Beteiligungen der Konzernmutter an anderen Gesellschaften Musterklauseln

Beteiligungen der Konzernmutter an anderen Gesellschaften. Nachfolgend sind sämtliche konsolidierten Konzerngesell­ schaften mit Ausnahme der Green City AG als Konzernmutter aufgeführt. Es handelt sich um unmittelbare und mittelbare Beteiligungen der Green City AG in der genannten Prozent­ zahl (Stand: 30. September 2018). Darüber hinaus hält die Green City AG von Zeit zu Zeit verschiedene nicht konsoli­ dierte Beteiligungen in ihrem Umlaufvermögen. Green City Energy Invest GmbH München 100,00 Green City Operations and Management GmbH München 100,00 Green City Energy Kraftwerke GmbH München 100,00 Green City Energy Fondsmanagement GmbH München 100,00 Green City Finance GmbH München 100,00 Green City Power GmbH München 100,00 Green City Solardach GmbH München 100,00 GCE Invest Renewable GmbH München 100,00 Smart Energy Management GmbH München 100,00 Green City Invest 01 GmbH München 100,00 GCE Kraftwerkspark I GmbH München 100,00 GCE Windpark Rothhausen GmbH München 100,00 GCE Windpark Buchschwabach GmbH München 100,00 Green City Energy Windpark Maßbach GmbH München 100,00 Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH München 100,00 Bioenergie Süd GmbH München 100,00 Green City Service GmbH München 100,00 Green City Energy Wind Service GmbH München 100,00 Green City Solar Service GmbH München 100,00 Green City Energy Wind Service Emsdetten GmbH München 100,00 Green City Energy Wasserkraft GmbH München 100,00 Green City Energy France SARL Toulouse 90,40 Green City Experience GmbH München 100,00 Xxxx Xxxxx City GmbH München 49,00 Green City Impulso Solar I S.L. Madrid 100,00 Green City Sicilia S.R.L. Capri Leone 100,00 Smart Energy GmbH & Co. KGaA München 100,00 Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG München 100,00 Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG München 100,00 Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG München 100,00 Mitteldeutsche Erneuerbare Energien GmbH 6 & Co. KG Leipzig 100,00 Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG München 100,00 Xxxxxx Xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XXX Xxxxxx xx Xxxxxxxx 50,00 Green City Solarimpuls I Invest Frankreich GmbH München 100,00 Green City Solarimpuls I Invest Italien GmbH München 100,00 Green City Solarimpuls I Invest Spanien GmbH München 100,00 Biogas Thiendorf Verwaltungs­ GmbH Dresden 100,00 Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH München 100,00 EN Vallesina S. R.L. Belluno 100,00 Energetica S. R.L. Rivoli 100,00 GCE Villarfocchiardo S. R.L. Rivoli 100,00 GCE Kraftwerkspark II Invest Frankreich GmbH München 100,00 Arkolia Solar Park 3 SAS Mudaison 49,0...
Beteiligungen der Konzernmutter an anderen Gesellschaften. Nachfolgend sind sämtliche konsolidierten Konzerngesellschaften mit Ausnahme der Green City Energy AG als Konzernmutter aufge- führt. Es handelt sich um unmittelbare und mittelbare Beteiligun- gen der Green City Energy AG in der genannten Prozentzahl (Stand: 15. Oktober 2017). Darüber hinaus hält die Green City Energy AG von Zeit zu Zeit verschiedene nicht konsolidierte Beteiligungen in ihrem Umlaufvermögen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.