicherer oder seine in der Polizze genannte Geschäfts stelle ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers für alle beteiligten Versicherer in Empfang zu nehmen.
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Samples: Elektronikversicherung Für Photovoltaikanlagen, Versicherungsvertrag