Prozessführung Musterklauseln

Prozessführung. Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird folgendes vereinbart.
Prozessführung. Wird gegen die versicherte Person ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, hat sie die Führung des Verfahrens uns zu überlassen. Wir beauftragen im Namen der versicherten Person einen Rechtsanwalt. Diese muss dem Rechtsanwalt Xxxxxxxxx sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Prozessführung. Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, ist folgendes vereinbart: Der Versicherungsnehmer wird bei Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen. Die beteiligten Versicherer erkennen die gegen den führenden Versicherer rechtskräftig gewordene Entscheidung sowie die von diesem mit dem Versicherungsnehmer nach Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche als auch für sich verbindlich an. Falls der Anteil des führenden Versicherers den für die Zulässigkeit der Berufung notwendigen Wert des Beschwerdegegenstands oder im Falle der Revision den Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwerdesumme nicht erreicht, ist der Versicherungsnehmer berechtigt und auf Verlangen des führenden oder eines mitbeteiligten Versicherers verpflichtet, die Klage auf einen zweiten, erforderlichenfalls auf weitere Versicherer auszudehnen, bis diese Summe erreicht ist. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so gilt 28. b) der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung nicht. (Der Text gilt nur bei Führungs- oder Beteiligungsgeschäft.)
Prozessführung. Wird gegen die versicherte Person ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, hat sie die Führung des Verfahrens der Chubb zu überlassen. Chubb beauftragt im Namen der versicherten Person einen Rechtsanwalt. Diese muss dem Rechtsanwalt Xxxxxxxxx sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Prozessführung. E.5.2 Sie müssen uns die Prozessführung gegen Dritte, insbesondere gegen den ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer, überlassen.
Prozessführung. E.1.7.4 Sie müssen uns die Prozessführung gegen Dritte, insbe- sondere gegen den ausländischen Kfz-Haftpflichtversiche- rer, überlassen. E.1.8.1 Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leis- tung nach dem USchadG führen könnte, – soweit zumut- bar – sofort anzeigen. Dies gilt auch, wenn noch keine Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben wor- den sind. E.1.8.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und umfassend zu informieren über: – die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die zuständige Behörde, – behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber, – die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens, – den Erlass eines Mahnbescheids, – eine gerichtliche Streitverkündung, – die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens. E.1.8.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Min- derung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regu- lierung zu unterstützen. Alle Umstände, die für die Bear- beitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mit- teilen. Außerdem müssen Sie uns alle dafür angeforderten Schriftstücke übersenden. E.1.8.4 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Um- weltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen. E.1.8.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie frist- gemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechts- behelfe einlegen. Einer Weisung durch uns bedarf es nicht. E.1.8.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Ver- fahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des ge- richtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Xxxxxxxxx sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die ange- forderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Prozessführung. 15.4.1 Der Versicherte wird bei Streitfällen aus diesem Ver- trag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer – ARAG Allgemeine – und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen.
Prozessführung. 3.4. Schadensregelung bei Zusammentreffen von Feuer- und Maschinenbruchversicherung
Prozessführung. Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie die Führung des Verfahrens uns zu überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem Rechtsanwalt Xxxxxxxxx sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Prozessführung. Für die Führung von Prozessen im Zuständigkeitsbereich der Stadt, ausgenommen Angelegenheiten der Schule sowie der Sozialbehörde, bei Rechtsöffnungsverfahren und Übertretungsstrafsachen, ist die Zustimmung des Stadtrats einzuholen.